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Cassis Ignazio · Bundesrat · 2018-09-27

Cassis Ignazio · Bundesrat · Tessin · 2018-09-27

Wortprotokoll

Nein, das ist nicht so. Ich versuche es noch einmal: Der europäische Binnenmarkt wird zum Teil von der EU und zum Teil von den einzelnen Ländern reguliert. Wir verhandeln jetzt über einen Vertrag mit der EU, weil die Handelsbeziehungen vor allem auf der EU-Ebene geregelt und dann im jeweiligen nationalen Recht umgesetzt werden.

Wenn wir gleich lange Spiesse und homogenes Recht wollen, wenn die Schweiz den Zugang zu diesem Markt mit 500 Millionen Menschen will, dann verlangt die EU, dass für die Schweiz die gleichen Regeln gelten wie für ihre eigenen Spieler. Wenn wir mit unserer Fussballnationalmannschaft dort spielen wollen, dann gelten die EU-Regeln. Wenn die EU in unserem Land spielen will, dann gelten die Schweizer Regeln.

Dann gibt es Elemente, die als sui generis, das heisst als besonderes Recht, definiert werden. Das sind Regelungen, die nur von einem Schiedsgericht und nicht vom Europäischen Gerichtshof oder vom Bundesgericht entschieden werden können. Das ist diese Tripartite. Quantitativ gesehen ist natürlich der Teil im EU-Binnenmarkt der grösste, weil es 500 Millionen Konsumenten sind. Entsprechend ist unser Interesse, dorthin zu gehen, grösser als das umgekehrte Interesse.