preparatory:AB 235087
Glättli Balthasar · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2018-09-19
Wortprotokoll
Die Kantone sind Rechtsstaaten, und deshalb haben sie sich, so meine ich, auch an die Grenzen und Grundregeln unserer Verfassung, der schweizerischen Verfassung, zu halten. Das heisst auch: Wenn sie in der Ausgestaltung ihrer jeweils kantonalen Wahlsysteme ihre Freiheit nicht nur nutzen, sondern Situationen schaffen, in denen die Erfolgswertgleichheit der Stimmberechtigten in einem proportionalen System nicht gegeben ist, dann ist der richtige Moment, sie daran zu erinnern, dass sie unter der Verfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft stehen.