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Cassis Ignazio · Bundesrat · 2018-09-27

Cassis Ignazio · Bundesrat · Tessin · 2018-09-27

Wortprotokoll

Herr Nationalrat Salzmann, ich versuche noch einmal, so klar wie möglich zu schildern, wie es heute läuft und wie es morgen laufen könnte. Heute läuft es so: Wenn wir beispielsweise beim Export von Schokolade nicht regelkonform sind oder wenn die Deutschen beispielsweise denken, dass die Schweiz bei einem bestimmten Schokoladeprodukt das EU-Recht nicht respektiert, dann kommt diese Differenz in den Gemischten Ausschuss. Mitglieder in diesem Gemischten Ausschuss sind Mitarbeiter der Bundesverwaltung und Mitarbeiter der Europäischen Kommission. Sie sprechen miteinander und versuchen eine Lösung zu finden. Wenn es ihnen gelingt, ist das Problem gelöst. Wenn es ihnen nicht gelingt, dann bleibt das Problem dort parkiert, auch für Jahre.

Wenn es um Kleinigkeiten geht, ist es kein Problem, dann verzichtet man auf den Export dieser "Schoggistängeli". Wenn es hingegen wichtige Exportprodukte für grosse Beträge sind, dann will die Industrie, dass ein Entscheid getroffen wird. Heute gibt es keine Gerichtsbarkeit zwischen den Staaten. Was passiert, wenn die EU der Meinung ist, die Verletzung bei einem Produkt gefalle ihr nicht? Sie kann sagen, sie gewähre keine Börsenäquivalenz. Ich übertreibe masslos, damit Sie den Mechanismus verstehen. Dann können wir sagen, oje, oje, das ist nicht verhältnismässig, das finden wir schlecht. Aber wir haben nichts in der Hand, kein Instrument, um es zu verhindern. Wir können keine Retorsionsmassnahmen gegenüber der EU ergreifen - wir können schon, aber die Frage ist, wo die Eskalation endet und wer den grösseren Hebel hat. Das ist ein ganz normales machtpolitisches Thema, das wir natürlich mit allen Staaten haben.

Im Fall eines Abkommens hätten wir eine Gerichtsbarkeit eingeführt, dann würde ein Schiedsgericht entscheiden. Die Partei, die obsiegt, würde Ausgleichsmassnahmen einführen, die verhältnismässig sein müssten. Das haben wir im Vertrag festgehalten. Wenn wir in der Schweiz das Gefühl haben, etwas sei nicht verhältnismässig, dann können wir dagegen opponieren, zum Schiedsgericht gehen und beurteilen lassen, ob die Verhältnismässigkeit gegeben ist. Das heisst, wir haben Rechte anstelle des Faustrechts, und das ist für ein kleineres Land doch der bessere Schutz.