AB 235732
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2018-09-25
Wortprotokoll
Die Einhaltung der Schweizer Lohn- und Arbeitsbedingungen durch die ausländischen Arbeitgeber hat beim Bundesrat allererste Priorität. Die flankierenden Massnahmen sind ein wirksames Instrument zum Schutz der in- und ausländischen Arbeitnehmenden vor missbräuchlichen Lohnunterbietungen und Verstössen gegen die minimalen Arbeitsbedingungen. Das darf nicht infrage gestellt sein. Das sind die beiden Hauptansagen, und es wird sowohl vom Bund als auch von den Kantonen wirklich mit aller Sorgfalt darauf geschaut, dass die Regeln eingehalten bleiben.
Sie als Motionär, Herr Ständerat Abate, wünschen die Aufnahme der kantonalen Mindestlöhne ins Entsendegesetz. Die Einführung von Mindestlöhnen in den Kantonen verfolgt grundsätzlich einen anderen Zweck als die [PAGE 754] flankierenden Massnahmen. Die kantonalen Mindestlöhne bezwecken nämlich die Bekämpfung der Armut und die Sicherung der Existenz, und diese müssen sich am Existenzminimum orientieren. Nur solche Löhne sind mit dem Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit und dem Bundesrecht vereinbar.
Eine Aufnahme der kantonalen Mindestlöhne ins Entsendegesetz würde auch dem Geltungsbereich der kantonalen Gesetze widersprechen. Der Mindestlohn im Kanton Tessin und im Kanton Neuenburg unterliegt Arbeitsverhältnissen von Arbeitnehmenden, die gewöhnlich im Kanton ihrer Arbeit nachgehen. Demnach fallen entsandte Arbeitnehmer, die nur vorübergehend in der Schweiz tätig sind, nicht unter das Tessiner und das Neuenburger Mindestlohngesetz. Ich weiss, dass Sie jetzt sagen: Das haben wir alles begriffen und zur Kenntnis genommen. Aber ich muss Ihnen in der Konsequenz sagen: Der Bund hat keine Kompetenz, den Geltungsbereich von kantonalen Mindestlohngesetzen zu erweitern. Das ist eine kantonale Angelegenheit und bleibt eine kantonale Angelegenheit.
Deshalb empfiehlt Ihnen der Bundesrat die Motion zur Ablehnung.
Wichtig ist, dass wir die Arbeitsmärkte sorgfältigst beobachten, dass wir die Kontrollen intensivst und korrekt und zeitgerecht machen. Vor allem müssen wir handeln, wenn wir bei den Kontrollen Missstände feststellen. Dort besteht meiner Ansicht nach das grösste Verbesserungspotenzial. In den Kantonen, unter anderem in den Grenzkantonen, müssen wir die Kräfte bündeln, um erkannte Missstände auch in Zukunft zu beheben. Dort ist Hand anzulegen.