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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2018-09-18

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2018-09-18

Wortprotokoll

Wenn man das Recht durchsetzen will, um Opfer von häuslicher Gewalt oder Stalking zu schützen, wenn man will, dass das Recht durchgesetzt werden kann, dann muss man gewisse Verbesserungen vornehmen; das hat die Evaluation ganz deutlich gezeigt. Man muss prozessuale Hürden abbauen, und da spielen natürlich die Kosten eine ganz zentrale Rolle.

Opfer von Gewalt und Stalking sollen sich deshalb aus Sicht des Bundesrates im zivilrechtlichen Gewaltschutzverfahren kostenlos an das Zivilgericht wenden können, und es sollen daher keine Gerichtskosten mehr anfallen. Damit entfällt auch der Kostenvorschuss, der oft sehr problematisch ist. Was natürlich nicht entfällt - einfach damit das auch noch gesagt ist -, das sind die Kosten für einen Anwalt; diese müssen bezahlt werden. Auch das kann unter Umständen ein Familienbudget sehr belasten.

Nach dem Entwurf des Bundesrates ist das Verfahren für Kläger und Beklagte kostenlos. Die Minderheit II (Bauer) möchte bei diesem Antrag des Bundesrates bleiben, beim Verzicht auf die Prozesskosten. Der Sprecher der Minderheit II hat es deutlich gesagt: Selbstverständlich können bei bös- oder mutwilliger Prozessführung die Kosten auch weiterhin auferlegt werden. Ich glaube, dieses Risiko ist damit gebannt.

Nun hat Ihre Kommission aber beschlossen, dass das Gericht einem Täter Verfahrenskosten auferlegen können soll. Voraussetzung ist, dass ein Kontakt- oder Rayonverbot angeordnet wird, allein oder in Kombination mit einer elektronischen Überwachung. Ich glaube, es ist wichtig, was Herr Nationalrat Vogler vorhin nochmals betont hat: Es ist ein Können, nicht ein Müssen. Das heisst, auch der Antrag der Mehrheit Ihrer Kommission impliziert ein Ermessen des Gerichtes, ob diese Kosten überwälzt werden oder nicht.

Für den Bundesrat ist das an sich vertretbar, allerdings unter einem gewichtigen Vorbehalt: Bei häuslicher Gewalt und Stalking, das wurde vorhin mehrfach gesagt, belasten die Gerichtskosten natürlich nicht einfach das Budget des Täters, sondern wir sprechen hier von Paarbeziehungen, von Familien; es ist ja Gewalt innerhalb von Beziehungen. Deshalb ist eigentlich in der Regel das gesamte Familienbudget betroffen. Es sind ja Menschen, die miteinander unter dem gleichen Dach leben. Da sind wir ganz klar der Meinung, dass die Regelung der Kommissionsmehrheit nicht dazu führen darf, dass ein Opfer wegen dieser indirekten Kostenrisiken darauf verzichtet, den Schutz, der ihm hier zusteht, einzufordern.

Es ist daher wirklich zentral, dass die Verfahrenskosten der Tatperson auferlegt werden können, aber nicht müssen. Damit hat das Gericht dann einen Ermessensspielraum. Es kann die Gerichtskosten im Einzelfall der Tatperson auferlegen, wenn diese über die erforderlichen Mittel verfügt und gleichzeitig nicht die Gefahr besteht, dass das Opfer oder auch zum Beispiel die mitbetroffenen Kinder unter der Kostenauflage leiden.

Die Minderheit I (Wasserfallen Flavia) möchte gerade diese Auflage direkt ins Gesetz schreiben. Wenn Sie überhaupt die Möglichkeit einer Kostenauflage in Betracht ziehen, stellt diese Ergänzung sicher, dass das Gericht diese wichtige Überlegung anstellt und vor allem auch diesen Zusammenhang nicht übersieht.

Wir favorisieren selbstverständlich nach wie vor unsere eigene Lösung - den Entwurf des Bundesrates -, die auch von der Minderheit II (Bauer) unterstützt wird. In zweiter Priorität würden wir Sie bitten, die Minderheit I (Wasserfallen Flavia) zu unterstützen, weil sie sicherstellt, dass das Gericht zwar einen Ermessensspielraum hat, aber eben auch die Gesamtsituation in Betracht zieht. Wenn Sie die Kommissionsmehrheit unterstützen, dann habe ich immerhin von denjenigen, welche die Mehrheit unterstützen, gehört, dass hier ganz klar vom Gericht erwartet wird, dass es die Gesamtsituation anschaut und der speziellen Situation von häuslicher Gewalt Rechnung trägt. Das würde dann nicht im Gesetz stehen, wäre aber zuhanden der Materialien so festgehalten.