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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2018-09-19

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2018-09-19

Wortprotokoll

Die beiden parlamentarischen Vorstösse betreffen ein Thema, das wir regelmässig in diesem Gremium besprechen. Es geht um die Situation in Eritrea und um die eritreischen Asylsuchenden. Die beiden Vorstösse verlangen auf der einen Seite Auskunft über den Stand und das weitere Vorgehen bei der Überprüfung der vorläufigen Aufnahmen von Personen aus Eritrea. Herr Ständerat Damian Müller möchte einen entsprechenden Bericht des Bundesrates bis im Februar 2020. Diesem Anliegen kommen wir gerne entgegen. [PAGE 698]

Auf der anderen Seite wird der Bundesrat aufgefordert, die Zusammenarbeit mit der eritreischen Regierung zu verstärken. Hier ist es das Ziel, den Wegweisungsvollzug zu verbessern. Herr Ständerat Philipp Müller hat vorhin gesagt, es sei nicht das erste Mal, dass Sie dieses Thema in diesem Rat diskutieren. Das stimmt, das kann ich bestätigen.

Sie sind auch nicht die Einzigen, die sich diesem Thema widmen: Auch die Oberaufsicht hat sich mit dem Thema Eritrea und Wegweisungsvollzug respektive der Praxis in der Behandlung der eritreischen Asylgesuche beschäftigt. Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates hat intensive Anhörungen mit verschiedenen Kreisen durchgeführt, hat Berichte analysiert und ist vor wenigen Monaten, im März dieses Jahres, zum Schluss gekommen, dass das SEM "angesichts der sehr spärlichen Informationen und der sehr restriktiven Kommunikationspolitik der eritreischen Regierung gute Arbeit leistet, indem es die Lage in Eritrea bestmöglich aufarbeitet und den gesetzlichen Auftrag rechtmässig, zweckmässig und wirksam ausführt". Ich denke, das hilft Ihnen auch ein bisschen. Vielleicht gibt es Ihnen Sicherheit, dass auch andere da hingeschaut haben. Das ist ja ein Anliegen, das ich aus den verschiedenen Vorstössen, die immer wieder eingereicht werden, herauslese.

Ich würde Ihnen gerne noch kurz einen Überblick über die aktuellen Zahlen der eritreischen Asylgesuche geben. 2015 verzeichnete die Schweiz fast 10[NB]000 Asylgesuche aus Eritrea. 2018, also in diesem Jahr, sind es bis Ende Juli 1800 Gesuche. Die Gründe, die zu diesem Rückgang der Gesuche aus Eritrea geführt haben, sind nicht einfach zu benennen. Es ist sicher so, dass die Fluchtroute noch gefährlicher geworden ist, gerade weil die Situation in Nordafrika enorm prekär ist. Dann haben vielleicht auch die Praxisänderungen des SEM Auswirkungen. Zudem sind in den letzten Jahren für eritreische Asylsuchende andere Zielstaaten in den Vordergrund gerückt. Andere europäische Staaten haben also mehr Asylgesuche aus Eritrea verzeichnet; bei uns gibt es einen massiven Rückgang.

Im August 2017 kam das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil zum Schluss, dass eine Rückkehr nach Eritrea nicht generell unzumutbar sei. In der Folge hat das SEM dann die Überprüfung der wegen Unzumutbarkeit des Wegweisungsvollzugs angeordneten vorläufigen Aufnahmen eingeleitet. Das ist die Überprüfung des Status der vorläufigen Aufnahme von eritreischen Asylsuchenden, die auch Herr Ständerat Damian Müller angesprochen hat. Das betrifft knapp einen Drittel der insgesamt 9500 vorläufig aufgenommenen eritreischen Staatsangehörigen - das ist die Zahl vom Juli 2018. Nun müssen Sie einfach wissen, dass es sich bei zwei Dritteln dieser 9500 vorläufig Aufgenommenen um vorläufig aufgenommene anerkannte Flüchtlinge handelt. Sie kennen diese Unterscheidung: Es gibt vorläufig aufgenommene Flüchtlinge, und es gibt vorläufig Aufgenommene. Bei den vorläufig aufgenommenen Flüchtlingen kann man den Status nicht überprüfen, weil es eben Flüchtlinge sind. Das heisst, sie sind auch von der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes nicht betroffen und fallen deshalb auch nicht unter die Überprüfung des Status.

Was hat das SEM inzwischen gemacht? Zwischen Februar und Mai 2018 hat das SEM im Rahmen eines Pilotprojektes die vorläufige Aufnahme von etwa 250 Personen überprüft. In etwa 10 Prozent dieser Fälle waren die Voraussetzungen für eine Aufhebung der vorläufigen Aufnahme und die Anordnung des Wegweisungsvollzugs - das ist ja dann der andere Schritt, der auch wichtig ist - erfüllt. Ich stelle allerdings klar, dass im Pilotprojekt viele Dossiers von Einzelpersonen überprüft wurden, bei denen wir davon ausgehen konnten, dass sie ihre Dienstpflicht bereits erfüllt haben und folglich nach einer Rückkehr nach Eritrea nicht mehr für den Nationaldienst aufgeboten werden.

Das ist vielleicht für Sie interessant: Die Aufhebungsquote bei der vorläufigen Aufnahme generell - wir haben einmal die Zahlen der letzten 15 Jahre, von 2003 bis 2017, angeschaut - lag bei rund 4 Prozent. In 4 Prozent der Fälle, bei denen eine vorläufige Aufnahme geprüft wurde, wurde dann also die vorläufige Aufnahme aufgehoben. Ich sage Ihnen das vielleicht noch in absoluten Zahlen: Das SEM hat in den letzten 15 Jahren rund 50[NB]000 Status von vorläufig Aufgenommenen überprüft - 50[NB]000! Dabei wurde 1900 Mal der Status der vorläufigen Aufnahme aufgehoben, das sind 3,71 Prozent, also rund 4 Prozent. Das ist das Verhältnis über 15 Jahre hinweg.

Vielleicht ist es wichtig, dass Sie das auch einmal sehen: Wenn man viele vorläufige Aufnahmen überprüft, ist es eben nicht so, dass man dann viele aufheben kann. Ich nenne Ihnen ein Beispiel: Im Jahr 2005 hat das SEM fast 11 500 vorläufige Aufnahmen überprüft - 11[NB]500! Es wurden aber nur 300 aufgehoben, das sind 2,6 Prozent. Ja, das SEM muss die Überprüfung machen, das ist ein gesetzlicher Auftrag. Aber Sie müssen auch die Dimension der aufgewendeten Ressourcen, den Aufwand und den Ertrag sehen. Ich nenne Ihnen aber noch ein anderes Beispiel: Im Jahr 2012 hat das SEM 250 vorläufige Aufnahmen überprüft und 47 aufgehoben, das waren fast 20 Prozent. Da fragt man sich: Warum waren es in einem Jahr so wenige und in einem anderen Jahr so viele? Der Grund dafür liegt darin, dass es eben davon abhängt, welche Gruppen von vorläufig Aufgenommenen Sie überprüfen.

Der Grund, dass man z. B. im Jahr 2012 eine relativ hohe Aufhebungsquote bei vorläufig Aufgenommenen hatte, war, dass man damals gezielt Gruppen von jungen Männern aus Nordirak bzw. aus Sri Lanka überprüfte, und bei diesen konnte dann eben der Status relativ häufig aufgehoben werden. 2005 hingegen hat man flächendeckend 11 500 vorläufige Aufnahmen überprüft und am Schluss 300 aufgehoben. Da sehen Sie: Die 10 Prozent im Pilotprojekt sind eine relativ hohe Quote; durchschnittlich wurden über 15 Jahre 4 Prozent der vorläufigen Aufnahmen aufgehoben. Diese Hintergrundinformationen wollte ich Ihnen geben.

Ich komme jetzt zu den eritreischen vorläufig Aufgenommenen zurück. Das SEM nimmt ab sofort die Überprüfung der restlichen rund 2800 vorläufigen Aufnahmen an die Hand. In erster Priorität werden die Dossiers von Familien, von unbegleiteten Minderjährigen und jungen Personen, die eine Ausbildung begonnen haben, untersucht. Warum diese Priorität? Wir wollen bei diesen Personen rasch Rechtssicherheit schaffen. Es geht natürlich um ganze Familien oder auch um die Integrationsbereitschaft von jungen Menschen, die vielleicht eine Lehre begonnen haben und jetzt nicht wissen, ob sie nächstes Jahr noch hier sind oder nicht. Wir wollen dort schnell Rechtssicherheit schaffen.

In zweiter Priorität werden dann die Verfügungen aller anderen Personen überprüft. Das sind dann vor allem Einzelpersonen, die über zwanzig Jahre alt sind. Selbstverständlich richten wir ein besonderes Augenmerk auf Personen, bei denen Straffälligkeit vorliegt. Das SEM wird dort natürlich auch systematisch Abfragen im Schweizerischen Strafregister vornehmen. Wie gesagt, machen wir nachher einen Bericht und werden Ihnen diesen Bericht selbstverständlich gerne vorlegen.

Ich komme nun zu den diplomatischen Beziehungen zu Eritrea. Sie wissen, der Bundesrat ist seit Jahren bestrebt, unsere diplomatischen Beziehungen zu Eritrea und auch unsere Präsenz in Eritrea auszubauen. Es finden regelmässig Missionen nach Eritrea und Gespräche mit eritreischen Regierungsvertretern statt. Der Vorgänger von Herrn Bundesrat Cassis hat solche Gespräche geführt, ich selber habe mit dem Aussenminister, mit dem Präsidentenberater wiederholt Gespräche geführt, und selbstverständlich wird der Nachfolger von Herrn Bundesrat Burkhalter, also Herr Kollege Cassis, diese Gespräche sicher fortführen. Er hat sich dazu auch bereits geäussert, letztes Mal im Nationalrat. Er hat dort aber auch gesagt, das Problem sei, dass man nicht etwas unternehmen kann, was für die dortigen Behörden nicht akzeptabel ist. Er hat darauf hingewiesen, dass es eine Tatsache ist, dass Eritrea eben nicht bereit ist, jetzt über ein Rückübernahmeabkommen zu diskutieren. Er hat das auch bereits mit seinem Kollegen in Deutschland besprochen und gesehen, dass auch Deutschland versucht hat, mit der eritreischen Regierung in Kontakt zu kommen und - natürlich auch im Hinblick auf ein Rückübernahmeabkommen - die diplomatischen Beziehungen zu verbessern. Er hat zusammen mit [PAGE 699] dem deutschen Aussenminister bestätigt: Deutschland hat es auch versucht, und es ist nicht gelungen.

Das hält uns aber nicht davon ab, die diplomatischen Beziehungen zu pflegen und zu verstärken. Die für Eritrea zuständige Schweizer Botschaft in Khartum unternimmt etwa fünf bis sechs Missionen pro Jahr nach Eritrea. Es gab zusätzlich bereits in den letzten zwei Jahren mehrere Schweizer Delegationen, die nach Eritrea gereist sind - auch aus dem EDA, selbstverständlich zusammen mit dem SEM. Seit Ende 2017 mietet das EDA ein Büro in der deutschen Botschaft in Asmara.

Sie erinnern sich: Sie haben letztes Jahr in der Sommersession mit dem Aussenminister die Frage diskutiert, ob die Schweiz verpflichtet werden soll, in Asmara eine Botschaft zu eröffnen. Sie haben damals auch die Haltung des EDA unterstützt, dass es keinen Sinn macht, gegen den Willen eines Landes jetzt einfach eine Botschaft zu eröffnen, auch aus Kostengründen. Aber Sie haben damals gewünscht, dass das EDA die diplomatischen Beziehungen verstärkt. Das EDA hat dies ja auch in der Tat gemacht, indem es sich in der deutschen Botschaft in Asmara eingemietet hat.

Trotz den diplomatischen Bemühungen ist Eritrea nach wie vor nicht bereit, unfreiwillige Rückführungen zu akzeptieren. Eine Rückkehr nach Eritrea ist nur freiwillig möglich. In dieser Situation befindet sich eben nicht nur die Schweiz; alle europäischen Staaten haben hier die genau gleiche Ausgangslage. Ich kann Ihnen aber versichern, dass sich der Bundesrat weiterhin für eine Verbesserung der Zusammenarbeit mit Eritrea im Rückkehrbereich einsetzen wird.

Die Motion Geissbühler geht aber noch einen Schritt weiter. Sie stellt die Vermutung auf, dass eine vor Verfolgung sichere Rückkehr aufgrund der Situation in Eritrea grundsätzlich möglich wäre und dass dies letztlich an fehlenden Verhandlungen oder sogar am fehlenden Verhandlungswillen scheitert. Dazu muss ich Ihnen Folgendes sagen - ich habe Ihnen jetzt alle Bemühungen des EDA ausgeführt -: Kein europäisches Land - auch nicht jene vier europäischen Staaten, die gemeinsam in einer Vierergruppe den Kontakt und Dialog mit der eritreischen Regierung führen - ist einen Schritt weiter gekommen! Natürlich ist die Schweiz manchmal besser als alle anderen, aber ich glaube, Sie müssen hier auch sehen, dass die Bemühungen bis jetzt nicht das gebracht haben, was wir uns vorgestellt haben.

Herr Ständerat Damian Müller hat die Frage zur Rückkehrhilfe für Eritreer gestellt. Selbstverständlich, diese gibt es schon heute, wir fördern die freiwillige Rückkehr. Aber es ist so, das zeigt meine Erfahrung in all diesen Jahren: Solange es keine zwangsweise Rückführungsmöglichkeiten gibt, ist es halt schwierig, die Personen zu einer freiwilligen Rückkehr zu motivieren. Das ist eine Tatsache, die mir längstens bekannt ist. Deshalb brauchen wir diese Bemühungen und streben das auch an.

Zur Frage, ob sich durch die neue Situation zwischen Eritrea und Äthiopien auch für die Zusammenarbeit mit Eritrea etwas ändert: Ich kann Ihnen sagen, wir wünschen das sehr. Es kann sein, dass die Öffnung zwischen Eritrea und Äthiopien auch das Regime in Eritrea etwas öffnet, dass sie die Bereitschaft etwas erhöht zu sagen: "Wir sind jetzt nicht mehr in dieser Kriegssituation mit unserem Nachbarn, sondern haben jetzt einen Freundschaftsvertrag." Wir beobachten das sehr genau, wir verfolgen das sehr genau. Wir senden auch alle Signale nach Eritrea aus, dass die Schweiz offen ist, Entwicklungen, die sich vielleicht abzeichnen, zu unterstützen - sei es im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit, sei es mit Berufsbildungsprojekten - und den Dialog zu verstärken.

Ich glaube, Eritrea und die eritreische Regierung wissen, dass die Schweiz eine sehr grosse Bereitschaft aufweist. Aber Sie wissen, dass sich solche Veränderungen nach so langer Zeit nicht unbedingt innerhalb von wenigen Wochen oder Monaten abzeichnen. Wir wünschen eigentlich vor allem der eritreischen Bevölkerung, dass diese neue Öffnung und Entspannung mit Äthiopien dazu führt, dass sie in ihrem eigenen Land auf demokratische Strukturen zählen kann, dass es überhaupt einmal ein Parlament gibt in Eritrea, dass es eine Verfassung gibt in Eritrea und dass dann eben auch auf diese Art und Weise die Kontakte verstärkt werden können.

In diesem Sinne bitte ich Sie, die Motion Müller Damian anzunehmen und die Motion Geissbühler auch in der abgeänderten Form abzulehnen.

[VS]