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Leuthard Doris · Bundesrat · 2018-09-27

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2018-09-27

Wortprotokoll

Es wurde mehrfach gesagt: Die Digitalisierung ist in vollem Gange, und die Telekommunikation spielt dabei eine zentrale Rolle. Die Entwicklung ist enorm und sehr schnell. Nach einer Unterhaltung in New York mit Spezialisten bin ich mehr denn je überzeugt, dass die Dynamik sogar noch zunehmen wird. Was heute alles mit Artificial Intelligence und mit diesen Technologien möglich ist, entwickelt sich rasant. Es ist zum Teil auch beängstigend. Wenn wir nicht handeln und uns nicht überlegen, wie sich unsere Kommunikationsinfrastruktur und unser Kommunikationsverhalten schon in den letzten zehn Jahren verändert haben und wie sie sich weiter verändern werden, sind wir nicht vorbereitet auf das Neue.

Wir haben die Fortschritte im Fernmeldemarkt in den letzten zehn Jahren stetig beobachtet und analysiert. Die Kommissionssprecher haben auf die Berichterstattungen in den Jahren 2010, 2012 und 2014 hingewiesen. Wir sind klar der Meinung, dass wir nun an einem Punkt angelangt sind, an dem das geltende Recht, das auf dem Kupferkabel basiert, nicht mit den technologischen Entwicklungen Schritt halten kann. Zu viele Gesetzesbestimmungen stammen aus einer Zeit, in der das Internet nicht die umfassende Rolle spielte, die es heute hat und die es weiterentwickeln wird.

Worum geht es bei diesen Änderungen? Ich möchte gerne auf einige Punkte eingehen, an denen man den Revisionsbedarf des Gesetzes erkennen kann.

Heute besteht für sämtliche Unternehmen eine Meldepflicht, wenn sie in der Schweiz Fernmeldedienste erbringen. Konkret heisst dies, dass jeder Anbieter von E-Mail-Services - das sind eben auch Fernmeldedienste - sich beim Bakom melden muss, wenn seine Dienste in der Schweiz genutzt werden können. Das können sie natürlich, weil sie im Internet erbracht werden und dieses nicht national zur Verfügung steht, sondern der Zugang weltweit besteht. Google Mail etwa, besser bekannt als Gmail, müsste sich also beim Bakom melden, weil die Nutzerinnen und Nutzer dieser Services in der Schweiz auf diesen Dienst zugreifen können. Eine solche Meldepflicht ist in der heutigen Zeit nicht mehr umsetzbar, nicht mehr kontrollierbar und einfach absurd. Sie führt im Schweizer Markt, in dem sich eben viele globale Player bewegen, zu Ungleichbehandlungen, da sich in der Praxis am ehesten noch die in der Schweiz befindlichen Anbieterinnen daran halten müssen und dadurch gegenüber der ausländischen Konkurrenz höhere administrative Hürden in Kauf nehmen müssen.

Das hat nichts mit der Swisscom zu tun, sondern mit dem globalen Markt mit den verschiedenen Anbietern. Diese Diskriminierung der schweizerischen, hier tätigen Unternehmen gilt es auszumerzen. Die generelle Meldepflicht ist deshalb ein Anachronismus und zu streichen. Registriert werden sollen künftig nur noch die Anbieter, die Ressourcen vom Staat benötigen, also nur noch diejenigen, die Telefonnummern oder Frequenzen brauchen. Diese möchten wir nach wie vor kennen, damit wir die Spielregeln für die Nutzung dieser Ressourcen durchsetzen können. Die restlichen Telekomfirmen sollen administrativ entlastet werden.

Das zweite Thema sind die Roaming-Preise. Ich habe ja in beiden Kammern schon zig Stunden mit Roaming-Diskussionen verbracht, und wir möchten hier weiterhin etwas tun. Als das geltende Fernmeldegesetz 2006 debattiert wurde, waren die Roaming-Preise kein Thema. Es wurde damals mehrheitlich akzeptiert, dass Roaming relativ viel Geld kostet, auch wenn die Unzufriedenheit mit den Gebühren schon damals einigen bewusst war. Zentral waren damals Sprach- und SMS-Dienste; Smartphones gab es nur wenige, entsprechend gab es erst wenig Datenverkehr beim Roaming. Das Gesetz enthält dazu deshalb bis heute keine Regeln.

Wir wissen alle, dass die Situation inzwischen komplett anders ist. Unsere europäischen Nachbarländer haben die Roaming-Tarife sukzessive nach unten reguliert und letztes Jahr ganz abgeschafft. In Europa bezahlen die Mobilfunkkunden nun in der Regel im EU-Ausland dieselben Tarife wie beim mobilen Telefonieren oder Surfen in ihrer Heimat. Für die Schweizerinnen und Schweizer ist es deshalb umso unverständlicher, dass sie - je nach Abonnement - nach wie vor gesonderte Gebühren für das Roaming im angrenzenden Ausland bezahlen müssen. Auch wenn sich die Branche bewegt hat und heute auch All-inclusive-Angebote zur Verfügung stellt, die Roaming beinhalten, sind die Roaming-Preise im Telekombereich nach wie vor eine Sorge der Bevölkerung.

Wir wissen, einen bilateralen Vertrag mit der EU abzuschliessen wäre das Beste. Ich denke, dass das im Moment innen- und aussenpolitisch schwierig ist, aber wir können die Grundlagen schaffen, damit gegen überhöhte Preise vorgegangen werden kann. Das ist eben auch im Sinne zahlreicher Vorstösse aus dem Parlament, die seit der letzten Revision des Fernmeldegesetzes zu Recht eingereicht wurden.

Ein weiteres Thema sind die missbräuchlichen Werbeanrufe. Auch das ist ein Ärgernis für viele Menschen in diesem Land, gerade auch für ältere Personen, die sich aus Höflichkeit noch 10 oder 20 Minuten am Telefon mit diesen Unternehmen beschäftigen. Es ist ärgerlich, es ist eine grosse Sorge. Auch hier haben wir Vorstösse. Die Statistik des Seco, welches für die Verfolgung von Verletzungen von Sterneinträgen im Telefonverzeichnis zuständig ist, zeigt etwa: Im Jahr 2017 hat es über 15[NB]000 Beschwerden wegen missbräuchlichen Anrufen gegeben. Das ist ein Faktum. Ich finde, dass das eine beeindruckende Zahl ist. Ich komme auch anhand vieler Bürgerbriefe zu diesem Thema zum Schluss: Auch hier braucht es eine Revision. Es braucht ein Handeln und nicht weitere Verzögerungen oder ein Wegschauen.

Auch hier spielt eben das Internet die entscheidende Rolle. Die verbotenen Anrufe werden über das Internet getätigt, in aller Regel sogar von ausländischen Callcentern. Diese machen sich damit zwar strafbar, können aber praktisch kaum je zur Rechenschaft gezogen werden, weil die internationale Strafverfolgung solcher Taten äusserst schwierig ist. Bei der Telefonie über das Internet kann das Übel nicht an der [PAGE 1699] Wurzel gepackt werden, weil technische und rechtliche Gründe dem entgegenstehen.

Die Menschen sollten aber trotzdem bestmöglich geschützt werden. Deshalb muss auch hier der Gesetzgeber tätig werden. Nach dem Entwurf des Bundesrates sollte insbesondere eine Verpflichtung für die Anbieterinnen eingeführt werden, mit der missbräuchliche Anrufe bekämpft werden. Ein ähnliches Vorgehen war schon bei der Bekämpfung von Spam-Mails erfolgreich, indem inzwischen ein namhafter Anteil von Spams direkt aus den Netzen gefiltert wird. Auch bei missbräuchlichen Werbeanrufen möchten wir auf den obligatorischen Einsatz von Filtern in den Netzen setzen. Dafür braucht es eine gesetzliche Grundlage.

Ein weiteres Thema ist der Schutz der Internetinfrastruktur. Der breite Einzug des Internets führt auch zu Anpassungsbedarf, welcher diese Infrastruktur direkt betrifft. Ich spreche insbesondere von den Domain-Namen. Diese bilden neben den IP-Adressen die zentralen Adressierungselemente im Internetverkehr. Sie sind für die moderne Kommunikation unerlässlich. Die Verwaltung der Domains, die in den Hoheitsbereich der Schweiz fallen, das ist zum Beispiel ".ch" oder ".swiss", ist eine zunehmend wichtige Aufgabe. Bis heute hat sie jedoch keine explizite Grundlage im Fernmeldegesetz, sondern sie wird im Rahmen der allgemeinen Bestimmungen zu den Adressierungselementen wahrgenommen. Das ist der Bedeutung der Domain-Namen für die heutige Kommunikation - es sind über zwei Millionen ".ch"-Domain-Namen registriert - nicht mehr angemessen. Wir wollen das beheben. Das ist auch wirtschaftspolitisch ein wichtiger Schritt. Sonst laufen wir Gefahr, im Falle von Problemen keine Instrumente in der Hand zu haben, um einzugreifen und die Stabilität des Internetverkehrs wiederherzustellen - mit unabsehbaren Folgen für Wirtschaft und Gesellschaft.

Ein weiterer Punkt betrifft die Gefahr von Cyberattacken. Im letzten Jahr haben verschiedene Angriffe für Schlagzeilen gesorgt. Auch schweizerische Unternehmen sind regelmässig betroffen. Sogenannte Ransomware hat in 150 Ländern viele Computer blockiert oder Dateien verschlüsselt und die Menschen zur Zahlung von Lösegeld aufgefordert. Ich glaube, es waren sogar Parlamentarier betroffen. Die Gefahr solcher Vorkommnisse nimmt zu. Die Revision des Fernmeldegesetzes soll Abhilfe schaffen und für die Fernmeldedienstanbieterinnen das Recht, aber auch die Pflicht bringen, besser für die Sicherheit ihrer Netze zu sorgen.

Sie sehen, es gibt wichtige Themen, und es ist wichtig, sie jetzt mit dieser Revision anzugehen. Wir haben in der Kommission intensiv diskutiert über sehr technische, aber auch politische Themen wie den Netzzugang, die Netzneutralität und die Netzsperre etwa bei qualifizierter Pornografie. Es gab auch Anhörungen. Ihre Kommission ist zum Teil grundlegend anderer Meinung als der Bundesrat. Das werden wir in der Detailberatung auf jeden Fall miteinander austragen.

Fazit ist aber: Der technische Fortschritt bei der Informationsübertragung hat unser soziales und wirtschaftliches Leben laufend verändert, und wir brauchen moderne Mobilfunknetze, Glasfasernetze, die Bandbreiten ermöglichen, die die zunehmenden Internetdienste zulassen, sei es am Arbeitsplatz, sei es unterwegs oder zu Hause. Wir leben im Zeitalter der Digitalisierung, und das 24 Stunden pro Tag und 7 Tage pro Woche. Staat, Gesellschaft und Wirtschaft werden immer abhängiger von Technologie, und die Verwundbarkeit hat zugenommen. Dieses Gesetz bietet die Möglichkeit, die Situation zu verbessern. Es bietet aber auch die Möglichkeit von mehr Wettbewerb, auch das ist gesagt worden.

Das Resultat Ihrer Kommissionsarbeit ist sehr Swisscom-lastig. Es schützt die Swisscom ziemlich stark. Das kann nicht im Interesse der Schweiz sein. Die Comcom hat sehr vieles geleistet in Bezug auf die Frage der Entbündelung auf dem Kupfernetz. Das hat dazu beigetragen, dass wir heute eine bessere Versorgung und günstigere Dienstleistungen haben. Schon damals war die Swisscom gegen die Entbündelung, hat diese bekämpft, hat im Parlament lobbyiert, mit dem Argument, dies würde die Investitionstätigkeit abblocken. Sie haben damals anders entschieden. Was ist das Resultat? Die Swisscom lag falsch, wir hatten seither mehr Investitionen, gerade auch im ländlichen Raum. Wir haben heute einen funktionierenden Wettbewerb. Wettbewerb hilft immer. Er sorgt dafür, dass auch zukünftig Investitionen stattfinden.

Ja, das Kupfernetz kann man noch ein paar Jahre weiterentwickeln, kein Zweifel. Aber es ist mit Sicherheit keine Zukunftstechnologie, es bietet mit Sicherheit nicht das, was schnelles Internet brauchen wird. Wenn wir das weiterhin als die Grundversorgung schlechthin betrachten, wird man einfach noch mehr Druck im Mobilfunkbereich haben. Dann wird man dorthin ausweichen, und das ist vielleicht auch nicht das Richtige für die Grundversorgung der Schweiz.

Deshalb: Treten Sie ein auf dieses Gesetz, ich freue mich auf die Detailberatung.