Schmid Martin · Ständerat · 2018-09-20
Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2018-09-20
Wortprotokoll
Ich würde dann auch gerne mit den Herren Luginbühl, Engler und Müller in diese Klausur gehen. Ich möchte hier also schon auch anmelden, dass mir das Berghütten-Feeling sehr gut gefällt und dass ich in diesem Bereich sehr viele Interessen mitbringe.
Ich vertrete hier bei Absatz 1 die Mehrheit, gerade auch als Verwaltungsratspräsident eines Kraftwerkunternehmens, das in einem Berggebiet tätig ist, und bin der Auffassung - ohne all die Argumente zu wiederholen -, dass es richtig ist, für diese fünf Jahre eine Verlängerung und damit einen Preis von 110 Franken pro Kilowatt Bruttoleistung festzulegen. Auch die Frau Bundesrätin hat zu Recht die Argumente dargelegt, die ich teile.
Ich möchte noch zwei, drei Argumente der vorherigen Diskussion einbringen, die mir wichtig erscheinen: Frau Bundesrätin Leuthard hat darauf hingewiesen, dass auch ein Ausbau und eine Mehrproduktion in diesem Bereich erwünscht sind. Wenn Sie hier der Mehrheit folgen, gefährden Sie das nicht, weil es nur um die bestehenden Wasserkraftwerke geht. Für den Ausbau und die Erneuerung schaffen wir gerade in dieser Vorlage eine Entlastung. Das ist vorgesehen, und deshalb passt dieses Argument hier nicht, es wird eines für die Zukunft sein. Da bin ich extrem froh, Frau Bundesrätin, dass Sie zum Ausdruck gebracht haben, dass Sie Ihre Ämter so führen, dass die Wasserkraftprojekte nicht über Jahre in der Planung steckenbleiben, sondern in einem Schnellzugtempo von Bern aus unterstützt werden, denn in so langen Planungsphasen der Wasserkraftwerke fallen auch Kosten an. Da möchte ich Ihnen wirklich danken, dass Sie sich mit Ihrem Votum auch für diese Tatsache ausgesprochen haben.
Noch zur Freiheit der Kantone: Es ist natürlich so, dass die Kantone selbst einen tieferen Zins festlegen können. Ich bedaure auch, was bei den Kraftwerken Oberhasli passiert ist, aber letztlich wäre das Votum von Kollege Luginbühl an den Grossen Rat des Kantons Bern gerichtet gewesen, denn der Grosse Rat des Kantons Bern hätte die Kraftwerke Oberhasli entlasten können, und zwar mit einem Zins von null Franken, wenn die Arbeitsplätze in diesem Bereich sehr viel wichtiger gewesen wären, weil der Kanton Bern dort massgeblich beteiligt ist. Zu Recht spricht er aber auch die Situation an - wir sehen das auch im Kanton Graubünden -, dass im Bereich der Arbeitsplätze bei der Wasserkraft etwas unterwegs ist. Das hängt aber auch mit der Digitalisierung zusammen - das darf man nicht verschweigen, Kollege Rieder hat darauf hingewiesen -, z. B. bei den Leitstellen. Das ist eine technologische Entwicklung, die hier unterwegs ist, und natürlich spielt die Marktsituation eine sehr grosse Rolle.
Das sind meine Bemerkungen, in Abwägung aller Tatsachen, auch mit der Aussicht, dass eine Vorlage kommen wird, gerade auch mit dem zukünftigen Strommarktdesign. Da sieht man dann, wie der Wasserzins geregelt wird. Ich bin gespannt, ob der Bundesrat eine kombinierte Vorlage bringen wird, in der er die Wasserzinsdiskussion mit dem Strommarktdesign politisch kombiniert. Dann ist die Glaubwürdigkeit dieser Aussage auch unterstrichen. Dann kann man hier Lösungen suchen. Wir werden bei der Flexibilisierung, bei der nächsten Abstimmung, kurz darüber diskutieren.
Hier möchte ich Ihnen beantragen, bei Absatz 1 dem Antrag der Mehrheit zu folgen, wonach wir keine Änderung beim Wasserzins vornehmen.