Arslan Sibel · Nationalrat · 2018-09-25
Arslan Sibel · Nationalrat · Basel-Stadt · Grüne Fraktion · 2018-09-25
Wortprotokoll
Mehr als fünf Jahre hat es gebraucht, bis wir nun die parlamentarische Initiative 13.407, "Kampf gegen die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung", hier im Rat behandeln und endlich Artikel 261bis des Strafgesetzbuches, der die Rassendiskriminierung unter Strafe stellt, den gesellschaftlichen Entwicklungen anpassen können. Neu sollen die Kriterien des Artikels durch die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität ergänzt werden. Analog dazu soll nun auch Artikel 171c des Militärstrafgesetzes angepasst werden.
Die Grünen verurteilen jegliche Art der Diskriminierung. Darunter fällt auch die Diskriminierung von LGBTIQ-Menschen. Vielleicht kurz zur Definition von LGBTI: Das ist die internationale Bezeichnung für Lesbian, Gay, Bisexual, Transgender und Intersex. Lesbian, Gay und Bisexual sind Ausdrucksformen der sexuellen Orientierung, Transgender und Intersex sind hingegen Ausdrücke der Geschlechtsidentität. Wenn Menschen gestützt auf ihre sexuelle Orientierung und ihre Geschlechtsidentität diskriminiert werden können, hier also eine Lücke besteht und wir diese Lücke sehen, sind wir als Parlamentarier und Parlamentarierinnen in der Verantwortung, sie zu schliessen. Die Schliessung dieser Lücke wurde [PAGE 1588] der Schweiz in verschiedenen Empfehlungen internationaler Gremien nahegelegt. Auch das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte empfiehlt gestützt auf eine Studie, den Schutzbereich von Artikel 261bis StGB zu erweitern.
Wir freuen uns natürlich, dass unsere Kommission für Rechtsfragen den Anwendungsbereich dieser Bestimmung um die Hasskriminalität und die Diskriminierung wegen Hetero-, Homo- und Bisexualität sowie wegen Transidentität und Intergeschlechtlichkeit erweitern will. Warum ist diese neue Regelung notwendig? In den meisten ausländischen Rechtsordnungen wird diese Art der Diskriminierung schon bestraft. Eine klare Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer sowie alle Kantone bis auf einen haben sich für den Vorentwurf ausgesprochen.
Auch wenn bezüglich der Umsetzung auf die Auslegungsschwierigkeiten hingewiesen wird, da die beiden Begriffe, über die wir heute diskutieren, relativ unbestimmt und im schweizerischen Recht noch unbekannt sind, heisst das noch lange nicht, dass sich das über die Zeit nicht verändern wird und kann.
Es ist unseres Erachtens nicht nachvollziehbar, dass sich die Gegner hinter der in unserem Land grossgeschriebenen Meinungsäusserungsfreiheit verstecken und die Beseitigung weiterer Diskriminierungsbereiche verhindern wollen. Eine Meinungsäusserung kann selbstverständlich nicht falsch sein, deren Inhalt aber verletzend!
Immer wieder wird auch auf die Ehrverletzungsdelikte hingewiesen. Bei herabwürdigenden und diskriminierenden Äusserungen gegen eine grosse Gruppe als Ganzes sind die geltenden Strafbestimmungen zu den Ehrverletzungsdelikten nicht anwendbar. Hier geht die Vorlage weiter als das geltende Recht, da sie auch Äusserungen erfasst, mit denen eine Personengruppe aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität angegriffen wird. Unser Vorschlag geht aber trotzdem nicht so weit wie in anderen Ländern, beispielsweise Österreich oder Deutschland. Diese Länder haben sogar eine allgemeine Diskriminierungsstrafnorm. Neben den Unterscheidungen hinsichtlich Rasse, Ethnie und Religion sind auch solche hinsichtlich Geschlecht, Behinderung, sexueller Ausrichtung erfasst.
Um Respekt und Toleranz zu fördern, müssen wir Homophobie klar bekämpfen. Und wir bekämpfen Homophobie nicht nur mit freiwilligen und zivilrechtlichen Mitteln; nein, wir sollten Homophobie auch mit strafrechtlichen Massnahmen[NB]bekämpfen. Wenn das System dazu führt, dass ein Teil der Bevölkerung sich diskriminiert und nicht vertreten fühlt - sei es im privaten, im sozialen oder im wirtschaftlichen Leben -, dann ist dies eine unhaltbare Situation, welche überwunden werden muss. Diese heutige Diskussion und diese Argumente der Gegner erinnern uns an die Leugnung des Klimawandels, einer Tatsache, die es gibt, die aber nicht akzeptiert wird.
Die grüne Fraktion empfiehlt Ihnen, auf die Vorlage einzutreten, die Minderheitsanträge nicht zu unterstützen und der Mehrheit der Kommission zu folgen, welche sich mehrmals klar zu diesem vorliegenden Entwurf bekannt hat.