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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2018-09-24

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2018-09-24

Wortprotokoll

Die Gebühr für die Eintragung einer Marke beträgt unverändert 550 Franken. Darin enthalten ist auch der Schutz während zehn Jahren ab der Anmeldung. Die Gebühr für die Verlängerung des Schutzes um weitere zehn Jahre ist im Jahr 2014 um 150 Franken, das heisst um 15 Franken pro Jahr, erhöht worden. Insgesamt beträgt die Gebühr für die Verlängerung damit heute 700 Franken. Mit der Verlängerungsgebühr ist auch die Registerpflege - Eintragung von Übertragungen, Firmen- oder Adressänderungen und dergleichen - abgegolten, für welche früher eine Gebühr von 100 Franken pro Ereignis erhoben wurde.

Im Jahr 2014 wurden auch die Jahresgebühren für Patente angehoben und neu progressiv ausgestaltet; das heisst, in jedem zusätzlichen Jahr wird die Gebühr höher. Höhere Erneuerungsgebühren erlauben es, die Gebühr für die erstmalige Erlangung eines Rechts tief zu halten, also dann, wenn die Schutzfähigkeit und vor allem der wirtschaftliche Erfolg der neuen Marke oder Erfindung für den Anmelder noch mit erheblichen Unsicherheiten behaftet sind. Umgekehrt sind die höheren Erneuerungsgebühren bei wirtschaftlichem Erfolg entweder leicht zu tragen, oder sie schaffen einen Anreiz, auf ein Schutzrecht zu verzichten, wenn dieses nicht mehr wirtschaftlich genutzt wird.