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Brunner Hansjörg · Nationalrat · 2018-09-13

Brunner Hansjörg · Nationalrat · Thurgau · FDP-Liberale Fraktion · 2018-09-13

Wortprotokoll

Die SPK hat an ihrer Sitzung vom 28. Juni dieses Jahres die am 29. September 2017 eingereichte parlamentarische Initiative Müller-Altermatt vorgeprüft. Die Initiative verlangt eine Änderung von Artikel 141 Absatz 1 der Bundesverfassung, sodass auch eine bestimmte Anzahl Gemeinden, nämlich 200 Gemeinden aus 15 Kantonen, das fakultative Referendum gegen Erlasse der Bundesversammlung ergreifen kann.

Der Initiant weist in seiner Begründung insbesondere auf die Tendenz hin, dass auf Bundesebene erlassene Gesetze zunehmend in die Autonomie der Gemeinden eingreifen, z. B. in die Pflegefinanzierung, in den Kindes- und Erwachsenenschutz und in andere Bereiche. Die Gemeindeautonomie als tragender Pfeiler unseres Staates werde dadurch untergraben und der subsidiäre Aufbau unseres Staates geschwächt. Als Begründung wird weiter erwähnt, dass sieben Kantone das Gemeindereferendum kennen. Mit der Möglichkeit des Gemeindereferendums auf Bundesebene werde ein Instrument geschaffen, welches auch präventive Wirkung entfalte, weil der eidgenössische Gesetzgeber die Anliegen der Gemeinden dann bereits in den Beratungen antizipiere.

Die Kommissionsmehrheit kann sich diesen Begründungen und Überlegungen nicht anschliessen. Ein wichtiges Argument gegen eine Ausdehnung des verfassungsmässigen Referendumsrechts auf die Gemeinden oder konkret auf 200 Gemeinden aus 15 Kantonen ist gemäss Kommissionsmehrheit die Tatsache, dass es Gemeindevertretern in Koordination mit anderen Gemeinden bereits heute jederzeit möglich ist, das Referendum gegen einen Erlass des Bundes zu ergreifen, indem 50[NB]000 Unterschriften gesammelt werden.

Die Gemeinden als weitere Träger des Referendumsrechts in der Bundesverfassung einzubauen widerspricht nach Auffassung der Kommissionsmehrheit auch der klaren Ordnung, wonach die Kantone die Grundlage unseres Bundesstaates bilden und die Gemeindeautonomie zwar zu würdigen ist, aber eben nach Massgabe des kantonalen Rechts.

Eine ausdrückliche Berücksichtigung der Gemeinden beim Referendumsrecht könnte nach Auffassung der Kommissionsmehrheit auch dazu führen, dass die Verantwortlichkeit von der Legislative, also der Gemeindeversammlung oder dem Gemeindeparlament, zur Exekutive, also zum Gemeinderat, verschoben würde, was zu einer Schwächung dieses wichtigen Volksrechts führen könnte.

Die Kommissionsminderheit hält fest, dass der Bund zunehmend den Grundsatz missachte, wonach staatliches Handeln die Auswirkungen auf die Gemeinden beachten müsse. Ein Referendumsrecht für die Gemeinden sei eine geeignete Massnahme, damit der Bund gemeindegerechter verhandle und vor allem natürlich legiferiere. Ein Gemeindereferendum sei zudem ein Schritt, um unsere demokratische Auseinandersetzung zu beleben. Ebenfalls hält die Minderheit fest, dass das vorgeschlagene Minimum von 200 Gemeinden aus 15 Kantonen angepasst - in diesem Fall ausgeweitet - werden könnte.

Die Kommission beantragt Ihnen mit 12 zu 8 Stimmen bei 3 Enthaltungen, der Initiative keine Folge zu geben.