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Amherd Viola · Nationalrat · 2018-09-18

Amherd Viola · Nationalrat · Wallis · CVP-Fraktion · 2018-09-18

Wortprotokoll

Der vom Ständerat und von der nationalrätlichen Kommission unterstützte Artikel 114 Litera f der Zivilprozessordnung sieht neu vor, dass bei Entscheidverfahren bei Streitigkeiten wegen Gewalt, Drohungen oder Nachstellungen nach Artikel 28b ZGB oder betreffend die Anordnung einer elektronischen Überwachung nach Artikel 28c ZGB keine Gerichtskosten gesprochen werden. Diese Bestimmung soll dafür sorgen, dass Opfer häuslicher Gewalt nicht wegen eines zu leistenden Kostenvorschusses oder aus Angst vor einer Kostenübernahme daran gehindert werden, ein Verfahren einzuleiten. Oft ist es nämlich so, dass die Kosten, die der verletzenden Person in einem Urteil überbunden werden, aus dem Familienbudget bezahlt werden und damit wieder die von Gewalt betroffene Familie darunter leidet. Die Absicht des Bundesrates, dies zu verhindern, wird von der Kommission einstimmig unterstützt.

Es gibt aber Fälle, in denen die verletzende Person vermögend ist, und es gibt natürlich auch Stalkingfälle, in denen die involvierten Personen nicht familiär miteinander verbunden sind. In solchen Fällen ist es für die Kommissionsmehrheit vertretbar, dass die Kosten der verurteilten Person auferlegt werden. [PAGE 1424]

Artikel 115 Absatz 2 ZPO nimmt dieses Anliegen auf, und zwar in Form einer Kann-Vorschrift; das heisst, der Richter muss beim Kostenentscheid abschätzen, ob er vom Grundsatz des kostenlosen Verfahrens abweichen und Kosten überwälzen will.

Die Minderheit I (Wasserfallen Flavia) ist mit dieser Möglichkeit einverstanden, will aber präzisieren, dass eine Überwälzung der Kosten nur möglich ist, wenn der obsiegenden Partei dadurch keine Nachteile entstehen. Aus Sicht der Kommissionsmehrheit ist dieser Zusatz nicht notwendig, weil der Richter in Ausübung seines pflichtgemässen Ermessens diese Abwägung so oder so machen muss.

Die Minderheit II (Bauer) will beim geltenden Recht bleiben und auf die Möglichkeit der Kostenüberwälzung gänzlich verzichten.

Ich bitte Sie namens der Kommissionsmehrheit, die Anträge der Minderheiten I und II abzulehnen.