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Schwander Pirmin · Nationalrat · 2018-09-18

Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-09-18

Wortprotokoll

Die häusliche Gewalt und die Gewalt im öffentlichen Raum, insbesondere die Gewalt an Frauen, hat in den letzten Jahren unbestrittenermassen massiv zugenommen. Die Kommissionssprecherinnen haben das klar dargelegt, und auch meine Vorredner haben einiges ausgeführt, was jetzt verbessert werden soll.

Wir von der SVP-Fraktion sind für Eintreten, hinterfragen die neuen Lösungen aber kritisch. Warum? Es stellt sich immer die Frage: Haben wir Handlungsbedarf, und wenn ja, wo haben wir Handlungsbedarf? Müssen wir das Gesetz ändern, oder fehlt es am Vollzug? Das sind hier die Kernfragen.

Was das Zivilrecht anbelangt, unterstützen wir die Einführung der elektronischen Fussfesseln. Wir sind aber auch hier kritisch, ob das tatsächlich die Wirkung zeigen wird, die wir jetzt prophezeien. Auch hier stellt sich die Frage, ob dann die Täter tatsächlich bereit sind, die elektronischen Fussfesseln anzuziehen, oder ob sie das verweigern. Was passiert, wenn sie es verweigern? Dieses Verfahren ist nicht klar geregelt, bzw. es ist schon geregelt, aber man verstösst dann gegen eine gerichtliche Verfügung; da gibt es auch wieder Tatbestände. Wir kennen diese Durchsetzungsprobleme auch aus anderen Bereichen: Wenn jemand tatsächlich etwas verweigert, dann ist die Durchsetzung immer schwierig.

Ich komme zu dem, was wir bei der häuslichen Gewalt in der Praxis als Hauptpunkt sehen: Seit 2004 ist die häusliche Gewalt nicht mehr eine Privatangelegenheit, sondern ein Offizialdelikt. Das Opfer muss also keinen Strafantrag mehr stellen; die Strafbehörde muss von Amtes wegen agieren, wenn sie Kenntnis von einer Straftat hat. Bei der häuslichen Gewalt ist dies schwierig; es ist fraglich, ob die Strafbehörde davon erfährt. Deshalb ist es notwendig, dass Strafanzeigen gemacht werden.

Welches ist die Wirkung davon, dass die häusliche Gewalt ein Offizialdelikt ist? Ich habe hier in diesem Saal bei der Einführung vor der Wirkung gewarnt, welche diese Änderung haben wird. Jetzt haben wir das Resultat: Nach der heutigen Gesetzgebung kann das Opfer eine Sistierung des Strafverfahrens und sogar dessen Einstellung verlangen. Man hat jetzt erkannt, dass das nicht gut ist, dass die Sistierungs- und Einstellungsquote je nach Kanton zwischen 53 und 92 Prozent beträgt, dass sie also sehr hoch ist. Aber das ist die Folge des Konstruktes! Wir müssen uns ernsthaft überlegen, ob Artikel 55a noch angebracht ist oder nicht und ob es überhaupt im Interesse des Opfers ist, das Verfahren sistieren oder einstellen zu können. Hier schlagen der Bundesrat und die Kommissionsmehrheit die Änderung vor, dass nicht nur das Opfer, sondern jetzt zusätzlich auch die Staatsanwaltschaft oder das Gericht eine Beurteilung vornehmen kann. Hier müssen wir ernsthaft die Frage stellen: Ist häusliche Gewalt eine Straftat, die ernst zu nehmen ist? Sind die Aussagen der Opfer ernst zu nehmen oder nicht? Wir bezweifeln, dass mit dieser Lösung den Opfern tatsächlich geholfen wird. Deshalb unterstützt eine Mehrheit unserer Fraktion den Antrag der Minderheit III (Rickli Natalie) auf Aufhebung von Artikel 55a. Wir müssen Klarheit haben, dass es effektiv ein Offizialdelikt ist und danach nicht ein Rückzug gemacht werden kann. Das verunsichert die Opfer.

Wir haben ja mehrere Minderheitsanträge gestellt: Wenn wir schon Verbesserungen machen müssen, dann müssen wir die Opfer ernst nehmen und dürfen nicht noch andere Beurteilungen einfliessen lassen. Selbst wenn ein Gericht oder die Staatsanwaltschaft das Verfahren fortführen kann, werden die Täter trotzdem auf die Opfer losgehen und sagen: Du bist schuld, dass das Verfahren nicht sistiert und eingestellt wird. Der Druck auf die Opfer - davon bin ich aufgrund meiner Praxiserfahrung überzeugt - wird mit diesen sogenannten Verbesserungen in Artikel 55a noch grösser.

Deshalb bitte ich Sie, bei Artikel 55a unseren Minderheiten zu folgen.