Quadranti Rosmarie · Nationalrat · 2018-09-17
Quadranti Rosmarie · Nationalrat · Zürich · Fraktion BD · 2018-09-17
Wortprotokoll
Wir sind in der Differenzbereinigung. Die Anpassung der Waffenrichtlinie wurde und wird enorm dramatisiert. Es geht nicht darum, ob wir meinen, dass dies eine wirksame Massnahme gegen Terrorismus ist, sondern darum, unsere Verträge einzuhalten, und zwar so, dass Schweizer Traditionen, namentlich der Schiesssport, nach wie vor ausgeübt werden können.
Der Ständerat hat nun gute Kompromisse gefunden und die Vorlage nach Meinung der BDP so angepasst, dass sich die Bürokratie in Grenzen hält. Die BDP-Fraktion schlägt deshalb vor, immer der Mehrheit zu folgen. Ich werde deshalb auch zu allen Differenzen nur gerade jetzt sprechen.
Bei den Artikeln 16b und 16c hat der Ständerat einen solchen Kompromiss vorgeschlagen, der nun auch in Ihrer Kommission eine Mehrheit gefunden hat. Hier geht es darum, sich auch immer wieder daran zu erinnern, dass es nur um die Waffen geht, die die Kategorie wechseln.
Zu Artikel 18a: Es war die Absicht des EU-Gesetzgebers, zu verhindern, dass aus wesentlichen unmarkierten Waffenbestandteilen eine neue Waffe zusammengebaut werden kann. Deshalb soll jeder wesentliche Waffenbestandteil markiert werden. Es war eines der Hauptziele, dass keine Waffe nachträglich markiert werden muss. Dieser Artikel bezieht sich auf die Herstellung sowie den Import von neuen Waffen. Er hat also eigentlich nur Einfluss auf die Waffenhersteller und stört deshalb ja wohl kaum jemanden. Es ist durchaus auch jetzt von der Mehrheit als sinnvoll erachtet worden, dass wir beim Auffinden einer solchen Waffe deren Herstellung nachvollziehen können.
Zu Artikel 28c: Auch hier stimmt die BDP-Fraktion dem Ständerat und damit dem Bundesrat zu. Das ist bestehendes Recht und im Sinne ebenfalls der KKJPD. Das heisst auch, dass sich diese Praxis bewährt hat, und etwas, das sich bewährt hat, muss bei einer Gesetzesrevision ja nicht verändert werden. Der Ständerat hat die Differenz zum Nationalrat in einem wesentlichen Teil, der gerade auch für die Schützen wichtig ist, ausgeräumt, indem er nämlich bei Artikel 28d die Formulierung des Nationalrates übernommen hat.
Doch in diesem Artikel geht es eben nicht nur um Sportwaffen, hier brauchen die Kantone einen gewissen Spielraum. Als Beispiel wurde in der Kommission genannt, dass es Kantone gibt, die Waffen einsetzen, um Lawinen auszulösen. Ich komme aus dem Kanton Zürich. Er wird wahrscheinlich nie eine solche Bewilligung erteilen müssen, hingegen die Bündner und die Walliser schon. Deshalb ist es halt tatsächlich sinnvoll, hier einen Ermessensspielraum zu geben.
Bei Artikel 42b geht es darum, dass man eine möglichst schlanke Umsetzung will. Es geht um eine Übergangsbestimmung, und es ist auch so, dass das nur für die Waffen gilt, die die Kategorie gewechselt haben und nicht vom Militär übernommen worden sind. Deshalb unterstützen wir die Version, die vom Ständerat kommt und nun auch mehrheitlich von Ihrer nationalrätlichen Kommission unterstützt wird.
Wir bitten Sie also, allen Mehrheitsanträgen zu folgen.