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Cassis Ignazio · Bundesrat · 2018-09-27

Cassis Ignazio · Bundesrat · Tessin · 2018-09-27

Wortprotokoll

Danke, Herr Reimann. Plan B, wie der Name sagt, ist eben B und nicht A. Das heisst, Plan[NB]A ist besser als Plan B. Plan B ist ein Reserveentscheid. Wenn wir nichts anderes tun können, dann machen wir einen Plan[NB]B. Was wir aber wollen, ist ein Plan A, nach dem wir gleichwertig sind und auf dem Markt gleich lange Spiesse haben.

Ihre Frage kann ich mit einem klaren Ja beantworten. Die EU hat die Freiheit, die Schweiz aus ihrem Finanzmarkt auszuschliessen, wenn sie will - genauso wie wir die Freiheit haben, die EU aus unserem Finanzmarkt auszuschliessen. Solange wir souveräne Staaten sind, haben wir diese Freiheiten.

Ich höre immer wieder von diesen "fremden Richtern". Wer will schon fremde Richter? Wir wollen keine fremden Richter, aber die EU will auch keine fremden Richter. Das hat jetzt mit dem Thema nichts zu tun, aber es ist ja klar, dass wir auf unseren Strassen Schweizer Recht anwenden, genauso wie es klar ist, dass auf deutschen Strassen deutsches Recht angewandt wird. Wenn wir im Binnenmarkt der EU handeln wollen, dann ist es klar, dass wir das dortige Recht respektieren müssen. Darüber können wir sicher nicht entscheiden. Wir würden auch nicht akzeptieren, dass der Europäische Gerichtshof Entscheide über die Anwendung des Rechtes in der Schweiz trifft.