preparatory:AB 235510
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2018-09-24
Wortprotokoll
Wir haben Ihnen ja letztes Jahr eine Änderung des Mehrwertsteuergesetzes unterbreitet. Dieser haben Sie zugestimmt, und sie tritt auf den 1. Januar des nächsten Jahres in Kraft. Damit schaffen wir Gleichbehandlung von in- und ausländischen Firmen im Bereich der Mehrwertsteuer. Wenn sie im Versandhandel mindestens 100[NB]000 Franken Umsatz erzielen, werden sie mehrwertsteuerpflichtig. Da sind wir an der Vorbereitung, das sollte so klappen.
Wir haben aber noch die Lücke, die Herr Vonlanthen jetzt anspricht; sie betrifft kleinere Unternehmen, die in der Regel über eine Plattform liefern. Das funktioniert in der Praxis so, dass zwar die Kundinnen und Kunden die Waren über eine grosse Versandhandelsplattform bestellen - wie Amazon, Ebay oder Alibaba -, aber liefern wird sie dann nicht der Konzern selbst, sondern ein Unterlieferant. Wenn wir da überall ganz zum Unterlieferanten zurückgehen möchten, wäre das ein Ding der Unmöglichkeit, und wir könnten das kaum kontrollieren. Das heisst, dass wir die Plattform besteuern möchten, über die das entsprechende Unternehmen liefert. Mit dieser Plattformbesteuerung sollte es dann möglich sein, die heute bestehende Lücke, die sich jetzt aufgetan hat, auch noch zu schliessen.
Diese Frage der Besteuerung von Plattformen ist auch ein internationales Problem. Es wird im Moment auch im Rahmen der OECD diskutiert. Wir werden Ihnen dazu eine Gesetzesänderung unterbreiten müssen. Wir haben die Grundlagen nicht, wir arbeiten aber daran. Es ist ein weiterer Schritt, um in einem sehr agilen Markt für inländische und ausländische Anbieter mindestens in Bezug auf die Mehrwertsteuer gleich lange Spiesse zu schaffen. International ist die Akzeptanz einer solchen Mehrwertsteuerverrechnung über die Plattform vorhanden. Es muss aber noch die Voraussetzung dafür geschaffen werden, dass man das mit einer relativ einfachen EDV-Lösung auch so erfassen und abrechnen kann, dass es dann auch funktioniert
Wir empfehlen in dem Sinne, die Motion anzunehmen, und werden die Lücke, die sich da aufgetan hat und die grösser geworden ist, möglichst rasch schliessen. Wir werden dann auch erste Erfahrungen haben mit dem Erfassen ausländischer Unternehmen, die einen Umsatz von mindestens 100[NB]000 Franken erzielen, also die grösseren Handelsfirmen. Dann werden wir diesen Schritt machen können.