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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2018-09-17

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2018-09-17

Wortprotokoll

Die Verwaltung hat Ihrer Kommission heute ausgeführt, wie diese Bestimmung zu verstehen ist. Ich kann es nicht ändern, es ist eine Tatsache, dass es hier nicht ein Missverständnis gibt, sondern dass das so zu verstehen ist, dass es auch ein wesentlicher Teil dieser EU-Waffenrichtlinie ist, dass in Zukunft bei einer Waffe nicht nur ein Teil markiert wird, sondern dass die wesentlichen Bestandteile markiert werden müssen. Warum ist das so? Weil wir wissen, dass heute gerade auf dem Schwarzmarkt immer häufiger verschiedene Waffenbestandteile beschafft werden und diese dann von den Kriminellen oder Terroristen selber zusammengesetzt werden. Sie wissen, dass die Rückverfolgbarkeit von Waffen oder auch von Waffenbestandteilen eine Sicherheitsvorkehrung ist. Ich habe nie behauptet, dass man damit den Schwarzmarkt austrocknen kann, aber es ist eben so, dass, wenn diese Waffenbestandteile markiert sind, auch weniger Waffen auf dem Schwarzmarkt ohne Rückverfolgungsmöglichkeiten beschafft werden können.

Nun noch zur Sache: Heute muss bei jeder Waffe eine Markierung angebracht werden. In Zukunft, mit dieser Regelung, wird es nicht nur eine Markierung sein, sondern vielleicht drei oder vier. Der Zusatzaufwand hält sich hier also wirklich absolut in Grenzen. Es kommt noch etwas hinzu: Jeder Waffenhändler, der Waffen in die Europäische Union exportieren will, muss die wichtigen Waffenbestandteile markieren. Er muss das tun. Sie sprechen von Aufwand, von Bürokratie. Das können Sie vielleicht an anderen Orten mit guten Gründen tun, aber sicher nicht bei dieser Bestimmung. Es muss bereits jede Waffe markiert werden. Hier ist nicht ganz der richtige Ort, um das Bürokratieargument zu bringen.

Ich bitte Sie, die Kommissionsmehrheit zu unterstützen und diese Markierungspflicht entsprechend umzusetzen.