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AB 234426

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2018-09-17

Wortprotokoll

Ich beantrage Ihnen, sowohl die ursprüngliche wie auch die modifizierte Motion abzulehnen. Weshalb? Im Moment betragen die Ausgaben für Beratungen noch 3,3 Prozent des Personalaufwandes. Es ist also ein relativ bescheidener Anteil. Sie verlangen mit der modifizierten Motion eine Reduktion auf 3 Prozent. Sie sehen, wir erreichen diesen Wert praktisch.

Vorab ist festzustellen: Der Bund oder die Bundesverwaltung will nicht alles selbst wissen. Wir sind in gewissen Fachgebieten darauf angewiesen, dass wir eine Drittmeinung, eine Expertenmeinung einholen können, um zu beurteilen, ob wir richtigliegen oder ob es Korrekturen braucht. Das ist gerade auch im Zusammenhang mit Gesetzesvorlagen in Zusammenarbeit mit dem Parlament immer wieder notwendig. Das ist in diesen Kosten beinhaltet.

Dann gibt es unter den Dienstleistungen Dinge, die wir gar nicht anders lösen können. Skyguide zum Beispiel, also die Führung der Militärflugzeuge, kostet 37 Millionen Franken. Diese Dienstleistung kann nur Skyguide erbringen, es gibt niemand anders. Solche Ausgaben gehören hier ebenfalls dazu.

Dann gibt es gerade im Informatikbereich ebenfalls Leistungen, die wir einkaufen wollen, weil wir nicht Fachleute, die wir während einiger Monate für die Implementierung eines Systems brauchen, während Jahren beschäftigen wollen. Wir holen sie für eine bestimmte Aufgabe und schicken sie dann wieder weg.

Im Budget dieses und des nächsten Jahres haben wir etwas mehr Mittel beim Zoll eingestellt, weil wir für das Transformationsprogramm Dazit externes Wissen brauchen, damit es funktioniert. Wir können einfach nicht alles selber haben und wollen das auch nicht.

Sie stellen fest, dass seit 2010 der Beratungsaufwand nicht mehr gestiegen ist. Da haben wir uns auf Ihre Arbeit eingerichtet, und wir haben uns an die Vorgaben gehalten. Letztes Jahr war der Beratungsaufwand sogar deutlich tiefer. Das haben wir so erreicht.

Weshalb wollen wir auch die modifizierte Motion nicht? Ich denke, Sie haben die Möglichkeit, in jedem Budget, wenn Sie wollen, ganz gezielt Beratungsaufwand zu streichen, und zwar dort, wo Sie finden, die externe Beratung sei nicht notwendig. Dann ist die Streichung allenfalls in den entsprechenden Ämtern vorzunehmen. Wenn wir den Beratungsaufwand generell kürzen müssen, dann setzen wir möglicherweise nicht die richtigen Prioritäten. Mit der neuen Rechnungslegung, die wir haben, besteht für Sie die Möglichkeit, wenn Sie wollen, dort zu sparen, wo Sie es als notwendig erachten, damit Leistungen von uns selbst erbracht werden müssen. Eine generelle Kürzung ist weniger effizient, als gezielt dort anzusetzen, wo es auch entsprechende politische Mehrheiten gibt.

Die Motion ist gut gemeint. Wir wollen das auch: Wissen, das die Verwaltung dauernd braucht, soll dauernd in der Verwaltung bleiben. Das versuchen wir mit Internalisierungen zu erreichen, indem wir versuchen, Leute, die in einem Auftragsverhältnis sind, selbst anzustellen, damit dieses Wissen nicht abfliesst. Aber wir wollen dieses Wissen nicht in jedem Fall, sondern wir wollen, wie gesagt, manchmal das Wissen ganz bewusst ausserhalb holen, um uns einen Benchmark zu geben, um zu vergleichen, ob wir hier richtigliegen oder nicht.

Aus unserer Sicht ist es nicht notwendig, sich hier zusätzliche Fesseln anzulegen. Denn Sie haben bei jedem Budget die Möglichkeit, dort zu sparen oder dort Einschränkungen vorzunehmen, wo Sie es als politisch notwendig erachten. Die Motion ist gut gemeint, sie erreicht aber das Ziel, das sie anpeilt, nicht, weil sie zu pauschal ist. Ich würde Ihnen vorschlagen, dass wir uns jeweils auf dem Weg der entsprechenden Budgets einigen, wo Kürzungen vorgenommen werden sollen und wo nicht, damit dieses Wissen dort, wo wir es als notwendig erachten, erhalten werden kann.

Ich bitte Sie, auch die modifizierte Motion nicht anzunehmen. Es handelt sich um eine zusätzliche Fessel, die auch Sie bindet, nicht nur uns.