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Lombardi Filippo · Ständerat · 2018-09-17

Lombardi Filippo · Ständerat · Tessin · CVP-Fraktion · 2018-09-17

Wortprotokoll

Diese Motion wurde am 8. Juni 2016 von Nationalrat Hans-Ulrich Bigler eingereicht. Sie verlangt vom Bundesrat, dass in den nächsten fünf Jahren - von welchem Zeitpunkt an das auch immer gerechnet wird - die Ausgaben für die Vergabe von externen Beratungsmandaten jährlich um 8 Prozent zu reduzieren seien. Fünf mal 8 Prozent macht 40 Prozent. Zusammen mit dieser Kostenreduktion solle auch eine Effizienzerhöhung und eine erhöhte Transparenz der Kosten für diese externen Mandate erreicht werden, indem diese nach Departementen ausgewiesen werden sollen, und es sollen Richtlinien entwickelt werden müssen, wie das Wissen im Normalfall in der Bundesverwaltung gesichert werden kann. Erst im Ausnahmefall sei Wissen durch die Mandatierung Externer zu generieren.

Der Bundesrat hat am 24. August 2016 empfohlen, diese Motion abzulehnen. Gleich im Jahr danach, im Jahr 2017, hat er die Motion ausnahmsweise für ein Jahr umgesetzt, indem die Kosten für die externen Beratungsmandate im Jahr 2017 gegenüber 2016 um 8 Prozent reduziert wurden - nicht um den Beweis zu liefern, dass die Umsetzung möglich sei, sondern das war natürlich wegen der Budgetkürzungen, die das Parlament vorgenommen hatte.

Der Nationalrat hat diese Motion Ende 2017, am 14. Dezember 2017, mit 106 zu 85 Stimmen angenommen. Der Bundesrat hat seine guten Gründe für die Ablehnung. Um eine Grössenordnung zu nennen: Wir sprechen von rund 450 bis 500 Millionen Franken pro Jahr für solche externen Mandate.

Die Kommission erachtet eine Aussage dieser Motion als richtig, und zwar jene, dass die Vergabe von externen Beratungsmandaten unter gewissen Umständen einzuschränken sei. Es gibt nämlich eine Reihe von Gründen dafür, das Wissen besser innerhalb der Verwaltung bei den Mitarbeitenden zu behalten, anstatt es mit solchen Mandaten von ausserhalb einzuholen. Das war nur ein erster Grund für die Beschlussfassung Ihrer Kommission. Die Begründung der Motion ist zutreffend: Manchmal wird ein bisschen zu einfach mit der Vergabe von externen Mandaten vorgegangen, statt innerhalb der Verwaltung das Wissen zu schaffen, zu entwickeln, zu pflegen, zu behalten.

Natürlich hält die Kommission das Ziel, die Zahl der Mandate sei während fünf Jahren um jährlich 8 Prozent, also um insgesamt 40 Prozent, zu reduzieren, für absolut unrealistisch, obwohl das, wie gesagt, im Jahr 2017 möglich war. Sie schlägt deswegen eine Änderung vor, wonach nach Annahme der Motion in der abgeänderten Form, die vom Nationalrat gutzuheissen wäre, in den drei darauffolgenden Jahren die Zahl dieser Mandate jährlich um 4 Prozent zu reduzieren wäre. Damit wäre die Zahl der Mandate also nicht während fünf Jahren um 8 Prozent pro Jahr zu reduzieren, sondern während drei Jahren um 4 Prozent pro Jahr. Berücksichtigen wir dabei, dass die Zahl der Mandate im Jahr 2017 schon um 8 Prozent reduziert worden ist, erreichten wir also eine Reduktion von insgesamt 20 Prozent und nicht eine solche von 40 Prozent, wie es von der Motion verlangt wird.

Die Kommission geht aber weiter in ihrer Überlegung und sagt, dass es durchaus Sinn mache, eine Verhältnisgrösse zwischen Personalkosten und externen Mandatskosten zu definieren. Welches Verhältnis soll wann und warum gelten? Eine solche Definition ist zum einen nötig, weil die Verwaltung oder der Bundesrat den Willen des Parlamentes unter Umständen umgehen könnten, wenn man keine Kontrolle über die Zahl dieser Mandate hat. Denkbar wäre beispielsweise, dass das Parlament eine Reduktion der Personalkosten beschliesst, was aber mit der Vergabe von externen Mandaten kompensiert würde. Damit käme es nicht zu einer Kostensenkung und zu keinem Spareffekt. Aber zum andern, aus Sicht des Personals, ist es auch falsch, wenn man sagt, man könne problemlos den Personalbestand reduzieren und dafür externen Unternehmen Aufträge erteilen.

Es gibt in dieser Motion - ein bisschen anders als bei den Motionen, die wir soeben behandelt und abgelehnt haben - also die Überlegung, dass man sich vielleicht nicht nur das Sparen zum Ziel setzen sollte, sondern ein ausgewogenes Verhältnis zwischen internem Wissen und Ausgaben für Personalkosten einerseits und externen Mandaten, also der Externalisierung des Wissens und der Kosten, andererseits anstreben sollte.

Deswegen schlägt die Kommission vor, dass der Bundesrat künftig ein Verhältnis zwischen internen und externen Kosten schaffen sollte. Wir sagen in unserem abgeänderten Text, dass wir als Richtwert empfehlen, dass die externen Beratungsmandate in der Regel nicht mehr als 3 Prozent der Personalausgaben ausmachen. Das ist nicht sehr viel weniger als heute. Aber wenn man die Reduktion von 4 Prozent über drei Jahre erreicht, dann ist man sicherlich unter diesen 3 Prozent oder ungefähr bei diesen 3 Prozent der Personalausgaben angekommen. Das ist eine Empfehlung, wohlgemerkt.

Die Kommission möchte vom Bundesrat seine Überlegungen dazu hören, ob es sich nicht rechtfertigen würde, ein gewisses Verhältnis zwischen internen und externen Kosten zu schaffen. Der abgeänderte Text ist nicht eine Guillotine, sondern nur eine Empfehlung: Als Richtwert wird empfohlen, dass diese Mandate in der Regel nicht mehr als 3 Prozent der Personalausgaben ausmachen sollen. [PAGE 658]

Das sind die Überlegungen der Kommission. Die Kommission beantragt Ihnen - die Minderheit werden wir sicherlich auch anhören - mit 8 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung die Annahme der Motion gemäss ihrem Änderungsantrag.