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Hegglin Peter · Ständerat · 2018-09-24

Hegglin Peter · Ständerat · Zug · CVP-Fraktion · 2018-09-24

Wortprotokoll

Als ehemaliger Regierungsrat habe ich mit fakultativen Referenden gute Erfahrungen gesammelt. Bei begründeten Anträgen stimmte das Volk in der Regel immer zu. Wenn auch der gesamte zeitliche Erarbeitungsaufwand mit einbezogen wird, sind die Verzögerungen durch ein Referendum vertretbar. Ich kann die Argumente des Bundesrates, weshalb ein Referendum die gesetzlich verankerte Aufgabenerfüllung gefährden würde, deshalb nicht nachvollziehen. Dies ist, das wurde vorhin gesagt, in den Kantonen auch kein Problem. Das Volk hätte aber nochmals die Chance, unabhängig über Vorlagen zu entscheiden - und das ohne vermeintliche Sachzwänge.

Hohe finanzpolitische Hürden verbessern zweifellos die Ausgabendisziplin bei Bundesrat und Parlament. Mit der Schuldenbremse hat der Bund aber bei der Budgetdebatte eine andere Systematik. Diese ist erfahrungsgemäss sehr wirksam, zum Teil wirksamer als in den Kantonen. Sie hat seit ihrem Bestehen denn auch zum Abbau von rund 20 Milliarden Franken Schulden geführt. Es bleiben aber immer noch rund 100 Milliarden Franken Bruttoschulden, also immer noch ein stattlicher Betrag. Sollten die Zinsen wieder einmal steigen, könnte der Schuldendienst sich schnell wieder auf 3 bis 4 Milliarden Franken pro Jahr belaufen.

Die Motion Minder hat aber einen Mangel in Bezug auf ihre Stossrichtung. Sie will nämlich Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen dem Referendum unterstellen. Im Text steht zwar "neue einmalige oder wiederkehrende Ausgaben ab einer bestimmten Höhe". Wenn sich aber Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen auf Gesetze und allgemeingültige Beschlüsse berufen, sind es gebundene Ausgaben, also nicht neue Ausgaben. Ausgaben sind gebunden, wenn sie durch eine Rechtsgrundlage oder ein Gerichtsurteil grundsätzlich und dem Umfang nach vorgeschrieben oder zur Erfüllung der gesetzlich geordneten Verwaltungsaufgaben unbedingt erforderlich sind, wenn anzunehmen ist, dass mit der Rechtsgrundlage auch die sich daraus ergebenden Aufwände gebilligt worden sind.

Als gebunden gelten namentlich auch diejenigen Ausgaben, die dem Werterhalt der Gebäude, dem zeitgemässen Unterhalt, dem Umbau von Sachanlagen dienen, ohne den Zweck oder die vorhandenen Kapazitäten erheblich zu verändern. Dazu gehören auch Ausgaben für die Verbilligung von Krankenkassenbeiträgen, für die Verwaltung, den Gebäudeunterhalt, die ETH, die Armee, für Ersatzmaterial, aber auch für die Landwirtschaft. Die dazu erlassenen Zahlungsrahmen oder Verpflichtungskredite einem Referendum zu unterstellen macht keinen Sinn: Das käme einem Budgetreferendum gleich. Der Vollzug staatlicher Aufgaben wäre mit einem Budgetreferendum nicht mehr machbar. Da teile ich die Haltung des Bundesrates. [PAGE 738]

Ein Referendum müsste sich also auf neue Ausgaben beschränken. Ausgaben sind neu, wenn hinsichtlich ihrer Höhe, des Zeitpunkts ihrer Vornahme oder anderer wesentlicher Modalitäten eine verhältnismässig grosse Handlungsfreiheit besteht oder eben keine gesetzliche Grundlage vorhanden ist. Sion 2026 wäre für mich ein solches Geschäft gewesen oder die Beschaffung von neuen Kampfflugzeugen; Letzteres, weil das Volk schon zweimal darüber abgestimmt hat und ein Präjudiz besteht. Zudem müsste auch eine Schwelle eingeführt werden.

Wenn man dies alles so konzipieren möchte, braucht es dazu aber eine Verfassungsgrundlage. Ich glaube, es reicht nicht, dies in Gesetzen festzuhalten. In der Verfassung ist geschrieben, ab wann ein fakultatives Referendum möglich ist. Hier müsste die Ergänzung eingefügt werden, es gehe um Bundesbeschlüsse, die eine neue einmalige Ausgabe von einem bestimmten Betrag, ich sage jetzt etwas, 50 Millionen Franken oder eine neue wiederkehrende Ausgabe von 20 Millionen Franken pro Jahr zur Folge haben. Dann, finde ich, könnte man ein fakultatives Finanzreferendum einführen.

Aber das ist in diesem Vorstoss komplett anders gehalten, und deshalb empfehle ich Ihnen, die Motion abzulehnen.