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Rechsteiner Paul · Ständerat · 2018-09-19

Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-09-19

Wortprotokoll

Die Motion wird vom Bundesrat befürwortet. Aus diesem Grund verzichte ich darauf, einen Gegenantrag zu stellen, obwohl ich eigentlich der Meinung wäre, diese Motion sei falsch und gehe in die falsche Richtung. Aber der Bundesrat sagt ja, er werde die Dinge überprüfen und er werde, weil die Motion genügend Spielraum offenlässt, gegebenenfalls einen Gesetzentwurf machen, wenn sich der Handlungsbedarf erhärtet und alles abgeklärt ist.

Es wurde schon vorhin beim Ordnungsantrag darauf hingewiesen, dass die Debatte ja nicht neu ist. Deshalb ergreife ich nun doch das Wort. Schon einmal ist versucht worden, nach dem Motto "Die Arbeit ist fertig, soll ich sie gleich flicken?" die heutige Regelung gemäss Richtlinien der Staatsanwälte-Konferenz - auf eine Landesverweisung zu verzichten, wenn die Bedingungen ganz offensichtlich nicht erfüllt sind - umzudrehen. Das Plenum des Ständerates hat vor genau einem Jahr gegenteilig entschieden, aus guten, aus verfahrensökonomischen Gründen. Das war richtig. Ich würde meinen, wenn das im Rahmen der Gesetzgebung zu entscheiden wäre, käme es hier wieder genau gleich heraus, weil es doch richtig ist, was die praxisnahen Staatsanwälte hier entschieden haben und wie sie die Praxis handhaben.

Ich muss auch sagen, es ist ein Problem, wenn die Räte nun beginnen, Justizkritik zu üben. Die Aufgaben sind institutionell klar voneinander geschieden. Es ist Aufgabe der Gesetzgebung, Gesetze zu machen, aber dann Aufgabe der rechtsanwendenden Justizbehörden, die Gesetze anzuwenden, und genau das haben sie gemacht, und das ist richtig und positiv. Wenn jetzt mit der Motionsbegründung unterstellt wird - und deshalb habe ich wie schon vor einem Jahr wieder das Wort ergriffen -, dass die Härtefallklausel zu extensiv angewendet werde, muss ich einfach sagen: Die Härtefallklausel ist eine Gesetzesbestimmung und muss, wie alle anderen Bestimmungen auch, nach ihrem Sinn und Geist angewendet werden. Genau das ist im Moment im Gang, wobei viele Fragen nicht geklärt sind. Das ist aber Aufgabe der Justiz.

Wenn es Volksentscheide gibt, die es zu respektieren gilt, dann ist zu sagen: Wir haben eben nicht nur einen Volksentscheid von 2010, sondern wir haben insbesondere auch einen Volksentscheid von 2016. Im Jahr 2016 gab es indirekt eine Abstimmung über die Härtefallklausel, über die sogenannte Durchsetzungs-Initiative. Diese Initiative hat ja die Härtefallklausel bekämpft. Das Volk hat ganz klar entschieden, es will hier differenzieren. Wenn diese Frage zu entscheiden ist, macht es einen Unterschied, ob jemand in der Schweiz aufgewachsen, ob jemand sogar in der Schweiz geboren ist. Die Stimmbevölkerung hat klar zugunsten der Härtefallklausel entschieden. In diesem Sinne sollten wir diese Aufgabe der Justiz überlassen, ohne direkt wieder hektisch die Gesetze anpassen zu wollen.

In diesem Sinne kann gegen die Überprüfung nichts eingewendet werden. Die Diskussionen finden ohnehin statt. Ich meine aber doch, dass das mit der nötigen Umsicht zu geschehen hat und hier dann auch der Volkswille gemäss dem Entscheid von 2016 umgesetzt und respektiert werden muss. Härtefälle sind Härtefälle, und dort, wo ein Härtefall vorliegt, sind diese Bestimmungen, ob es jetzt durch die Staatsanwaltschaft oder die Gerichte geschieht, auch anzuwenden. Das ist die Bemerkung, die ich hier vor allem zuhanden des Amtlichen Bulletins im Hinblick auf die Überprüfung durch den Bundesrat und die Verwaltung machen wollte.