Quadranti Rosmarie · Nationalrat · 2018-09-24
Quadranti Rosmarie · Nationalrat · Zürich · Fraktion BD · 2018-09-24
Wortprotokoll
Nachdem der Ständerat in einem zweiten Anlauf die Änderung des Gleichstellungsgesetzes deutlich gutgeheissen hat, schlägt Ihnen nun eine Mehrheit Ihrer Kommission vor, es dem Ständerat gleichzutun, nämlich ein Zeichen zu setzen. Wie hiess es im Ständerat: Die Zeit, in der die Männer mit der göttlichen Ordnung argumentierten, liegt fünfzig Jahre zurück, und vor uns liegt die Erhöhung des Frauenrentenalters. Ohne dass die Frauen ein klares Zeichen erhalten, dass es mit der Lohngleichheit vorwärtsgeht, werden sie wohl kaum bereit sein, ihr Rentenalter erhöhen zu lassen.
Im Jahr 2018 behandeln wir einige Änderungen im Gleichstellungsgesetz, welche dem Auftrag zur Verwirklichung der Lohngleichheit zwischen Mann und Frau, wie er seit 1981 in der Verfassung steht, Auftrieb geben und die Lohngleichheit zwischen Mann und Frau nach 37 Jahren verwirklichen sollen.
Zur langen Geschichte und damit zur Ausgangslage: Der Bundesrat beschäftigt sich seit zwölf Jahren mit der Durchsetzung der Lohngleichheit. 2006 zeigte eine Evaluation, dass Handlungsbedarf besteht. 2007 wurde der Versuch der Freiwilligkeit unternommen, ein Lohngleichheitsdialog gestartet. Während fünf Jahren lief dieser Versuch. Das Resultat befriedigte nicht. Danach wurde vom Bundesrat eine Vorlage erarbeitet, in die Vernehmlassung geschickt und aufgrund der Vernehmlassungsresultate überarbeitet. Im Wesentlichen enthält die Vorlage drei Elemente: die Lohngleichheitsanalyse, die Überprüfung der Analyse durch Dritte und die Information über das Resultat der Analyse. Es wurde eine Vorlage ausgearbeitet, die den bürokratischen Aufwand tief halten soll und mit der die Lohngleichheit zwischen Mann und Frau endlich verwirklicht werden kann.
Der Ständerat als Erstrat hat die Vorlage gegenüber dem Bundesrat abgeschwächt, den Aufwand auf deutlich weniger Unternehmen beschränkt und dafür gesorgt, dass trotzdem noch immer eine ansehnliche Zahl von Arbeitnehmenden berücksichtigt werden kann. Der ständerätliche Beschluss wurde auch in Ihrer Kommission mehrheitsfähig, wenn auch oft äusserst knapp.
Es wurden Diskussionen geführt und zahlreiche Anträge beraten. Einige finden sich als Anträge einer Minderheit auf der Fahne wieder. Man war sich einig: Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie man das Gebot der Lohngleichheit umsetzen kann. Ihre Kommission war sich einig, dass Frauen und Männer für die gleiche Arbeit den gleichen Lohn erhalten sollen. Die Mehrheit Ihrer Kommission ist wie der Ständerat der Meinung, dass nun ein Zeichen gesetzt werden muss. Die Minderheit, die nicht eintreten will, will zwar auch Lohngleichheit, will sich aber weiterhin darauf verlassen, dass die Wirtschaft das schon regelt, ohne dass der Staat weitere Vorgaben macht.
Es gibt nach wie vor unerklärbare Lohnunterschiede. Auch die Frauen wissen das. Handeln wir also wie der Ständerat jetzt.
Die Diskussion in der Kommission drehte sich vor allem auch darum, ob sich die unerklärbaren Lohnunterschiede seit Jahren reduzieren und ob es richtig ist, dass nach wie vor Handlungsbedarf besteht, oder eben nicht. Man war sich in der Kommission mehrheitlich einig, dass Arbeitgeber wohl kaum bewusst unerklärbare Lohnunterschiede schaffen. Weil das so ist, kann eben eine Lohngleichheitsanalyse blinde Flecken aufdecken. Nach wie vor wird auch die Möglichkeit, sich gegen eine individuelle Lohndiskriminierung mit einer Lohnklage zu wehren, bestehen bleiben.
Festhalten muss man, weil es in der Kommission zum Teil immer wieder Missverständnisse gab: Es geht nur um die unerklärbaren Lohnunterschiede. Erklärbare Lohnunterschiede wird und soll es geben, darum geht es nicht. Es geht um die rund 7 Prozent nichterklärbarer Unterschiede. Erklärbar sind Unterschiede im Lohn, wenn es um unterschiedliche Erfahrungen geht, um unterschiedliche Anzahl Kaderstufen, um unterschiedliche Leistungen usw. Diese sind davon nicht betroffen.
Die vorgeschlagenen Änderungen wollen nur eines: erkennen können, wo Frauen, nur weil sie Frauen sind, weniger Geld verdienen, sodass die Firmen dann handeln können. Firmen werden also darin unterstützt, solche blinden Flecken bei sich zu erkennen und dann zu handeln. Sanktionen sind keine vorgesehen.
Die Minderheit Ihrer Kommission war der Auffassung, dass auch sie eine Lohnungleichheit als störend empfinde. Dennoch ortet sie keinen Handlungsbedarf, weil es eine Klagemöglichkeit gebe. Ein anderes Argument war, dass das Regressionsmodell gerechtfertigte Lohnunterschiede nicht aufnehmen würde. Ausserdem würden sich die Lohnunterschiede seit Jahren reduzieren.
Ihre Kommission hat sich mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung für Eintreten ausgesprochen. Ich bitte Sie deshalb im Namen der Kommissionsmehrheit, ein Zeichen zu setzen, wie es der Ständerat auch getan hat, dass man unerklärbare Lohnunterschiede nun eliminieren und den Worten Taten folgen lassen will.
Deshalb bitte ich Sie im Namen der Mehrheit, auf die Vorlage einzutreten.