Jositsch Daniel · Ständerat · 2018-09-19
Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-09-19
Wortprotokoll
Die Motion hat das Ziel, die Durchsetzung zivilrechtlicher Urteile zu verbessern, und zwar geht es um den Bereich der häuslichen Gewalt und die Verhinderung von Stalking-Vorfällen.
Das aktuelle Instrumentarium und die pekuniären Sanktionen, die zur Verfügung stehen, sind in solchen Fällen tatsächlich nicht immer erfolgreich. Wie Sie wissen, sind solche Vorfälle auf der einen Seite relativ häufig - leider -, auf der anderen Seite für die Opfer sehr belastend, und die Behörden sind teilweise nicht in der Lage, hier wirklich adäquat zu reagieren. Die Folge ist, dass sich Opfer in solchen Situationen teilweise dann auch alleingelassen fühlen.
Vor diesem Hintergrund ist die Kommission durchaus der Ansicht, dass ein gewisser Handlungsbedarf besteht. Bundesrat und Parlament haben das auch erkannt. Die Frage ist nun: Wie soll man reagieren? Es geht ja nicht nur darum, dass man reagiert, sondern eben auch darum, wie man reagieren soll. Die Motion will Ordnungshaft als Durchsetzungsmechanismus in das Zivilrecht einführen. Nun ist es so, dass es sich dabei um eine eigentliche strafrechtliche Sanktion handelt, die dem Zivilrecht als solche fremd ist. Es würde auch eine offene Frage sein, wie das dann konkret umzusetzen wäre. Es würde sich dann um eine eigentliche Präventivhaft handeln, die zu Recht verpönt ist.
Die Motion rennt aber, wie ich angetönt habe, an und für sich offene Türen ein. Das Bundesgesetz über die Verbesserung des Schutzes gewaltbetroffener Personen befindet sich im Moment in den Räten respektive ist eigentlich angenommen und kann entsprechend auch umgesetzt werden. Darin enthalten sind auch Schutzmassnahmen, die von den Gerichten angeordnet werden können, wie das Annäherungs- und Kontaktverbot. Solche Massnahmen können auch mittels elektronischer Überwachung, sogenannten Electronic Monitorings, sehr wirkungsvoll durchgesetzt werden.
Was die Sanktionen betrifft, so besteht die Möglichkeit, im Rahmen der Vorlage zur Harmonisierung der Strafrahmen über konsequentere Sanktionen auch in diesem Bereich nachzudenken. Vor diesem Hintergrund ist es nicht mehr notwendig, hier entsprechende zusätzliche Massnahmen zu ergreifen.
Das ist der Grund dafür, dass Ihre Kommission für Rechtsfragen einstimmig der Ansicht war, dass die Motion abgelehnt werden sollte. Der Bundesrat hat trotz der Begründung, die ich Ihnen abgegeben habe, noch vor der Annahme des Bundesgesetzes über die Verbesserung des Schutzes gewaltbetroffener Personen die Motion zur Annahme empfohlen. Aber ich nehme an, dass die Bundesrätin erklären wird, dass das eben auch mit dem zeitlichen Zusammenhang zu tun hat.
Im Nationalrat wurde die Motion nicht bekämpft. Aber angesichts der Tatsache, dass die Gesetzgebung bereits fortgeschritten ist, empfiehlt Ihnen die Kommission für Rechtsfragen Ihres Rates einstimmig die Ablehnung der Motion.