Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2018-09-19
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2018-09-19
Wortprotokoll
Diese Motion hat tatsächlich ein Anliegen, das der Bundesrat absolut teilt. Auch wir sind der Meinung, dass wir immer und immer wieder darauf hinarbeiten müssen, dass eben mit Rückübernahmeabkommen oder einfach in der Zusammenarbeit mit Herkunftsstaaten von Asylsuchenden, die kein Asyl bekommen, diese Rückführungen auch funktionieren. Wenn ich die Schweiz mit anderen europäischen Staaten vergleiche, dann muss ich Ihnen sagen: Ich kenne kein anderes europäisches Land, das wie die Schweiz nun wirklich seit zwanzig Jahren eine Rückkehrpolitik hat. Einerseits haben wir das, um eine glaubwürdige Asylpolitik zu haben. Andererseits ist unsere Rückkehrpolitik so gestaltet, dass wir mit der Rückkehrhilfe oder mit Migrationspartnerschaften mit einzelnen Staaten wirklich auch eine echte, gute Zusammenarbeit mit diesen Staaten pflegen. Das, glaube ich, haben wir gar nicht so schlecht gemacht.
Die Schweiz hat bis jetzt 62 solcher Rückübernahmeabkommen abgeschlossen, auch mit Algerien, auch mit Tunesien. Ein Rückübernahmeabkommen klärt aber eigentlich den operationellen Rahmen für die konkrete Zusammenarbeit, die Ausstellung von Laissez-passer, das Vornehmen von Identifikationen. Das ist eigentlich der technische Teil der Rückführung respektive der Rückübernahme. Allerdings ist es auch so, dass wir zum Teil eine gute operationelle Zusammenarbeit mit Staaten haben, obwohl wir kein Rückübernahmeabkommen mit ihnen haben. Es gibt andere Staaten, mit denen wir ein Abkommen haben, mit denen es aber trotzdem nicht so gut funktioniert. Es gibt auch Staaten, die sagen: Mit uns gibt es kein Rückübernahmeabkommen - fertig. Da ist also vieles möglich, und von daher ist schon nur die Vorstellung, den Bundesrat zu verpflichten, Rückübernahmeabkommen abzuschliessen - es braucht ja immer zwei für einen Vertrag -, verfehlt. Man kann das zwar schon wollen, aber ich glaube, es macht keinen Sinn, der Bevölkerung gegenüber so zu tun, als ob Sie das dem Bundesrat irgendwie befehlen könnten, und dann funktioniere es; die Kommissionssprecherin hat bereits darauf hingewiesen.
Ich möchte nur kurz etwas zu Algerien sagen. Mit Algerien haben wir seit 2006 ein Rückübernahmeabkommen. Es ist seit 2007 in Kraft. Aber es ist halt so, dass Algerien schon damals nicht bereit war, Sonderflüge zu regeln, also die zwangsweise Rückführung mit Sonderflügen zu akzeptieren. Das ist bis heute so. Algerien ist auch nicht bereit, diesen Punkt neu zu verhandeln. Trotzdem finden zwangsweise Rückführungen nach Algerien statt, allerdings nur auf Linienflügen. Das ist eben halt die Komplexität des Lebens. Das schränkt dann in gewissen Situationen die Rückführungsmöglichkeiten auch ein. Hingegen gibt es auch eine positive Entwicklung: Algerien hat im letzten Jahr zum Beispiel 25 Prozent mehr Ersatzreisepapiere ausgestellt als 2016. Und ohne Ersatzreisepapiere können Sie so viele Abkommen machen, wie Sie wollen, es gibt einfach keine Rückkehr. Das sind so die Feinheiten in der Asylpolitik, die man halt auch kennen muss.
Mit Tunesien haben wir ja ein Rückübernahmeabkommen, auch eine Migrationspartnerschaft. Das ist positiv. Da muss ich gar nicht lange darauf eingehen.
Mit Marokko haben wir kein Abkommen im Rückkehrbereich und trotzdem auch hier positive Entwicklungen. Wir hatten ja von 2014 bis April letzten Jahres gar keinen Kontakt, also keinen Migrationsdialog mehr. Er wurde im April letzten Jahres wieder aufgenommen. Es sind dann halt manchmal diese Gespräche oder Dialoge, die dazu führen, dass sich der Identifikations- und Rückkehrprozess deutlich verbessert. Die Zahl der zwangsweisen Rückführungen konnte im letzten Jahr gegenüber dem Vorjahr, also 2016, fast verdoppelt werden. Also Sie sehen: Manchmal ist es das Abkommen, das hilft, manchmal sind es andere Kontakte, manchmal sind es halt Migrationsdialoge. Sie sehen auch, dass das SEM hier dauernd dran ist - dauernd.
Jetzt sage ich abschliessend noch etwas zur Dominikanischen Republik: Dort haben wir keine Probleme mit der Rückführung. Trotzdem strebt das SEM jetzt auch dort ein Rückübernahmeabkommen an. Wir sagen immer, wir machen es auch dann, wenn die Beziehungen gut sind, wenn wir keine Probleme haben, für den Fall, dass wir vielleicht mal ein Problem haben - damit wir dann mindestens rechtliche Grundlagen in einem gemeinsamen Abkommen festgelegt haben.
In diesem Sinne, glaube ich, kann man anhand dieser Beispiele sehen, dass das SEM hier wirklich permanent dran ist, auch mit guten Resultaten. Aber jetzt den Bundesrat zu verpflichten, mit diesen Staaten etwas abzuschliessen, mit denen ja zum Teil bereits Verträge bestehen, das macht in der Tat, wie es die Kommissionssprecherin gesagt hat, keinen Sinn.
Ich bitte Sie, Ihre Kommission zu unterstützen und die Motion abzulehnen.