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Engler Stefan · Ständerat · 2018-09-20

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · CVP-Fraktion · 2018-09-20

Wortprotokoll

Ich vertrete die Interessen des Berggebietes, auch die Interessen der Konzessionsgemeinden und des Kantons Graubünden, die die Konzessionsenergie, also die Energie, die ihnen aufgrund ihrer Beteiligung an den Partnerwerken zusteht, in der Grischelectra AG verwerten.

Die Vorlage verlängert das aktuelle Wasserzinsregime unverändert mindestens bis zum Jahr 2025. Das ist sehr erfreulich und gibt vor allem Rechtssicherheit, und zwar den Stromfirmen wie auch den Standortkantonen und -gemeinden. Viel kritischer zu beurteilen ist, wie mit dieser Vorlage ein künftiges Modell für den Wasserzins vorgespurt werden soll. Das ist unnötig und wenig seriös, solange nicht bestimmbar ist, was man damit meint und wie das sogenannt flexible Modell reagiert. Niemand kennt die Stellschrauben eines solchen neuen Systems. Wir kennen die Entwicklung der Strompreise nicht und wissen nicht, wie sich ein künftiges Marktmodell zur Stärkung der inländischen Versorgungssicherheit auf die Wasserkraft und Produktion auswirken wird. Wir wissen auch nicht, ob und wann der Strommarkt für alle Konsumentinnen und Konsumenten geöffnet wird. Es gibt keinen einzigen wirklichen Grund, jetzt diesen Systemwechsel zu antizipieren, ausser vielleicht denjenigen, um den Gesetzgeber damit künftig vor vollendete Tatsachen zu stellen.

Die Wasserzinsen mit einer fixen oberen Grenze seien im heutigen Marktumfeld nicht mehr gerechtfertigt, wird argumentiert. Der Anteil der Wasserzinsen an den Gestehungskosten der Wasserkraft sei unangemessen hoch, hören wir von den Stromfirmen, die fehlende Rentabilität und Margenverlust fürchten, vom Aktionariat, das schwindende Dividenden beklagt, und von den Konsumentinnen und Konsumenten, die sich von einer Reduktion Einsparungen in ihrem Haushaltbudget versprechen. Für sie ist der Wasserzins vor allem ein Kostenfaktor. Dem gegenüber stehen die Interessen des Berggebietes, von Kantonen und Gemeinden, die sich vor dem Verlust relevanter Einkünfte fürchten und letztlich auch ihre Gewässerhoheit bedroht sehen. Die Interessen beider Seiten decken sich in der Erwartung, dass bestehende Kraftwerke unterhalten und erneuert und womöglich neue Anlagen realisiert werden können. Zum Schutze ihrer Investitionen verlangen die Unternehmungen verständlicherweise eine angemessene Kapitalverzinsung und eine Rendite.

Was jetzt aber mit dem Antrag der Kommissionsmehrheit neu ist, ist, dass die Kantone und Gemeinden im Berggebiet künftig die Marktrisiken mittragen sollen, und zwar nicht etwa als Beteiligte, als Aktionäre, sondern als Lieferanten des Rohstoffs. Ein solches Risiko tragen Kantone und Gemeinden allerdings bereits heute, und zwar im Rahmen ihrer Anwartschaft im Zeitpunkt des Heimfalls. Zu diesem Zeitpunkt spiegeln nämlich die aktuellen und künftigen Marktentwicklungen den Wert der Anlagen. Ein solcher Systemwechsel - es ist mir wichtig, das hier zu unterstreichen - würde aber vor allem das Rechtsverhältnis, das zwischen den Kantonen und Gemeinden einerseits und den Beliehenen andererseits im Interesse des Investitionsschutzes auf lange Dauer abgeschlossen wurde, massgeblich verändern. Dieses Rechtsverhältnis beruhte über lange Dauer auf einer guten Partnerschaft zwischen den Standortkantonen und den Unternehmungen selber, einem Konzessionsverhältnis notabene, welches sowohl Verfügungs- wie auch vertraglichen Charakter hat.

Über die Gesetzesbeständigkeit wohlerworbener Rechte hat meines Wissens in der Wasserzinsdiskussion bis heute noch nie jemand auch nur ein Wort verloren. Damit wurde völlig ausser Acht gelassen, auf was für Rechtsverhältnissen die Nutzbarmachung der Wasserkraft überhaupt beruht. Wohlerworbene Rechte geniessen das Privileg des Eigentumsschutzes wie auch des Vertrauensschutzes. Das gilt natürlich beidseitig, sowohl aufseiten des Konzedenten wie auch aufseiten des Konzessionärs. Es braucht deshalb eine viel umfassendere Sicht auf das Konzessionsverhältnis als bloss eine Sicht auf den Kostenfaktor Wasserzins.

Bevor die angeblichen Verwerfungen im Wettbewerb mit der Reduktion des Wasserzinses einseitig auf dem Buckel des Berggebiets - so quasi als leichte Beute - beseitigt werden, sollte man auch einen Blick darauf werfen, was in den letzten Jahren sonst noch dazu beigetragen hat, den Strom zu verteuern. Dazu zählen produktionshemmende Einschränkungen im Rahmen des Gewässerschutzes wie Beiträge an bauliche Massnahmen zur Vermeidung von Sunk und Schwall, Restwassersanierungen, aber auch die Überbindung von Kosten der Systemdienstleistungen. Aber auch die den Konsumenten auferlegten Abgaben, sei es für die ökologische Sanierung der Wasserkraft oder die erneuerbaren Energien, verteuern den Strom. Allein auf dem Wasserzins von insgesamt 540 Millionen Franken erhebt nur schon der Bund im Rahmen der Steuerbelastung der Energie, des Stroms, des Stromverkaufs Mehrwertsteuern in der Höhe von 43 Millionen Franken. Wenn man sich vor Augen führt, dass auch auf den 1,38 Milliarden Franken, die wir als Netzabgaben bezahlen, Mehrwertsteuern bezahlt werden, sieht man: Der Staat verteuert allein im Rahmen der Mehrwertbesteuerung den Strompreis in sehr relevanter Höhe.

Sich heute schon auf ein flexibles System festlegen zu wollen, was ich für falsch hielte, hiesse, zwingend "open books" bezüglich der Konzernrechnungen zu erhalten. Dies wäre zwingend, um beispielsweise die Angemessenheit von internen Verrechnungspreisen, Abschreibungspraxis und [PAGE 724] Dividendenpolitik in den Konzernstrukturen beurteilen zu können. Bevor man das System ändert, müsste auch geklärt werden, wie viel Wert Bevölkerung und Wirtschaft der inländisch garantierten Versorgungssicherheit beimessen, wozu Speicher- und Pumpspeicherwerke in den Bergen einen massgeblichen Beitrag leisten.

Ich bin überzeugt davon, dass es falsch wäre, jetzt bereits einen Systementscheid für die Zeit nach 2025 zu fällen. 2025 bedeutet von heute aus gesehen eine Weltreise. Die Veränderungen, die bis zu diesem Jahr möglich sind, können in vielerlei Hinsicht einen vorweggenommenen Entscheid nachträglich als falsch erscheinen lassen.

Zu guter Letzt: Wenn wir 2024 oder 2025 über ein neues System entscheiden, ist das flexible System nur eine Variante; daneben gäbe es auch andere. Man könnte bei einem starren, fixen Modell bleiben und dieses beispielsweise alle fünf Jahre vor dem Hintergrund der Marktsituation überprüfen. Das wäre für das Gemeinwesen, welches auf stetige Einnahmen angewiesen ist, eine bessere Lösung als sich jährlich verändernde Wasserzinsen. Nach mir - das ist nicht die Meinung der Bergkantone - könnte man den Wasserzins sogar den Vertragspartnern als Verhandlungsthema überlassen, den Konzedenten und den Konzessionären; auch darüber wird man dann sprechen können.