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Glättli Balthasar · Nationalrat · 2018-09-19

Glättli Balthasar · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2018-09-19

Wortprotokoll

Sehr viel gibt es eigentlich den Ausführungen von Herrn Jauslin nicht mehr hinzuzufügen. Ich möchte einfach nochmals darauf hinweisen, worum es geht und worum es nicht geht. Die Vorredner - insbesondere Kollega Pfister - haben zum Teil gar nicht nur über das Geschäft gesprochen, das jetzt zur Abstimmung steht, sondern sie haben in einer typischen Slippery-Slope-Argumentation gesagt: Wenn wir hier dies tun, kommt als Nächstes das, als Übernächstes jenes und als Überübernächstes vielleicht etwas ganz Neues, noch viel Schlimmeres.

Sie stimmen hier nicht darüber ab, ob wir auf schweizerischer Ebene einen Ausgleich einführen, zum Beispiel nach dem Motto "doppelter Pukelsheim". Sie stimmen hier nicht darüber ab, ob man die Autonomie der Kantone, ihr eigenes Wahlsystem festzulegen, beschränken soll. Sie stimmen hier nicht darüber ab, ob man einen Wahlkreis Innerschweiz gründet. Sie stimmen einzig und allein darüber ab, ob dann, wenn die Kantone in ihrer Souveränität ein Wahlsystem festlegen und dort "Proporz" draufsteht, auch weiterhin Proporz drin sein muss. Darum geht es im Kern, um nichts anderes.

Wie ausgeführt wurde, haben die Kantone auch weiterhin die Möglichkeit, Majorzsysteme zu haben. Ich muss Ihnen sagen: Aus meiner Sicht, als Vertreter einer nicht so grossen Partei, ist das stossend. Aber es ist die geltende Rechtsordnung, die auch geschützt wird vom Bundesgericht und die weiterhin bestehen bleibt, wenn Sie hier nicht eintreten.

Was Sie hingegen öffnen, wenn Sie jetzt auf diese Vorlage eintreten und am Schluss vielleicht auch dem Beschluss des Ständerates zustimmen, wenn die Beratung dann kommt, ist nichts anderes als eine Tür für Willkür in den Kantonen. Grundrechte wie Rechtsgleichheit sind etwas, bei dem wir gut daran tun, sie weiterhin von unseren eigenen Bundesrichtern in Lausanne überprüfen zu lassen. Es würde unserer modernen Schweiz schlecht anstehen, wenn wir hier ganz explizit den Kantonen die Möglichkeit gäben, Wahlsysteme einzuführen, bei denen zwar "Proporz" draufsteht, aber kein fairer Proporz drin ist.