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AB 235065

Vogler Karl · Nationalrat · Obwalden · CVP-Fraktion · 2018-09-19

Wortprotokoll

Die Minderheit verlangt für die Wiedergutmachung nach Artikel 53 StGB eine weitere Senkung der Obergrenze, nämlich als Strafe eine bedingte Geldstrafe oder eine Busse.

Die Mehrheit der Kommission möchte den Anwendungsbereich von Artikel 53 StGB nicht derart stark einengen, andernfalls befürchtet wird, dass die praktische Bedeutung der Bestimmung fraglich würde. Die Bestimmung würde in ihrem Kerngehalt ausgehöhlt. Gleichzeitig weise ich darauf hin, dass im Rahmen der Vernehmlassung die nun vorgeschlagene Fassung gegenüber der Fassung der Kommissionsminderheit sehr deutlich vorgezogen worden ist. Die Vernehmlassungsteilnehmer sind überwiegend der Meinung, dass die Fassung gemäss der Kommissionsminderheit, also eine weitere Reduktion der Obergrenze, zu weitreichend wäre. Eine Wiedergutmachung solle nicht den Bagatelldelikten vorbehalten sein, da Bagatelldelikte mit geringfügigen Tatfolgen und geringfügiger Schuld bereits vom Strafbefreiungsgrund des fehlenden Strafbedürfnisses nach Artikel 52 StGB erfasst würden.

Vor diesem Hintergrund hat die Kommission mit 14 zu 11 Stimmen entschieden, Ihnen die nun vorliegende Fassung zu unterbreiten. Namens der Kommission beantrage ich Ihnen, dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen.

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