Leuthard Doris · Bundesrat · 2018-09-20
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2018-09-20
Wortprotokoll
Ich danke für die Diskussion; es war fast noch einmal eine Kommissionssitzung. Sie hat gezeigt, dass es nicht nur ein emotionales Thema ist, sondern natürlich auch ein Thema, bei dem die Interessen sehr unterschiedlich liegen.
Vor hundert Jahren, am 1. Januar 1918, ist das Wasserrechtsgesetz in Kraft getreten. Wenn man in die Bücher schaut, sieht man: Schon damals betraf die Hauptdiskussion das Wasserzinsmaximum. Es hat sich also in diesen Jahren nicht sehr viel verändert. Der Bund hatte ja immer nur die Kompetenz, das Maximum festzulegen. Damals hat sich der Bundesrat bei der Festlegung am Kanton mit dem höchsten Satz orientiert. Das waren 6 Franken pro Brutto-Pferdekraft. So hat man damals begonnen. Hundert Jahre und einige Revisionen später geht es wieder darum, wo das nächste Maximum liegt. Jetzt sind wir bei 110 Franken pro Kilowatt Bruttoleistung.
Weshalb unterbreiten wir Ihnen die Revision? Erstens haben Sie uns schon 2014 im Rahmen der Energiestrategie den Auftrag gegeben, eine Wasserzinsregelung für die Zeit nach 2019 zu unterbreiten - es hiess: zügig an die Hand zu nehmen. Seither sind vier Jahre vergangen, das ist zügig für die Schweiz. Nun liegt eigentlich der Antrag vor, das zügig nochmals um weitere vier oder fünf Jahre zu verschieben.
Wie richtig gesagt wurde, gab man die Unterbreitung in Auftrag, weil tatsächlich in diesen Jahren eine Erhöhung um 40 Prozent stattfand: von 80 Franken im Jahr 2010 auf 110 Franken im Jahr 2015. Gleichzeitig sanken die Strompreise um 60 Prozent. Es war mehr oder weniger wirklich ein absolut schlechter Zeitpunkt, den wir für die Erhöhung getroffen hatten.
Wir wissen auch alle: Das System von heute ist nicht zukunftsfähig. Wir haben uns deshalb schon seit der Annahme der Motion mit den Kantonen, Gemeinden und Produzenten Gedanken gemacht, wie ein flexibles Modell aussehen könnte. Die ETH hat dazu Modelle studiert. Wir haben in der Vernehmlassung darauf verzichtet, dies schon vorzustellen, weil es tatsächlich noch nicht ausgereift ist. Es gibt verschiedene Ansätze, aber noch keinen Konsens, wie hoch der fixe Anteil wäre und wie man den variablen Teil bestimmen würde.
Deshalb hat der Bundesrat gesagt, für einen Systemwechsel ist es zu früh. Wir sind mit einem Maximum von übergangsweise 80 Franken in die Vernehmlassung gegangen - Stand 2010 -, bevor diese Marktsituation eingetreten ist. Das wissen Sie, und es gab völlig kontroverse Rückmeldungen: Für die Kantone war die Reduktion zu stark oder ungerechtfertigt und der Moment ungünstig. Für die Produzenten war es immer noch viel zu hoch. Deshalb hat der Bundesrat gesagt, im Moment hat diese Anpassung keine Chance; wir verlängern den heutigen Stand von 110 Franken als Maximum bis Ende 2024. Dann hätten wir also zehn Jahre lang diese 110 Franken, die heute - das muss auch gesagt werden - als Wasserzins 25 Prozent der Gestehungskosten ausmachen. Das ist ein Problem, und es bleibt ein Problem, weil irgendjemand die Gestehungskosten bezahlt. Das sind die KMU und die Haushalte. Es wird natürlich schlussendlich auf den Kunden überwälzt. [PAGE 726]
Ich bin sehr einverstanden: Der Wasserzins ist nicht ein Almosen und nicht eine Subvention, das hat Ständerat Eder schon richtig eingebettet. Er ist ein Entgelt für die Nutzung der Ressource Wasser. Das muss sein, das ist etwas, was absolut gerechtfertigt ist.
Wir haben dafür in der Schweiz mit dem Konzessionssystem ein schwierigeres System. Aber überall, wo wir Konzessionen haben, Herr Ständerat Engler, haben wir nicht unbedingt eine Garantie, dass das Entgelt immer fix bleibt. Wir haben in anderen Konzessionsbereichen laufende Anpassungen des Preises, und bei vielen anderen Rohstoffen - denken Sie an Öl, an Gas, Getreide, Kakao - ist es völlig klar, dass ein Teil immer auch marktgetrieben ist. Insofern ist der Wasserzins - wenn Sie schon von Ressourcenentgelt sprechen, auch wenn Sie andere konzessionierte Bereiche ansprechen - schon sehr einseitig und starr reglementiert.
Es geht darum, dass wir uns hier auf die Reise machen und ein System finden, das die berechtigten Interessen berücksichtigt, dass auf der einen Seite dieses Entgelt als Entgelt für die Ressource geschuldet ist und dass wir auf der anderen Seite unsere Wasserkraft weiterhin lebendig und kompetitiv halten. Das muss sein. Das Interesse aller - das war ja auch der politische Konsens, vom Volk abgesegnet mit der Energiestrategie - war natürlich: Wasserkraft bleibt das Rückgrat der Stromversorgung. Wir wollen sie erhalten und ausbauen. Die Wasserkraft muss auch konkurrenzfähig sein. Wir wollen damit Arbeitsplätze erhalten und für die Erneuerbaren schaffen. Am Schluss soll das auch für den Kunden bezahlbar bleiben. Alles, bei dem Sie überborden - Subventionen, Abgeltungen -, plus dann der Wasserzins, das ist am Schluss Teil des Endkundenpreises. Das ist dem Bundesrat schon auch wichtig: Am Schluss sind es unsere Bürgerinnen und Bürger, die Haushalte, die unsere Entscheide zu finanzieren haben. Es braucht ein Gleichgewicht zwischen Produktion, Wasserzinsen und anderen Abgeltungen, es braucht schlussendlich ein kompetitives System, sodass unsere Wasserkraft weiterhin nicht nur Strom produziert, sondern immer mehr auch noch ein schlagkräftiges Element der Energie ist.
Wir sind der Meinung, dass es möglich ist, ein solches System zu finden. Herr Ständerat Engler, Sie haben gesagt, es ist ein Risiko, wenn jetzt der Markt hineinkommt. Wenn es so ist - und da hat mich die Äusserung von Herrn Ständerat Hefti gefreut -, dass die Kantone hier eine Rolle spielen, und das ist so, dann legen sie vertraglich fest, was sie wollen. Jeder Kanton hat einerseits ein Interesse, sichere Einnahmen als Entgelt für die Ressource zu haben, er hat andererseits aber auch ein Interesse, dass er wachsen kann, dass Wasserkraft produziert wird, dass investiert wird. Wenn die Gestehungskosten zu hoch sind, werden Sie irgendwann einmal keine Investoren mehr finden, keine Investitionen in das, was wir haben, und keine Investitionen in Künftiges. 25 Prozent Gestehungskosten wirken dann einfach abschreckend auf Investitionen.
So wie wir zurückfahren müssen mit den Subventionen, die wir jetzt für den Aufbau der Erneuerbaren gesprochen haben, müssen wir auch hier ein System finden. Herr Ständerat Rieder, Sie haben zu Recht gesagt: Wasser hat doch Chancen. Wenn die Strompreise in Europa jetzt steigen - Strom hat Speicherkraft, Wasserkraft hat viel Potenzial -, dann hat man doch einen Ausblick. Wenn wir das in einem marktnäheren Teil definieren können, haben die Wasserzinsberechtigten Chancen, sogar mehr zu verdienen als heute. Das ist dann aber nicht einfach eine Garantie, man kann sich nicht zurücklehnen, sondern man ist dann irgendwo Teil dieses Marktes und kann Einfluss nehmen. Der Markt ist auch bei einem Land mit Ölvorhaben so. Es ist ein Risiko, wenn Sie mit anderen Ressourcen handeln. Insofern ist es völlig normal, dass ein Teil auch immer mit einem Risiko behaftet ist.
Herr Ständerat Eberle hat den Wunsch ausgedrückt, dass wir den Wasserzins auch beim NFA mit einbeziehen. Wir haben das im Bundesrat einen Moment lang angeschaut. Es ist so; damals beim Ressourcenausgleich war das ein Thema. Wir glauben aber, dass jetzt erstens einmal der falsche Zeitpunkt ist, weil wir einen Accord mit den Kantonen haben, den man nicht gefährden sollte. Zweitens ist es vom System her nicht ganz korrekt, weil ein Entgelt für eine Ressource nicht dasselbe ist wie ein Nachteil, den man durch geografische oder wirtschaftliche Bedingungen erleidet. Das muss man studieren. Jetzt ist aber sicher nicht der Zeitpunkt, das noch in den NFA aufzunehmen.
Wenn Sie das noch einmal auf Antrag des Bundesrates verschieben, heisst dies nicht, dass Sie den Wasserzins weiterhin auf die lange Bank schieben können. Ich habe von allen gehört, dass Sie - auch die Bergkantone - bereit sind, das anzuschauen. Da werden wir Sie beim Wort nehmen. Das StromVG mit diesem Marktdesign kommt sehr schnell auf Sie zu. Die Vernehmlassung werden wir diesen Herbst eröffnen. Dann wissen Sie, was wir uns vorstellen, und können nicht mehr sagen, das wüssten Sie alles nicht und deshalb gälte: Augen zu und durch. Ich erwarte schon, dass Sie sich dann der Diskussion stellen.
Am besten wäre es wohl, wenn die Ständeräte Engler, Rieder, Müller und Luginbühl einmal ein Wochenende in Klausur gingen und dann irgendwo weisser Rauch aufstiege. Wenn Sie wollen, komme ich gerne als Moderatorin zum Nachtessen. Aber es braucht diese Diskussion über die unterschiedlichen Interessen, sonst werden sich diese zwei nicht zu vereinbarenden Welten weiterhin perpetuieren. Das wäre schlecht für die Wasserkraft an sich und schlecht für die Kundinnen und Kunden, die all unsere Entscheide und Nichtentscheide am Schluss zu finanzieren haben.