Brand Heinz · Nationalrat · 2018-09-27
Brand Heinz · Nationalrat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-09-27
Wortprotokoll
Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates hat das Geschäft 18.026, "Ausländergesetz. Verfahrensregelungen und Informationssysteme", an ihrer Sitzung vom 16. August 2018 behandelt und mit 18 zu 6 Stimmen ohne Enthaltung verabschiedet; dies, nachdem der Ständerat das Geschäft bereits zuvor mit wenigen Abänderungen beraten und schliesslich mit grosser Mehrheit angenommen hatte.
Bei der Vorlage handelt es sich um eine eigentliche Sammelvorlage zu verschiedenen Themen des Ausländer- und Integrationsrechts, welche untereinander wenig Bezug haben. Die verschiedenen Fragen wurden nicht zuletzt deshalb zu einer Vorlage zusammengefasst, weil sie für die Praxis im Rechtsalltag und für die Anwendung des Migrationsrechts von Bedeutung sind und einer zeitnahen Regelung bedürfen. In erster Linie sind gewisse Verfahrensanpassungen notwendig, und es müssen die Rechtsgrundlagen für den Zugriff, die Speicherung und die Bekanntgabe von migrationsrelevanten Daten geschaffen werden.
In der Vorlage werden folgende Themen behandelt: zunächst die Heimatreisen von anerkannten Flüchtlingen, die in der Öffentlichkeit bekanntlich immer wieder zu intensiven Diskussionen Anlass geben. Mit der vorliegenden Regelung sollen die Folgen unbewilligter Heimatreisen abschliessend geregelt werden. Konkret wird eine gesetzliche Grundlage geschaffen, wonach Personen, die freiwillig in ihr Heimatland zurückgereist sind, von Gesetzes wegen ihre Flüchtlingseigenschaft verlieren, aber eine Möglichkeit erhalten, die Freiwilligkeit ihrer Rückkehr ins Heimatland zu widerlegen. Der Ständerat hat bei seinen Beratungen noch weiter gehende Reisebeschränkungen eingeführt und die Regelung auch auf Reisen in die Nachbarstaaten ausgedehnt.
Weiter wird die Rückkehrhilfe für vorläufig Aufgenommene geregelt. Mit der vorliegenden Regelung soll eine Gesetzeslücke geschlossen werden, indem die Rückkehrhilfe auch an vorläufig aufgenommene Personen ausgerichtet wird, die kein Asylgesuch deponiert hatten, nun aber bereit sind, freiwillig in ihr Herkunftsland zurückzureisen. Damit soll die Einreichung eines Asylgesuches lediglich zur Auslösung von Rückkehrhilfe vermieden werden. Ferner wird auch die Ausrichtung von Rückkehrhilfe an Personen geregelt, deren Aufenthalt zuvor im Zusammenhang mit der Ausübung der Prostitution vorübergehend und in Anwendung des Opferhilfegesetzes bewilligt wurde.
Schliesslich werden in dieser Vorlage auch ausreichende Rechtsgrundlagen für die Informationssysteme des SEM und das Zustimmungsverfahren bei kantonalen Entscheiden geschaffen. Im Detail wird auf diese Regelungen erst im Rahmen der Einzelbesprechung der Artikel eingegangen.
Schliesslich sind auch Nachführungen der Rechtsgrundlagen zur Umsetzung des Schengen-Assoziierungsabkommens vorgesehen. In dieser Vorlage werden verschiedene Einzelheiten zur Umsetzung des Schengen-Assoziierungsabkommens geregelt. Konkret geht es vor allem um Vollzugsfragen im Zusammenhang mit der Rückführung von Personen, welche zwangsweise und nach vorangehenden Strafverfahren und/oder Haftanordnungen in ihr Herkunftsland zurückgeführt werden müssen.
Mit dem vorliegenden Geschäft können gleichzeitig verschiedene Vorstösse aus dem Parlament behandelt und erledigt werden. Dazu gehören etwa die parlamentarischen Vorstösse zur Frage der Heimatreise von anerkannten Flüchtlingen oder vorläufig Aufgenommenen. Demgegenüber hat die Kommission mit Stichentscheid des Präsidenten ausdrücklich auf die Umsetzung der Standesinitiative St. Gallen 16.307 zur Änderung des Ausländerrechts in dieser Vorlage verzichtet.
Wie bereits im Vernehmlassungsverfahren war diese Vorlage auch in der SPK-NR weitgehend unbestritten. Die Kommission ist deshalb ohne Gegenstimme auf die Vorlage eingetreten.