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Cassis Ignazio · Bundesrat · 2018-09-27

Cassis Ignazio · Bundesrat · Tessin · 2018-09-27

Wortprotokoll

Ich danke Ihnen für diese Frage. Sie wurde immer wieder gestellt. Ich kann Ihnen bestätigen, dass EU-Recht vom Europäischen Gerichtshof ausgelegt wird, so wie Schweizer Recht vom Bundesgericht ausgelegt wird. Wie gesagt, keine der zwei Parteien will fremde Richter akzeptieren, aber Sie blenden aus, dass wir in unserem Abkommen nicht nur EU-Recht oder Schweizer Recht, sondern einen Teil Sui-generis-Recht haben, d. h. Recht, das gezielt für das Abkommen entstanden ist und nicht EU-Recht und auch nicht nur Schweizer Recht, sondern ein besonderes Recht ist. Dieses Recht würde dann von einem Schiedsgericht ausgelegt werden.

Natürlich muss ein Schiedsgericht, das über alle Differenzen entscheiden würde, wie wir es vorgesehen haben, was das EU-Recht betrifft, den Europäischen Gerichtshof respektieren, das liegt in der Natur der Sache. Ich würde als EU-Bürger nie akzeptieren, dass ein Schiedsgericht über mein Land entscheidet. Das gleiche Schiedsgericht kann aber auch nicht über Schweizer Recht entscheiden. Rein materiell ist das aber weniger von Interesse, weil wir ein kleines Land sind. Aber denken Sie, wie wichtig das Sui-generis-Recht ist, wie viele Massnahmen wir in diesem mittleren Weg des Rechtes haben, die geschützt werden müssen. Gerade dort wollen wir nicht, dass der Europäische Gerichtshof entscheidet, dort wollen wir ein Schiedsgericht mit einer paritätischen Zusammenstellung aus der EU und der Schweiz.