Köppel Roger · Nationalrat · 2018-09-20
Köppel Roger · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-09-20
Wortprotokoll
Einer der fähigsten, gescheitesten und fleissigsten Vertreter unseres diplomatischen Korps, Herr alt Botschafter Paul Widmer, hat am 5. Februar 2017 in der "NZZ am Sonntag" Folgendes geschrieben, ich zitiere wörtlich: "Das Volk erteilte der obersten Landesbehörde den Auftrag, die Einwanderung mit gewissen Massnahmen zu lenken, aber Bundesrat und Parlament führten den Verfassungsauftrag nicht aus. Statt in Brüssel zu verhandeln, begnügte man sich damit, dort höflich anzufragen, ob dieser oder jener Vorschlag genehm sei. Und dann sagte man fast erleichtert, es lasse sich nichts machen. Doch das waren keine Verhandlungen." Das habe nicht ich gesagt, das hat ein Kenner der innersten Mechanik der diplomatischen Abläufe gesagt. Dieser Vorwurf eines früheren Insiders wiegt schwer. Der Bundesrat habe sich zu keinem Zeitpunkt, nicht einmal zur Wahrung des Scheins, im Geringsten bemüht, den Auftrag des Souveräns vom 9. Februar 2014 fristgerecht und verfassungsmässig umzusetzen.
Der Auftrag des Souveräns: eigenständige Steuerung der Zuwanderung, Höchstzahlen, Kontingente, echter Inländervorrang, Einbezug des Asylwesens und vor allem Neuverhandlung aller Staatsverträge, die diesem Verfassungsartikel widersprechen, innerhalb von drei Jahren. Doch was hat der Bundesrat nach Meinung dieses hochrangigen Kenners diplomatischer Gepflogenheiten getan? Er hat substanziell gar nichts getan, und das Parlament hat diese verfassungsbrecherische Arbeitsverweigerung leider noch gerechtfertigt. Der Bundesrat ist in den letzten vier Jahren dazu übergegangen, das Initiativrecht des Volkes, bisher ein Mittel zur verbindlich formulierten Verfassungsänderung, nur noch als Möglichkeit einer Anregung anzuerkennen.
Hören Sie, was der aktuelle Schweizer Bundespräsident Alain Berset der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" im April 2018 wörtlich gesagt hat: "Über Volksinitiativen können die Bürger ein Thema lancieren, das ihnen unter den Nägeln brennt. Dann schaut das Parlament mit seinen zwei Kammern, was man daraus unter Berücksichtigung der geltenden Verfassung und des Völkerrechts machen kann." Wenn ein Bundesrat, ein Bundespräsident, das Initiativrecht nur noch als Mittel zum Dampfablassen betrachtet, hat er entweder unsere direkte Demokratie nicht begriffen, oder aber, was ich für wahrscheinlicher halte, er ist im Begriff, die direkte Demokratie abzuschaffen, den Menschen in diesem Land ihr verfassungsmässig garantiertes Stimmrecht wegzunehmen, die Bürgerinnen und Bürger zu entrechten.
Jetzt rufe ich Ihnen in Erinnerung, was der Bundesrat noch 2010 - in diesem Jahr waren Sie, Frau Bundesrätin Sommaruga, bereits im Amt - schriftlich festgehalten hat, nämlich das Gegenteil: "Die Frage, ob eine Initiative umgesetzt werden soll oder nicht, ist nicht dem Ermessen der Behörden überlassen. Es wäre missbräuchlich und für den politischen Prozess belastend, eine Initiative zwar zur Abstimmung zu bringen, sie aber im Falle der Annahme nicht oder nur teilweise umzusetzen."
Was haben wir für einen Lotterladen im Bundesrat, wenn solche himmelschreienden Widersprüche, solche Berset-Gaukeleien, solche Orientierungslosigkeiten hier wie selbstverständlich heruntergebetet werden? Deshalb fordern und verlangen wir, dass der Bundesrat in einem Bericht detailliert Rechenschaft abzulegen hat über seine angeblichen Verhandlungen mit der Europäischen Union bzw. sein Bemühen um Verhandlungen mit der EU, um die Masseneinwanderungs-Initiative umzusetzen.
Ich ersuche Sie, diese Motion zu unterstützen.