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Eder Joachim · Ständerat · 2018-09-18

Eder Joachim · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2018-09-18

Wortprotokoll

Ich beantrage Ihnen Nichteintreten auf die Vorlagen 1 und 2 betreffend das Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung und den Bundesbeschluss über den Verpflichtungskredit von höchstens 124,5 Millionen Franken.

Unsere Kommissionsminderheit befindet sich in guter, ja bester Gesellschaft. Sie unterstützt nämlich den Antrag des Bundesrates. Man muss kein Prophet sein, um festzustellen, dass die Meinungen in diesem Saal wohl gemacht sind. Seit Jahren diskutieren wir nämlich regelmässig über die Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung, genauer: über die Verlängerung des Impulsprogramms des Bundes. Die Argumente dafür und dagegen sind uns demzufolge hinlänglich bekannt. Anfänglich - also im Jahre 2002 - war es eine berechtigte Anschubfinanzierung. Mittlerweile dauert dieses Impulsprogramm schon sechzehn Jahre, und wir scheinen nicht davon loszukommen.

Die Minderheit, für welche die Notwendigkeit und Wirkung der familienergänzenden Kinderbetreuung im Grundsatz unbestritten ist - es ist ganz wichtig, dass Sie dies zur Kenntnis nehmen -, spricht sich aus drei Gründen für Nichteintreten auf die beiden Vorlagen aus:

1. Die Zuständigkeit im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung und für die Schaffung von neuen Krippenplätzen liegt bei den Gemeinden und den Kantonen. Die Vorlage will aber weiterhin einen Bundeseingriff in die kantonale Aufgabenhoheit. Dies lehnen wir ab, genauso wie weitere Zentralisierungsbestrebungen. Sie widersprechen nicht nur dem erfolgreichen Föderalismusmodell der Schweiz, sie widersprechen auch der Zielsetzung des NFA, die Aufgaben und Finanzierungskompetenzen von Bund und Kantonen endlich zu entflechten.

Ich habe in der ganzen Diskussion bisher niemanden, wirklich niemanden gehört, dem nicht klar ist, dass die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung eindeutig Sache der Kantone und Gemeinden ist. Dass der Bund noch nach sechzehn Jahren eine Aufgabe mitfinanzieren soll, die nicht in seinen Kompetenzbereich fällt, steht dem Föderalismusgedanken diametral entgegen und ist darum abzulehnen, dies auch, weil diese Finanzhilfen die Kantone und Gemeinden entmündigen. Diese brauchen die Bundeskrücken nun wirklich nicht mehr.

Michael Schönenberger hat am 25. August 2018 in der "NZZ" einen bemerkenswerten Artikel mit dem Titel "Schluss mit Zentralisierung" geschrieben. Der Autor folgert darin unter anderem, dass der Bund immer wichtiger werde, die Kantone und Gemeinden hingegen entmachtet würden. Genau dem will die Minderheit entgegentreten.

2. Die Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung sind ein Musterbeispiel dafür, dass den meisten Anschubfinanzierungen Anschlussbegehren folgen und die ursprünglich als temporär geplanten Ausgaben verstetigt werden. Das ursprüngliche Impulsprogramm wurde mehrmals verlängert und dauert nun schon sechzehn Jahre. Die Finanzhilfen wurden auch mehrfach aufgestockt. Seit Beginn des Programms wurden Zehntausende Krippenplätze geschaffen, was erfreulich ist, aber auch aufzeigt, dass eine weitere Verlängerung des Impulsprogramms durch den Bund auch sachlich nicht mehr vertretbar ist - im Gegenteil. Wenn wir diese Anschubfinanzierung ein weiteres Mal verlängern - ich höre bereits wieder, es sei das letzte Mal, aber das haben wir schon dreimal zur Kenntnis nehmen können -, bestrafen wir jene Kantone und Gemeinden, die gehandelt haben, und belohnen jene, die nichts oder wenig getan haben. Ist das wirklich im Sinne der Kommissionsmehrheit?

3. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist wichtig. Die Regeln des Staates müssen aber so ausgestaltet sein, dass sie keine falschen Arbeitsanreize setzen und dass sie sich mit Blick auf die Wahl eines Familienmodells möglichst neutral verhalten. Die Minderheit bietet hier Hand für eine Lösung. Anstelle von weiteren Bundesfinanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung sollte der steuerliche Drittbetreuungskostenabzug auf Bundesebene erhöht werden, wie es der Bundesrat plant. Damit werden Fehlanreize zur Aufnahme der Erwerbstätigkeit geschmälert, die Erhöhung von Pensen erleichtert und gutausgebildete Arbeitskräfte von Betreuungsaufgaben entlastet. Dieses System ist zudem gerechter, weil alle davon profitieren, unabhängig davon, in welchem Kanton sie ihren Wohnsitz haben. Erwerbsanreize für Eltern zu schaffen, die auf Abzügen bei den Steuern basieren, ist eindeutig zielführender. Ökonomisch betrachtet ist es gar die effizienteste Art, die Eltern zu einer stärkeren Partizipation im Arbeitsmarkt zu ermuntern.

Dies sind die drei Gründe der Minderheit.

Es scheint mir nun sehr wichtig, dass ich Ihnen als Standesvertreter noch die Haltung der Kantone in dieser Frage bekanntgebe. Die Berichterstatterin der WBK-NR sagte in der Kommission, die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) sei mit der Verlängerung des Impulsprogramms einverstanden. Sie habe es schriftlich und habe sich natürlich gefreut, als sie diese Nachricht erhielt. In einer Mailzuschrift von Regierungsrat Benedikt Würth, Präsident der KdK, tönte es allerdings ganz anders. Unser Kommissionspräsident erhielt am 28. Juni 2018 vom KdK-Präsidenten auf entsprechende Anfrage nämlich folgende Antwort - ich muss Ihnen die ganze Mail zitieren -:

"Sie haben die KdK mit Schreiben vom 22. Juni 2018 angefragt, ihre Position zum Geschäft 17.497, 'Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung', mitzuteilen. Dazu nehme ich gerne wie folgt Stellung:

Mit der Motion 13.3363 hat das Parlament den Bundesrat beauftragt, zeitlich zusammen mit dem dritten Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs eine vollständige Analyse aller Verbundaufgaben zwischen Bund und Kantonen zu unterbreiten. In diesem Motionsbericht werden über 30 Aufgabenbereiche vertieft analysiert, u. a. auch die Anstossfinanzierung im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung. Der Bundesrat plant, diesen Motionsbericht dem Parlament im September 2018 vorzulegen, zusammen mit seiner Botschaft zum Finanzausgleich für die Jahre 2020 und folgende. Er wird sich darin auch zu einem allfälligen Projekt 'Aufgabenteilung II' positionieren.

Am 23. März 2018 hat die KdK zu einem Entwurf des Motionsberichtes Stellung genommen. Die KdK spricht sich klar für eine Fortsetzung der Aufgabenentflechtung Bund/Kantone aus und begrüsst ein entsprechendes Projekt 'Aufgabenteilung II'. Im Kontext eines solchen Projekts spricht sich die KdK auch dafür aus, dass die familienergänzende Betreuung bzw. deren Subventionierung grundsätzlich Aufgabe der Kantone und Gemeinden ist und es auch bleiben soll. Vor diesem Hintergrund lässt sich ein dauerhaftes Engagement des Bundes in diesem Bereich nicht rechtfertigen. Ob jedoch Bund und Kantone ein Projekt 'Aufgabenteilung II' lancieren werden, ist derzeit noch offen. Für die Kantone haben die Steuervorlage 17 und die Optimierung des Finanzausgleichs Priorität. Erst wenn diese Projekte unter Dach und Fach sind, ist ein Projekt 'Aufgabenteilung II' ins Auge zu [PAGE 664] fassen. Wir werden im Frühling 2019 zusammen mit dem Bundesrat eine diesbezügliche Standortbestimmung vornehmen.

Aktuell und davon unabhängig stellt sich die Frage einer weiteren Verlängerung des bestehenden Impulsprogramms um weitere vier Jahre. Zu dieser Frage haben sich die Kantone nicht explizit geäussert. Die WBK-NR hat diesbezüglich ja auch keine Konsultation durchgeführt. Die in diesem Dossier federführende Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren hält jedoch fest, dass nach wie vor ein Bedarf besteht und sich deshalb der Bund zurzeit noch nicht aus der Mitfinanzierung zurückziehen sollte."

So weit die klare Stellungnahme von KdK-Präsident Benedikt Würth, die ich Ihnen nicht vorenthalten wollte und die ich auch nicht mehr kommentieren muss.

Abschliessend halte ich nochmals fest: Es ist keine Frage, dass die familienergänzende Kinderbetreuung eine gute Sache ist, aber sie ist nicht in der Zuständigkeit des Bundes. Deshalb beantragt Ihnen die Minderheit wie der Bundesrat Nichteintreten auf beide Vorlagen. Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!