Vonlanthen Beat · Ständerat · 2018-09-20
Vonlanthen Beat · Ständerat · Freiburg · CVP-Fraktion · 2018-09-20
Wortprotokoll
Mit der gleichen Vehemenz, mit der die Vertreter der Minderheit gesprochen haben, erlaube ich mir, Sie zu bitten, der Kommissionsmehrheit zu folgen. Es geht darum, dass wir heute Farbe bekennen und lediglich die Zielrichtung vorgeben, eine Absichtserklärung, wie Kollege Luginbühl gesagt hat, formulieren, dass wir einen Kompass haben, der zeigt, wohin wir gehen wollen und wie wir aus diesem höslischen Nebel herausfinden wollen.
Ich glaube, das Wasserzinsmaximum ist überholt, und es geht nicht darum, dass wir Präjudizien schaffen. Kollega Rieder hat gesagt, wir müssen verschiedene Bedingungen berücksichtigen können, beispielsweise die ganze Wertschöpfungskette einbeziehen, Transparenz schaffen usw. Das sind alles Fragen, die wir hier auch einbeziehen können und die der Bundesrat bei der Ausarbeitung des neuen Modells einbeziehen muss.
Das Wasserzinsmaximum hat sich überlebt, ich habe es bereits vorhin gesagt, und es ist wichtig, dass wir diesen Auftrag an den Bundesrat bereits heute im Wasserrechtsgesetz festlegen. Wenn wir nämlich den Antrag der Minderheit annehmen würden, dann würden wir dem Bundesrat den Auftrag geben, das bisherige Regime noch einmal zu übernehmen [PAGE 730] und dann einen Entwurf vorzulegen für die Nachfolgeregelung auf den 1. Januar 2025. Ich glaube, es ist wichtig, dass wir nicht in diese Richtung zielen, und ich bitte Sie, Absatz 1bis gemäss der Mehrheit anzunehmen.
Eine Bemerkung noch zum zweiten Satz: Für mich ist das eigentlich keine Bestimmung, die sehr wichtig ist, weil wir bis 2025 eine Lösung finden werden. Nur die sehr pessimistischen Votanten sagen, man würde bis dahin keine Lösung finden. Ich glaube, Frau Bundesrätin Leuthard hat vorhin gesagt, sie werde bereits dieses oder nächstes Jahr einen Entwurf zu diesem Strommarktmodell bringen. Dass wir dann bis 2025 eine Lösung finden werden, ist doch durchaus realistisch. Ich meine, dass dieser zweite Satz eher eine theoretische Absicherung ist.