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Brand Heinz · Nationalrat · 2018-09-18

Brand Heinz · Nationalrat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-09-18

Wortprotokoll

Mit dieser Motion beantragt Ihnen die Fraktion der SVP Sicherungsmassnahmen gegen zu Gewalt neigende Personen. Was wird konkret beantragt? Wir beantragen Ihnen die Einführung neuer Hafttitel sowie anderer Massnahmen; wir beantragen zudem als Besonderheit für Ausländer zusätzliche Ausweisungsmöglichkeiten sowie die Anordnung von Sicherungsmassnahmen bei unmöglichem Vollzug. Es sind mit anderen Worten alles präventive Massnahmen, es sind nicht Massnahmen, die im Nachgang zu einer Straftat angeordnet werden. Letztendlich dienen sie der Sicherheit von Land und Leuten der Schweiz.

Was ist der Befund? Heute stellt man einfach fest, wenn man mit Sicherheitsbehörden spricht, dass es immer wieder Personen gibt, welche ein erhöhtes Gewaltpotenzial in sich vereinigen und zu Gewalt neigen, dass aber keine Möglichkeiten bestehen, gegen diese Personen Sicherungsmassnahmen zu ergreifen. Sie alle wissen auch, dass bei Delikten Spuren aus dem Ausland in die Schweiz geführt haben, das heisst, dass in der Schweiz Ausländerinnen und Ausländer bei der Vorbereitung schwerer Kriminaltaten zugegen waren.

Ich habe auch in meiner langjährigen Berufstätigkeit bei Sicherheitsbehörden immer wieder feststellen müssen, dass man zum Teil kapitulieren muss, dass keine geeigneten Instrumente vorhanden sind. Es sollen und müssen deshalb [PAGE 1431] im geltenden Recht Massnahmen geschaffen werden, welche es eben zulassen, solche Personen - ich sage das jetzt etwas plakativ - aus dem Verkehr zu ziehen.

Wer sind die Adressaten dieser neuen Norm? Es sind Schläfer, verdächtige oder mögliche Schläfer, entlassene Straftäter, bei denen keine Möglichkeiten der Rückführung in ihr Herkunftsland bestehen, Radikalisierte mit Gewaltabsichten. Es sind aber keine Straftäter, es sind keine mit einem Landesverweis belegte Personen. Gegen die erwähnten Gruppen genügen die vorhandenen Instrumente im Ausländerrecht, Strafrecht oder Strafprozessrecht nicht, um sie in Sicherheit zu halten, sondern es müssen insbesondere neue Hafttitel geschaffen werden. Das Ziel dieser neuen Hafttitel ist, diese staatsgefährdenden Personen zu isolieren und die Entfernung dieser staatsgefährdenden Personen in die Wege zu leiten, und zwar, ohne dass sie sich auf die Flüchtlingseigenschaft und ein Rückschiebeverbot im Asylgesetz berufen können. Es braucht neue Regelungen, es braucht neue Hafttitel. Es braucht insbesondere auch neue Zusatzmassnahmen; ich denke hier an Ein- und Ausgrenzungsmöglichkeiten, an Meldepflichten oder anderes.

In der Stellungnahme des Bundesrates zur Motion wird der Handlungsbedarf zumindest teilweise eingestanden, sogar anerkannt. Tatsache ist einfach, dass mit diesen Tatbeständen, mit diesen Sachverhalten die Kantone, insbesondere kleinere Kantone, überfordert sind. Es braucht hier eine Regelung durch den Bund, eine Regelung, welche zu Sicherheit führt.

Wir haben in diesem Rat die Motion Rieder 17.3862 angenommen und damit eine Ausreisesperre für potenzielle Gewalttäter beschlossen. Wir haben aber umgekehrt die Motion Walliser 17.3730 abgelehnt. Das heisst, wir haben hier einen Regelungsbedarf, weil wir die Personen zwar im Land haben, aber nicht genügend Instrumente zu deren Überwachung bestehen. Es müssen deshalb dringend solche Instrumente geschaffen werden. Die Schweiz darf kein Rückzugsort für Gewalttätige, für Extreme sein. Die Schweiz darf auch kein Staat bleiben und sein, in welchem zu Gewalt neigende Personen sich frei entfalten können. Mit dieser Motion wollen wir die Sicherheit von Land und Leuten verbessern.

Ich möchte Sie deshalb bitten, dieser Motion zuzustimmen.