Wicki Hans · Ständerat · 2018-09-18
Wicki Hans · Ständerat · Nidwalden · FDP-Liberale Fraktion · 2018-09-18
Wortprotokoll
Kollege Rechsteiner, es ist natürlich schon so: Dass alle von einem Fehler profitieren, heisst noch lange nicht, dass wir ihn ewig erhalten müssen. Wir erwarten eigentlich jetzt, dass jene, die profitieren, die Arbeit eigenverantwortlich weiterführen.
Ich denke, es ist unbestritten, dass das Impulsprogramm äusserst erfolgreich war. Mit über 57[NB]000 neuen Betreuungsplätzen hat sich in den letzten fünfzehn Jahren einiges getan. Damit konnte das Ziel, eine Starthilfe für die familienergänzende Kinderbetreuung zu leisten, durchaus erreicht werden. Nun liegt es aber meines Erachtens an der Gesellschaft und an der Wirtschaft, den eingeschlagenen Weg weiterzuverfolgen. Denn wie bereits der Name sagt, handelt es sich vom Grundgedanken her nicht um eine ewige Aufgabe des Bundes, sondern "lediglich" um eine Start-up-Finanzhilfe.
Nachdem diese ursprünglich nur für acht Jahre vorgesehen war, wurde sie nun bereits zweimal um je vier Jahre verlängert; dies, obschon aus rechtlicher Sicht eine Verlängerung gar nicht vorgesehen war. Bereits bei der ersten Verlängerung ab 2011 war es als "letztmals verlängert" deklariert worden. Da stellt sich mir natürlich schon die Frage, ob es für den Gesetzgeber opportun ist, aus einer befristeten Tätigkeit schleichend eine Daueraufgabe zu machen. Zudem scheint es mir auch inhaltlich fragwürdig, aus einem Impulsprogramm quasi eine ständige Bundesaufgabe zu etablieren.
Gemäss dem Subsidiaritätsprinzip hat der Bund nur diejenigen Aufgaben zu übernehmen, die die Kräfte der Individuen, der Wirtschaft, der Gemeinden und der Kantone übersteigen. Dabei kann er auch Unterstützung leisten, damit die Akteure eigenständig handeln können. Genau das war beim Impulsprogramm der Fall. Der Bund hat den Rahmen gesetzt, nun muss der quantitative Ausbau der Betreuungsplätze selbstständig vorgenommen werden. Dies entspricht auch dem Prinzip der Verhältnismässigkeit zwischen Kosten und Nutzen.
In meinem letzten Votum zu diesem Thema habe ich auf das Pareto-Optimum hingewiesen. Vorliegend hat die Fallstudie ergeben, dass rund 80 Prozent der Kinder im gewünschten Umfang betreut werden. 80 Prozent der Kinder werden also im gewünschten Umfang betreut. Entsprechend fallen ja auch alle berufstätigen Eltern dieser 80 Prozent der Kinder darunter. Ein weiterer Ausbau muss nun in meinen Augen [PAGE 665] lokal und in der Verantwortung der genannten Akteure getätigt werden. Diese können die Bedürfnisse vor Ort auch am besten abschätzen.
Im Namen der Minderheit beantrage ich Ihnen daher, nicht auf die Vorlagen einzutreten.