Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2018-09-24
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2018-09-24
Wortprotokoll
Ärztinnen und Ärzte, die für höchstens 90 Tage eine Tätigkeit in der Schweiz ausüben möchten, unterstehen einer besonderen Meldepflicht [PAGE 1522] beim SBFI. Mit der Meldung über das SBFI wird die Anerkennung der beruflichen Qualifikationen geprüft. Werden ihre beruflichen Qualifikationen anerkannt, so ist die Aufnahme der Tätigkeit erst nach Erhalt der Bewilligung durch die entsprechende kantonale Behörde überhaupt erlaubt.