preparatory:AB 235501
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2018-09-24
Wortprotokoll
Wir sind uns im Grundsatz darüber einig, dass wir gute Rahmenbedingungen für Start-ups [PAGE 741] haben wollen, damit es auch steuerlich attraktiv ist, in der Schweiz eine Firma zu gründen. Wenn wir die in der Motion geforderten Gesetzesänderungen beurteilen, kommen wir aber zum Schluss, dass sie dazu führen könnten, dass Einkommensbestandteile neu steuerfrei wären und Grundsätze der verfassungskonformen Besteuerung nicht eingehalten würden. Sonderregelungen für bestimmte Personengruppen verletzten das Gebot der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Die Massnahmen würden eine Ungleichbehandlung gegenüber Unselbstständigerwerbenden bewirken, die den ganzen Lohn in Geld- und Naturalform erhalten und die gesamte Lohnsumme als Einkommen versteuern.
Eine solche steuerliche Privilegierung ausschliesslich für Start-ups würde zudem den Grundsatz der Neutralität des Steuerrechtes verletzen und dazu führen, dass die betroffenen Unternehmen ihre Entschädigungsmodelle vermehrt nach steuerlichen Aspekten statt nach betriebswirtschaftlichen Kriterien gestalten würden - also Mitarbeiterbeteiligungen statt AHV-pflichtiger Lohn. Das wollen wir nicht, weil das auch aus volkswirtschaftlicher Sicht nicht im Sinne der Schweiz liegt. Die Motion führt auch dazu, dass in der Praxis der Begriff "Start-up" wahrscheinlich zu Abgrenzungsproblemen führt: Wann ist ein Unternehmen ein Start-up und wann nicht mehr?
Das sind grundsätzliche Überlegungen, die uns dazu führen, die Motion nicht zur Annahme zu empfehlen. Diese Probleme dann in der Praxis zu lösen - dass die Steuergerechtigkeit für alle gilt, dass niemand bevorteilt wird, dass es daraus keine Rechtsstreitigkeiten gibt - ist wahrscheinlich kaum zu schaffen.
Wir haben aber verschiedene Massnahmen getroffen und dazu auch entsprechende Berichte verfasst. Im Moment beruht die Bewertung von Mitarbeiterbeteiligungen bei Start-ups auf dem Kreisschreiben der Steuerverwaltung aus dem Jahr 2008. Die Aufregung ist 2016 insbesondere im Kanton Zürich entstanden, der eine Bewertung vorgenommen hat, die zu sehr hohen Steuerbelastungen geführt hat. Der Kanton Zürich hat dies aber bereits einige Monate später korrigiert und nun ein Steuerregime gefunden, das auch für Start-ups akzeptabel ist.
Wahrscheinlich kann die Motion so praktisch nicht umgesetzt werden, weil sie im Sinn der Rechtsgleichheit kaum umsetzbar wäre, weil wir damit Ungerechtigkeiten schüfen oder dann wieder bei der Lösung landeten, die wir in etwa bereits haben.
Wir sind der Meinung, dass - insbesondere auch mit der Steuervorlage 17 - steuerlich attraktive Rahmenbedingungen gewährleistet sind. Ich möchte immerhin darauf hinweisen, dass man in der Arbeitsgruppe der Schweizerischen Steuerkonferenz zum Schluss gekommen ist, dass unter Berücksichtigung aller Faktoren in begründeten Einzelfällen von der Standardlösung abgewichen werden kann. Das heisst, die Kantone haben die Möglichkeit, auf spezielle Punkte einzugehen und Sonderlösungen zu finden. Damit, meinen wir, haben wir eine generelle Lösung gefunden, die für Start-ups tauglich ist und die auch keine Bevorteilung schafft gegenüber anderen Unternehmen - wo auch immer Start-ups beginnen und aufhören. Die Steuerbehörden haben im Einzelfall die Möglichkeit, mit der entsprechenden Firma eine entsprechende Lösung zu finden.
Wir sind der Meinung, dass wir damit für den Moment eine praktikable Lösung haben, und bitten Sie, die Motion abzulehnen.