Lexipedia

Kutter Philipp · Nationalrat · 2018-09-24

Kutter Philipp · Nationalrat · Zürich · CVP-Fraktion · 2018-09-24

Wortprotokoll

Ich spreche zuerst zu Artikel 13a Absatz 1. Die CVP-Fraktion unterstützt den Beschluss des Ständerates, wonach Firmen mit 100 Mitarbeitenden und mehr zur Durchführung der Lohngleichheitsanalyse verpflichtet werden. Für diesen Grenzwert sprechen aus unserer Sicht sachliche Gründe. Bei einer Mitarbeiterzahl von 100 ist das Verhältnis zwischen der Anzahl betroffener Firmen, der Firmen, die wir behelligen müssen, und der Anzahl der [PAGE 1557] erfassten Mitarbeitenden günstiger als bei einem Grenzwert von 50. Bei einem Grenzwert von 50 Mitarbeitenden erfassen wir 54 Prozent aller Arbeitstätigen und behelligen 12[NB]000 Firmen. Legen wir den Grenzwert bei 100 Mitarbeitenden fest, erfassen wir immer noch 45 Prozent aller Arbeitstätigen - wir sind also noch in der Nähe der Hälfte -, behelligen aber nur 5700 Firmen.

Was wir damit erreichen, ist vor allem, dass wir die kleineren Firmen verschonen können. Mein Vorredner, Kollege Bigler, hat es erwähnt: Vergleiche sind in kleineren Firmen besonders schwierig. Es ist ja zu beachten, dass in einer Firma, die 50 Mitarbeitende hat, diese nicht alle die gleiche Funktion haben. Für eine Lohngleichheitsanalyse braucht es mehrere oder im besten Fall zahlreiche Mitarbeitende, die in der gleichen Funktion tätig sind. Das ist aus unserer Sicht ab 100 Mitarbeitenden eher der Fall als ab 50. Auf die noch niedrigeren Grenzwerte gehe ich erst gar nicht ein. Es bringt sicher nichts, wenn wir kleine Firmen einbeziehen, in denen es jede Funktion nur einmal gibt.

Was verändert sich, wenn wir jetzt den Grenzwert erhöhen? Es werden weniger Firmen behelligt, aber das Gesamtbild wird sich nicht ändern. Wichtig ist - und das ist ja die Idee dieser Gesetzesänderung -, dass wir ein Gesamtbild erhalten, mit dem die Unternehmen arbeiten können.

Eine Bemerkung zur Minderheit IV (Pieren): Diese verlangt, dass Teilzeitstellen aufgerechnet werden. Das betrifft gerade die Branchen, in denen viele Frauen tätig sind. Ich bin nicht der Meinung, dass wir ausgerechnet diese Branchen von den Analysen ausnehmen oder dort die Latte höher legen sollten.

Dann noch einige Gedanken zu Artikel 13a Absatz 3: Wir wollen die Unternehmen belohnen, die die Lohngleichheit erreichen. Wir wollen sie, wenn sie diese Lohngleichheitsanalyse einmal erfolgreich bewältigt haben und nachweisen konnten, dass es bei ihnen keine Diskriminierung gibt, von dieser Auflage befreien. Wir gehen nämlich davon aus, dass die Lohnungleichheit nicht vorsätzlich hergestellt wird. Vielmehr handelt es sich um blinde Flecken, und wenn wir diese blinden Flecken entfernen können, ist das Wichtigste eigentlich schon geschehen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man, wenn die Lohngleichheit einmal erreicht ist, in alte patriarchalische Muster zurückfällt und niemand mehr weiss, wie es vorher war.

Und dann möchte ich Kollege Reynard noch darauf hinweisen: Wenn andere Länder die Analysen wiederkehrend machen, dann ist das fast schon ein Hinweis, das zu tun, was der Ständerat vorschlägt. Wir haben auch in der Vergangenheit nicht alles getan wie die anderen Länder, und vielleicht ist die Schweiz darum wirtschaftlich so erfolgreich.