Leuthard Doris · Bundesrat · 2018-09-27
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2018-09-27
Wortprotokoll
Es gibt keine Differenzen. Wie der Kommissionssprecher schon ausgeführt hat, war die Revision dieser Verordnung bereits in der Vernehmlassung. Es ist dagegen kein Einwand erhoben worden. Ich werde sie somit noch in diesem Jahr dem Bundesrat zur Genehmigung unterbreiten, und dann sollte die Änderung auf den 1. Januar 2019 in Kraft treten können.
Die Revision, die wir in die Vernehmlassung geschickt haben, geht noch weiter, als es die Motion verlangt, weil wir nicht nur für Einzelfälle die Heraufsetzung verlangen, sondern künftig sogar die Genehmigung von Kleinserien möglich wird.