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Kuprecht Alex · Ständerat · 2018-09-27

Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-09-27

Wortprotokoll

Gestatten Sie mir eine Vorbemerkung. Ich habe in dieser Angelegenheit bereits einmal interpelliert und mache es nun zum zweiten Mal. Wie Sie wissen, ist mit Siroop der Traum einer Amazon-Alternative geplatzt, wie es der "Tages-Anzeiger" auf den Punkt gebracht hat. Ich interpelliere nicht aus Schadenfreude, sondern nicht zuletzt aufgrund grundsätzlicher Überlegungen. Wenn ein Joint Venture aufgezogen wird, bei dem der Bund im Spiel ist, sind kritische Fragen meines Erachtens berechtigt.

Mit Bedauern muss ich leider feststellen, dass zu den zentralen Fragen meiner Interpellation nicht oder nur ausweichend Stellung genommen wurde. Dabei ist die Ausgangslage eigentlich mehr als nur unerfreulich. Im Jahre 2015 wurde durch die beiden Firmen Swisscom und Coop die E-Commerce-Plattform Siroop gegründet. Diesem Joint Venture war aber kein grosser Erfolg beschieden. 2017 erzielte die Plattform gemäss "Handelszeitung" einen Nettoertrag von rund 2 Millionen Franken. Diesem standen enorme Kosten gegenüber. Der Jahresverlust im Jahre 2017 betrug rund 55,4 Millionen. Bei der Einstellung der Plattform hinterlässt Siroop [PAGE 787] einen Verlust von 140 Millionen Franken, nach drei Jahren - eine kaum vorstellbare Summe innerhalb dieser doch sehr kurzen Zeit!

Sie fragen sich nun wahrscheinlich, was das mit dem Bund zu tun hat. Diese Antwort ist relativ einfach zu geben. Die E-Commerce-Plattform bestand aus den beiden Firmen Swisscom und Coop, dem Schweizer Detailhandelsunternehmen. Bei der Swisscom steuert der Bund im Rahmen seiner entsprechenden Eignerstrategie die Interessen. Er partizipiert am Erfolg und Gewinn der Swisscom, trägt aber im Falle eines Misserfolgs die Verantwortung für dieses Hochrisikoinvestment. Immerhin besitzt der Bund 51 Prozent des Aktienkapitals der Swisscom, ist somit Mehrheitsaktionär und deshalb ganz besonders in der Verantwortung. Dafür haften letztlich die Aktionäre, also auch der Bund und die Steuerzahler. Der Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung haben deshalb auch jedes Jahr Rechenschaft bei den beiden Geschäftsprüfungskommissionen abzulegen.

Die von mir in der Interpellation gestellten Fragen zielen nicht auf eine Schuldzuweisung bei diesem Misserfolg ab. Vielmehr geht es mir um Transparenz und Offenlegung. Die Höhe des erreichten Verlustes ist mit 140 Millionen Franken ja auch kein Pappenstiel.

Wenn Verluste in einem Joint Venture des Mehrheitsaktionärs Swisscom eingefahren werden, so tangiert dies auch das Gesamtresultat dieser Firma. Siroop ist allerdings nicht das einzige Investment der Swisscom: Siroop stand bei der Gründung im Schatten von Admeira, einer höchst umstrittenen Werbeplattform, die von den beiden bundesnahen Firmen Swisscom und SRG, zusammen mit Ringier, gegründet wurde. Die SRG ist mittlerweile ausgestiegen. Auch hier gäbe es offene Fragen zu einem doch eher seltsamen Konstrukt.

Der Bundesrat versteckt sich nun in seiner Antwort hinter den Regularien der SIX Swiss Exchange und verweigert die geforderte Transparenz der Auskünfte. Das wäre noch verständlich, wenn der Bund eine kleine, unbedeutende Beteiligung hätte. Mit der Aktienmehrheit seitens des Bundes ist jedoch der Bundesrat aus meiner Sicht gegenüber dem Parlament verpflichtet, Klarheit zu schaffen. Er hat aus meiner Sicht kein Auskunftsverweigerungsrecht gegenüber den Fragen der Legislative. Ein Mehrheitsaktionär ist dem Kapitalgeber, also den Bürgerinnen und Bürgern und somit dem Parlament, verpflichtet, auch wenn es unangenehm ist. Insofern halte ich es für legitim, wenn bei den gestellten Fragen in Bezug auf die Höhe und die Aufteilung des Verlusts offen und transparent informiert wird. Es stellt sich allenfalls die Frage, ob der Mehrheitsaktionär Bund über den Tisch gezogen wurde.

Auch bei der zweiten Frage überzeugt die Antwort des Bundesrates nicht. Die Verwaltungsräte von Coop und Swisscom werden durch die gleiche Person präsidiert. Es stellt sich also die Frage, ob bei diesem Joint Venture Interessenkonflikte bestanden. Nach der Antwort des Bundesrates muss vermutet werden, dass diese Frage nicht oder zu wenig abgeklärt wurde. Die Annahme, dass die übliche Ausstandsregelung im Verwaltungsrat eingehalten wurde, reicht nicht aus bzw. bringt zum Ausdruck, dass dies nicht geprüft wurde. Hat man sich hier vorsätzlich der Pflicht verschlossen, genauer hinzusehen? Wäre dieses Joint Venture auch entstanden, wenn diese Personalunion nicht bestanden hätte? Es ist auch eine Frage der Corporate Governance.

Ich gebe dem Bundesrat Recht, unternehmerische Tätigkeiten sind mit Risiken, aber auch mit Chancen verbunden. Insofern sind Investments in die Zukunft sowohl mit Chancen als auch mit Risiken verbunden. Für den Mehrheitsaktionär Bund sind derartige Risiken jedoch zu minimieren. Etwas überraschend ist jedoch die Aussage, dass der Bundesrat die Rolle des Mehrheitsaktionärs anerkennt, aber gleichzeitig dem Verwaltungsrat die Entscheidungsfreiheit gibt. Erstaunen mag auch, dass er bereit ist, unternehmerische Risiken mitzutragen, welche mit begrenzten Investitionen in die Erschliessung neuer Geschäftsfelder verbunden sind, die potenziell erfolgversprechend sind. Ob der Verlust von 140 Millionen Franken in drei Jahren als begrenzt zu bezeichnen ist oder ob dieses Investment so erfolgversprechend war, überlasse ich dem Urteil anderer.

Die Betriebe des Bundes gaben in den vergangenen Jahren immer wieder Anlass zu zum Teil grössten Diskussionen. Das Debakel der Post wirft grössere Wellen und Fragen auf und tut dies wohl auch noch in Zukunft. Auch die Ruag hat für aufwühlenden Diskussionsstoff gesorgt, und auch die SBB sorgten in Bezug auf die Führungsetage immer wieder für regen Gesprächsstoff. In der Tat: All diese Firmen haben nichts mit dem Inhalt der vorliegenden Interpellation zu tun, mindestens vordergründig nicht. Aber bei all diesen Unternehmungen bilden Eignerstrategien die Basis des Geschäftsgebarens und der strategischen Ausrichtung der jeweiligen Unternehmung. Das ist positiv zu werten. Beim Investment der Swisscom in England war dies allerdings nicht der Fall.

Bei der Swisscom handelt es sich ja um eine sehr erfolgreiche Telekommunikationsunternehmung. Doch auch sie sorgte in den letzten Jahren immer wieder für regen Gesprächsstoff. Man erinnere sich beispielsweise an die Millionenverluste im Zusammenhang mit der italienischen Firma Fastweb. Die Geschäftsprüfungskommission forderte damals umfangreiche Erklärungen durch die Geschäftsleitung der Swisscom. Dieses Investment hat sich in der Zwischenzeit erfreulicherweise erholt und ist nun gewinnbringend, was beim Investment in England nicht der Fall war.

Die Aktienmehrheit an der Swisscom hält mit rund 51 Prozent der Bund. Er ist demzufolge hauptverantwortlicher Aktionär und trägt somit - das ist indiskutabel - eine ganz besondere Verantwortung. Die Eignerstrategie in Bezug auf Investments sollte überdacht werden, das gilt insbesondere auch für das Investment Admeira, an dem die Swisscom neben der staatlichen SRG und Ringier, wie bereits erwähnt, ebenfalls beteiligt ist.

Auch wenn der Bundesrat keine Zusammenhänge zwischen Siroop und der Swisscom und den Vorgängen bei der Postauto AG zu erkennen vermag, so ist doch klar festzuhalten: Beide Firmen befinden sich im Hauptbesitz des Bundes. Das gilt auch für die Ruag. Alle diese Firmen haben in der jüngsten Vergangenheit alles andere als geglänzt. Es ist deshalb begrüssenswert, wenn die Steuerung der ausgelagerten Einheiten extern überprüft wird.