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Föhn Peter · Ständerat · 2018-09-17

Föhn Peter · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-09-17

Wortprotokoll

Der Nationalrat hat die Motion am 6. März 2018 mit 102 zu 86 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen. Der Bundesrat hatte beantragt, die Motion abzulehnen. Unsere Kommission hat an ihrer Julisitzung die Motion ein erstes Mal beraten und von der Verwaltung eine Aufstellung mit den Regelungen und der Praxis in den Kantonen verlangt.

Entgegen der Annahme der SPK des Ständerates war bei der KdK keine Liste über die in den Kantonen in den vergangenen zehn Jahren gewährten Teuerungsausgleiche verfügbar. Das EPA hat deshalb bei den Personalchefs der Kantone und der grössten Schweizer Städte eine diesbezügliche Umfrage durchgeführt. Dem Aufruf sind insgesamt 13 Kantone und 5 Städte gefolgt. Die Zusammenstellung ist somit nicht vollständig, sondern berücksichtigt die Antworten der eingegangenen Rückmeldungen.

Was ergab die Erhebung? 3 Kantone und 2 Städte - ich zähle jetzt nicht auf, welche - weisen einen automatischen Teuerungsausgleich auf. Diese stützen sich auf verschiedene, teilweise lokale Indexe ab. 7 Kantone und 3 Städte weisen eine mit der Bundesverwaltung vergleichbare Teuerungsregelung auf. Das bedeutet, dass die Teuerung grundsätzlich ausgeglichen werden soll. Die Regierung kann den Teuerungsausgleich in diesen 7 Kantonen und 3 Städten autonom festlegen. 3 Kantone - das sind eher kleinere Kantone - kennen keinen Teuerungsausgleich in diesem Sinne. In diesen 3 Kantonen legt der Regierungsrat die generellen Lohnmassnahmen fest. Das zu den Resultaten der Erhebung, wie sie uns abgegeben wurden.

Die Kommission hat dann am 23. August 2018 diese Motion ein zweites Mal beraten. Mit der Motion soll der Bundesrat nämlich beauftragt werden, dem Parlament eine Änderung des Bundespersonalgesetzes zu unterbreiten, mit der die Bestimmungen zum Teuerungsausgleich aufgehoben werden. Nun beantragt die Kommission mit 4 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Motion anzunehmen. Eine Minderheit, angeführt von Herrn Kollege Stöckli, beantragt, die Motion abzulehnen.

Das Bundespersonalgesetz sieht heute vor, dass der Bundesrat einen angemessenen Teuerungsausgleich auf den Lohn ausrichtet. Dabei muss er die wirtschaftliche und finanzielle Lage des Bundes sowie die Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt berücksichtigen. Abhängig davon wird die Teuerung vollumfänglich, in reduziertem Umfang oder überhaupt nicht ausgeglichen.

Die Motion will nun den Bundesrat beauftragen, die Bestimmungen zum Teuerungsausgleich aus dem Bundespersonalgesetz zu streichen. Für das Bundespersonal soll es wie in der Privatwirtschaft keinen Anspruch auf Teuerungsausgleich mehr geben. Die Kommission hält es für gerechtfertigt, dass die Bundesangestellten angesichts notwendiger Sparmassnahmen einige Jahre Stillstand beim Lohn in Kauf nehmen müssen, zumal ihre Löhne, wie wir schon gehört haben, vergleichsweise hoch sind.

Die Kommission weist aber auch darauf hin, dass die abschliessende Entscheidungskompetenz über einen allfälligen Teuerungsausgleich wie bei allen Budgetfragen beim Parlament liegt. Der Beschluss des Bundesrates muss jedes Jahr im Rahmen der Budgetdebatte zur Abstimmung unterbreitet werden. Vor diesem Hintergrund wäre die Wirkung der Motion eigentlich begrenzt. Nach Ansicht der Kommission entfaltet die aktuelle Regelung aber in der Praxis einen Quasiautomatismus. Diesen will die Kommission durchbrechen.

Die Minderheit der Kommission hingegen erachtet die Motion als unnötig und kontraproduktiv, weil sie einem negativen Signal gegenüber den Sozialpartnern, Kantonen und Gemeinden entspräche. Insbesondere die Beziehung unter den Sozialpartnern würde sich massiv verschlechtern. Weiter unterstreicht die Minderheit, dass die aktuell geltende Entscheidungshoheit des Parlamentes genüge, um die Lohnentwicklung beim Bund in einem verantwortbaren Mass zu halten.

Ich bitte Sie aber, der Mehrheit zu folgen. Es soll, wie die Kommission beantragt, Jahr für Jahr aufgrund der finanziellen Gegebenheiten frei von personalrechtlichen Vorgaben entschieden werden können, ob ein Teuerungsausgleich gewährt werden kann oder nicht. In diesem Sinne danke ich für die Zustimmung.