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Ettlin Erich · Ständerat · 2018-09-24

Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · CVP-Fraktion · 2018-09-24

Wortprotokoll

Die Motorwagen mit elektrischem Antrieb sind von der LSVA befreit, Hybride, also Wagen mit teilweise elektrischem Antrieb, jedoch gar nicht. Es gibt also nur Schwarz oder Weiss, ganz oder gar nicht. Das macht hinsichtlich der Zielsetzung der CO2-Reduktion keinen Sinn, weil sowohl der vollelektrische Antrieb als auch der teilelektrische Antrieb der Zielerreichung dient.

Die Begründung des Bundesrates für die Empfehlung zur Ablehnung der Motion überzeugt mich nicht. Ich sage Ihnen nachher auch, warum ich die Zuweisung an die Kommission beantrage. Dass es wenige Fahrzeuge mit hybridem Antrieb gibt, sollte nicht von der ehrgeizigen Zielsetzung, mehr solche Fahrzeuge in Verkehr zu bringen, abhalten. Wenn solche Begründungen - dass es heute wenige gebe - zutreffen würden, wäre dies der Tod jeder Innovation. Die hybride Technik ist klar auch eine Möglichkeit zur CO2-Reduktion. Wir sollten sie folglich fördern. Der Umstand, dass es heute technisch nicht möglich sei, den Anteil des elektrischen Antriebs zu erfassen und die hybriden Fahrzeuge teilweise von [PAGE 743] der LSVA - eben entsprechend diesem Anteil - zu befreien, ist gemäss Motionär mit den neuen Geräten nicht mehr gegeben. Das heisst, entsprechende Auswertungen sind heute möglich. Es macht jedoch Sinn, dass sich die zuständige Kommission und nicht unser Rat mit diesen Detailfragen auseinandersetzt und insbesondere prüft, ob eine Erfassung des elektrischen Antriebs auch bei hybriden Fahrzeugen möglich ist, wie gross der Verwaltungsaufwand ist usw. Denn im Sinne der Zielsetzung der CO2-Reduktion sollten wir diese Frage genauer prüfen und nicht von vornherein das Unmögliche betonen.

Ich bitte Sie deshalb, meinem Ordnungsantrag zu folgen und die Motion der zuständigen Kommission zuzuweisen.

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