AB 234415
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2018-09-17
Wortprotokoll
Bei der Anpassung der Bundespersonalverordnung im Jahr 2017 wurde der automatische Lohnanstieg - der Lohnanstieg innerhalb der Lohnklasse - von 3 auf 2 Prozent reduziert. Das ergibt jährliche Einsparungen von etwa 20 bis 30 Millionen Franken, ich bin mir bei der Zahl nicht sicher. Jetzt sind wir daran, Verordnungsanpassungen bezüglich vorzeitiger Pensionierungen vorzunehmen: beim Militär, beim diplomatischen Korps und beim Grenzwachtkorps. Wir passen auch einige weitere Dinge an. Das betrifft diesen Teilbereich. Die Details könnten Sie sich vielleicht bei Thomas Schmutz vom Personalamt erfragen. Es sind diese kleinen Dinge, die wir jetzt erarbeiten, wie ich es ausgeführt habe.
Zu dieser Motion: Vorab ist festzuhalten, dass der Bund gute Löhne bezahlt; Herr Föhn hat darauf hingewiesen. Wir bezahlen gut - insbesondere bei eher tiefer qualifizierten Arbeiten bezahlen wir leicht besser als die Privatwirtschaft. Das zeigen jeweils die Untersuchungen. Bei hochqualifizierten Arbeiten befinden sich die Löhne tendenziell eher im unteren Bereich. Wenn die Motion eine Anpassung an die Privatwirtschaft fordert, dann könnte dies gerade für hochqualifizierte Jobs eine Anpassung gegen oben bedeuten.
Herr Cramer hat die UBS und ihren CEO erwähnt. Ich erzähle es ja immer wieder: Sieben Bundesräte verdienen in vier Jahren gleich viel wie der CEO einer Grossbank in einem Jahr. Wir sind also 28-mal günstiger, wenn Sie so wollen! Jetzt gehe ich ja nicht davon aus, dass die Motion dann auch in diesen Bereichen Anpassungen gegen oben fordern würde - das ist auch nicht notwendig. Aber es gibt diese Bereiche natürlich auch.
Wir bezahlen gut und haben eine relativ hohe Arbeitsplatzsicherheit. Es gibt aber keine ausufernden Sozialpakete oder andere zusätzlichen Leistungen. Das ist bei uns limitiert. Da würde man in der Privatwirtschaft bei gewissen Jobs möglicherweise auch besser fahren. Aber eben: Die Privatwirtschaft und die Bundesverwaltung lassen sich nicht in allen Teilen miteinander vergleichen.
Nun ist vielleicht auch eine Frage zu stellen: Ist es denn schlecht, wenn wir die Leute gut bezahlen? Ich glaube, der Staat ist dazu verpflichtet, gutes Personal zu haben, das auch gut bezahlt werden muss. Denn der gute Ruf der Schweiz, die Qualität der Schweiz, die Stabilität der Schweiz hängen auch damit zusammen, dass Unternehmen der Privatwirtschaft, wenn sie hier etwas wollen, von der Verwaltung gut, effizient und sicher bedient werden. Hier zu sparen oder wesentlich zu sparen könnte ja dann auch heissen, dass wir nicht mehr überall die besten Leute haben. Nicht von heute auf morgen, aber in der Tendenz könnte der Ruf der Schweiz schon auch darunter leiden, wenn man in der Verwaltung nicht richtige Auskünfte bekäme oder zu lange warten müsste.
Ich weiss, dass wir auch hier durchaus immer wieder Verbesserungspotenzial haben. Aber gutbezahltes Personal garantiert doch auch gute Dienstleistungen, und diese guten Dienstleistungen sind in einem internationalen Wettbewerb immer wichtiger und auch zentral. Sie erwarten ja zu Recht, wenn Sie jemandem von der Verwaltung begegnen, dass Sie höflich, rasch, kompetent Auskunft erhalten und bedient werden. Das hängt sicher auch damit zusammen.
Ich denke, wie ich schon vorhin ausgeführt habe, wir gehen den Weg der Anpassungen auf Verordnungsstufe. Überall alles mit der Privatwirtschaft zu vergleichen geht nicht. Aber wir arbeiten ja auch daran, dass wir eher in den Bereichen, in denen wir tendenziell in der vorderen Ranglistenhälfte stehen, Einschränkungen vornehmen, auch bei der Bewertung der Arbeitsplätze. Das ist ein wichtiger Aspekt, den wir angehen werden. Aber erwarten Sie auch hier keine Wunder, denn in der Verwaltung gilt grundsätzlich Besitzstandwahrung. Besitzstandwahrung heisst, dass es fast nur gegen oben gehen kann, wenn man etwas verändert, und nicht gegen unten. Denn man orientiert sich nicht nur in der Verwaltung, sondern auch in der Privatwirtschaft an den obersten Löhnen und möchte dann auch gerne so viel verdienen. Daher ist es vielleicht klug, sich hier nicht auf generelle Anpassungen einzulassen, weil dann eher eine Anpassung nach oben erfolgt, sondern gezielt dort vorzugehen, wo es notwendig ist, und dort, wo es auch entsprechend Sinn macht.
Zusammengefasst: Ich denke, der Bund ist im Sozialleistungsbereich sicher nicht übertrieben grosszügig. Ich möchte daran erinnern, dass wir jetzt immerhin während drei Jahren keine Reallohnerhöhungen ausbezahlt haben. Im Gegensatz zur Privatwirtschaft haben wir uns hier zurückgehalten. Bei den Sozialleistungen ist der Bund guter Durchschnitt - guter Durchschnitt, das kann man betonen -, aber bei uns gibt es keine üppigen Pakete für irgendjemanden oder irgendwelche Entschädigungen. Eine Spontanprämie umfasst vielleicht ein Billett für einen Eishockeymatch in der [PAGE 657] Postfinance-Arena. Das ist auch eher bescheidener, als das in der Privatwirtschaft dann der Fall ist. Und da freuen sich die Leute.
Ich bitte Sie also, die Motion nicht anzunehmen. Wir gehen den Weg, den ich Ihnen geschildert habe, weil wir keine grundsätzlichen Differenzen haben. Aber im Personalbereich ist das Ei des Kolumbus wahrscheinlich einfach nicht zu finden.