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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2018-09-17

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2018-09-17

Wortprotokoll

Es sind zwei Postulate, die eng miteinander verwandt sind. Es geht auf der einen Seite um einen Bericht, der mit dem Postulat Arslan 17.4121, "Drittes Geschlecht im Personenstandsregister", verlangt wird, also einen Bericht zu den Folgen, wenn im Personenstandsregister ein drittes Geschlecht eingeführt würde. Es geht Frau Nationalrätin Arslan dabei um Menschen, die sich weder als Mann noch als Frau fühlen, um Menschen, die sich nicht in das binäre Geschlechtersystem einordnen lassen wollen. Der Bericht soll aber auch die Folgen aufzeigen, wenn im Personenstandsregister ganz auf die Führung des Geschlechts verzichtet würde. Das ist der Inhalt des Postulates Arslan.

Der Bundesrat hat sich erst kürzlich mit der Frage des dritten Geschlechts befasst. Er hat im Mai dieses Jahres die Vernehmlassung zu einer Änderung des ZGB eröffnet. Die Vorlage, die der Bundesrat in die Vernehmlassung geschickt hat, will es Menschen mit Transidentität einfacher machen, ihr Geschlecht im Personenstandsregister zu ändern. Das ist der Inhalt dieser Vorlage. Das heutige Gerichtsverfahren soll entfallen, stattdessen sollen der Geschlechtseintrag und der Vorname mit einer Erklärung gegenüber dem Zivilstandsamt geändert werden können. Im Rahmen dieser Vorarbeiten hat sich der Bundesrat auch mit den Anliegen der Transbetroffenen nach einem dritten Geschlecht befasst und sich dazu geäussert. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass mit der Vorlage, die er in die Vernehmlassung geschickt hat, diese Fragen nicht beantwortet werden.

Aus Sicht des Bundesrates ist es so, dass die Diskussion um ein drittes Geschlecht neuer ist und gesellschaftlich und vielleicht auch politisch noch eher in den Anfängen. Auch rechtlich würde ein drittes Geschlecht oder der gänzliche Verzicht auf den zivilstandsamtlichen Geschlechtseintrag einen grossen, einen bedeutenden Systemwechsel darstellen, dessen Auswirkungen wir im Moment noch nicht überblicken. Das ist der Grund, weshalb der Bundesrat beantragt, dieses Postulat anzunehmen. Er möchte diesen Bericht machen. Für den Bundesrat geht es heute nicht primär darum, ob es ein drittes Geschlecht braucht oder nicht. Er möchte vielmehr zunächst auch die Bedürfnisse derjenigen Menschen richtig verstehen, die sich durch die heutige Einteilung in Mann und Frau diskriminiert fühlen. Erst auf dieser Grundlage kann man dann beurteilen, ob ein drittes Geschlecht die festgestellten Probleme auch tatsächlich lösen kann. Wenn die binäre Geschlechterordnung nicht mehr zeitgemäss erscheinen würde, dann müsste man auch klären, ob alternativ nicht auf die Erhebung des Geschlechts im Personenstandsregister ganz verzichtet werden könnte.

Sie hören, dass mit der Annahme des Postulates von Frau Arslan kein Entscheid vorweggenommen ist. Es geht darum, erst einmal die Grundlagen zu erarbeiten, um eine politische Diskussion über die Frage eines dritten Geschlechts oder eines Verzichts auf einen Geschlechtseintrag zu führen. Das ist die Absicht des Bundesrates, wenn er Ihnen beantragt, dieses Postulat anzunehmen.

Das Postulat von Frau Nationalrätin Rebecca Ruiz greift in diesem Zusammenhang noch ein weiteres Anliegen auf. Es geht hier um die Geburtsbeurkundung von Neugeborenen mit einer sogenannten Variante der Geschlechtsentwicklung. Es ist eine Tatsache, dass Kinder auf die Welt kommen, bei denen die Geschlechtszuordnung nicht eindeutig ist. Die heutige Situation ist so, dass eine Geburt dem Zivilstandsamt innerhalb von drei Tagen gemeldet werden muss. Wenn aber das Geschlecht bei der Geburt nicht bestimmt werden kann, ist klar, dass diese Frist zu kurz ist. Das Bundesamt für Justiz hat schon im Jahr 2014 die Zivilstandsämter angewiesen, in diesen seltenen Fällen - es kommt selten vor, aber es kommt eben vor, es ist eine Tatsache, ob Ihnen das gefällt oder nicht, aber es gibt diese Situationen - mit den Eltern und den Spitälern zusammen pragmatische Lösungen zu suchen. Konkret können die Spitäler heute kostenlos eine korrigierte Geburtsmeldung, auch mit einem korrigierten [PAGE 1397] Geschlechtseintrag und Vornamen, an das Zivilstandsamt nachreichen, und zwar auch noch mehrere Monate nach der Geburt.

Das Postulat von Frau Nationalrätin Ruiz regt aus unserer Sicht zu Recht an, dass der Bundesrat einmal Bilanz zieht. Wird diese Praxis den Betroffenen heute gerecht? Müssen wir allenfalls andere Ansätze prüfen? Das Postulat nennt als Alternative, dass man den Geschlechtseintrag bei der Geburt für eine gewisse Zeit offenlassen könnte. Das ist eine weitere Möglichkeit. Ich denke, wir müssen hier sehr vorsichtig sein. Das Bundesamt für Justiz hat sich im Rahmen der Vorarbeiten zur Vernehmlassungsvorlage des ZGB zur Geschlechtsänderung, die ich vorher erwähnt habe, auch bereits mit dieser Thematik befasst. Offenbar kommt Eltern ein neutraler oder ein offengelassener Geschlechtseintrag nicht immer entgegen, denn viele befürchten, dass ihr Kind stigmatisiert werden könnte. Das kann dann der Fall sein, wenn gegenüber Behörden und Sozialversicherungen von der ersten Lebenswoche an dokumentiert wird, dass ihr Kind - ich sage das extra und bewusst in Anführungszeichen - nicht der "Norm" entspricht. Ich denke, wir müssen hier tatsächlich sehr vorsichtig sein.

Wir sollten in Zusammenarbeit mit den Betroffenen schauen, welches die für sie beste Lösung ist. Genau das möchten wir tun. Die Anpassung der Zivilstandsverordnung ist dabei noch die kleinste Sorge. Je nach Lösung müsste dann auch das elektronische Personenstandsregister angepasst werden. Auch andere Systeme, die vom Personenstandsregister abhängig sind, wären betroffen, ich denke zum Beispiel an das Einwohnerregister oder an das AHV-Register.

Ich denke, es lohnt sich, diese beiden Postulate anzunehmen. Ich betone noch einmal, es sind keine Vorentscheide, sondern es sind Abklärungsarbeiten. Es geht mit dem Postulat Ruiz Rebecca darum, die heutige Praxis einmal zu bilanzieren, zu schauen, ob es funktioniert und den Betroffenen entgegenkommt. Dies soll auch mit Fachleuten besprochen werden. Das können wir im Rahmen dieser Postulate leisten.

Ich erlaube mir zum Schluss noch einen kurzen Hinweis: Zusätzlich zu den Postulaten Arslan und Ruiz Rebecca, die Sie heute behandeln, liegt ein drittes Postulat vor, das in der Sommersession eingereicht wurde, nämlich das Postulat Flach 18.3690. Herr Flach möchte den Bundesrat beauftragen, in einem Bericht aufzuzeigen, wie alle Regelungen beseitigt werden könnten, die am Geschlecht anknüpfen; dies unter Berücksichtigung der geschlechtsrelevanten Unterschiede zwischen Frau und Mann. Aus den grundsätzlichen Überlegungen, die ich Ihnen gerade erläutert habe, beantragt Ihnen der Bundesrat, auch dieses Postulat anzunehmen. Sie haben es aber noch nicht behandelt und werden es in dieser Session auch nicht auf dem Tisch haben. Ich wollte Ihnen einfach der Vollständigkeit halber aufzeigen, dass die Fragen gestellt sind. Sie sollen abgeklärt und näher angeschaut werden.

Ich bitte Sie, die beiden Postulate heute zu unterstützen. Es lohnt sich, diese Fragen anzuschauen. Die politische Diskussion werden Sie nachher auf einer guten Grundlage noch führen können.