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preparatory:AB 236648

Grossen Jürg · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2018-09-27

Wortprotokoll

Die grünliberale Fraktion tritt auf die Revision des Fernmeldegesetzes ein. Diese Revision bringt zwar keine grossen, aber immerhin einige kleine Verbesserungen. Wie der Rückzug des Nichteintretensantrages beweist, muss man jedoch aus unserer Sicht heute von einem eigentlichen Swisscom-Gesetz sprechen. Zu Beginn hatte die staatlich kontrollierte Swisscom ein starkes Lobbying aufgezogen, damit gar nicht erst auf dieses Gesetz eingetreten würde. Nachdem die Kommission trotzdem eingetreten ist, hat sie sich darauf konzentriert, den Kernartikel in diesem Gesetz, Artikel 11c, durch einen weitgehend kosmetischen Artikel 3a zu ersetzen.

Der Bundesrat schlägt vor, dass er das Recht erhalten soll, marktbeherrschende Anbieterinnen von Fernmeldediensten zu verpflichten, anderen Anbieterinnen den Zugang zu Teilnehmeranschlüssen zu gewähren. Die Voraussetzung ist dabei, dass dies der Förderung eines wirksamen Wettbewerbes dient. Statt dieser Regulierung hat eine überwältigende Kommissionsmehrheit einen neuen, zahnlosen und auch etwas bürokratischen Artikel 3a mit einer Pflicht zur Berichterstattung alle drei Jahre eingefügt. In der Kommission war ich am Ende zahlreicher Sitzungen urplötzlich der Einzige, der sich noch für einen wirksamen und fairen Wettbewerb einsetzen wollte. Alle anderen Kommissionsmitglieder waren und sind offenbar immer noch der Ansicht, man sollte den staatlich kontrollierten Konzern weiter vor der Konkurrenz schützen.

Die Grünliberalen stellen der Fernmeldevergangenheit in der Schweiz ein gutes Zeugnis aus. Wir haben vielerorts gute, vergleichsweise schnelle und sichere Telekommunikationsnetze sowie attraktive Dienste. Aber wir sehen in den verschiedenen Bereichen trotzdem Handlungsbedarf. Wir orten eine gewisse Gefahr von ungerechtfertigter Selbstzufriedenheit bei den Fernmeldedienstanbietern. Und die Kundenzufriedenheit könnte deutlich besser sein - ich erinnere an die mangelhaften Angebote bei KMU-Lösungen, aber auch an die Datenlecks und zahlreiche laufende Weko-Verfahren gegen die Swisscom.

Zudem sind vielerorts langwierige Streitereien und teilweise hohe private Investitionen notwendig, damit Kundinnen und Kunden in Mehrfamilienhäusern das gewünschte Provider-Angebot erhalten können. Wegen der unterschiedlichen Infrastruktur und der Koppelung der Infrastruktur mit bestimmten Diensten, aber auch wegen einer undurchsichtigen Rechtssituation ist es für Kundinnen und Kunden oft sehr kompliziert, ihr Wunschangebot zu erhalten. Ich erwähne als Beispiel die Live-Übertragungen im Fussball, wenn Fussballfans beispielsweise Übertragungen sowohl der schweizerischen als auch ausländischer Ligaspiele anschauen möchten. Das ist heute ausserordentlich aufwendig, es braucht Verträge mit mehreren Providern und ist sehr teuer. Obwohl die Internetwelt die Dinge scheinbar vereinfacht, werden sie zum Teil für die Konsumentinnen und Konsumenten eher komplizierter. Kundenfreundlichkeit sieht anders aus! Es besteht Handlungsbedarf.

Das Niveau der fernmeldetechnischen Versorgung in der Schweiz ist, wie gesagt, grundsätzlich gut. Aber es gibt keinen Grund, sich auf den Lorbeeren auszuruhen. Mit der heutigen Situation beim Netzzugang sind wir, wie erwähnt, nicht zufrieden. Auf der einen Seite gibt es in dichtbesiedelten Gebieten fast bei jedem Gebäude Zugang zu zwei oder mehreren Netzen; in städtischen Gebieten sind dies geradezu Datenautobahnen. Aber letztlich nutzt ein Kunde immer nur ein Netz. Der Infrastrukturwettbewerb spielt zwar, aber aus volkswirtschaftlicher Sicht ist es teilweise unsinnig, was wir uns da leisten. Auf der anderen Seite gibt es die ländlichen Gebiete, in denen die Abdeckung nicht überall adäquat ist.

Wir Grünliberalen möchten erreichen, dass wir rasch eine leistungsfähige Erschliessung aller Regionen haben, also auch der abgelegenen Gebiete; denn schnelles Internet ist heute ein entscheidender Wirtschaftsfaktor. Wenn wir wollen, dass unser Land auch in den Randregionen besiedelt bleibt, dann sollten wir diese Angebote unbedingt flächendeckend gewähren. Durch die ICT-Welt werden in den ländlichen Gebieten völlig neue Wirtschaftsmodelle möglich, eine riesige Chance, welche die Schweiz unbedingt nutzen muss.

Das sogenannte Vierfasermodell wurde eine Zeit lang freiwillig angewendet, aber es hat sich leider nicht durchgesetzt. Das wäre eine sinnvolle und diskriminierungsfreie Lösung gewesen. Aber die Swisscom hat das clever gemacht. Sie hat sich, zugegebenermassen auch aus ökonomisch nachvollziehbaren Gründen, zurück in die Strassenschächte im Quartier bewegt und erklärt, sie mache nun überall FTTS, also "fibre to the street", oder FTTC, "fibre to the curb". Damit kann sie rascher mehr Kunden mit schnellem Internet bedienen, und sie kann andere Anbieter, die ihre Netze mitbenutzen möchten, einfach fernhalten, denn diese kommen gar nicht in die Schächte hinein und müssen sich stattdessen bei der Swisscom nach ihren Preisvorstellungen einkaufen. Die Installation macht die Swisscom auf der Basis alter Telekom-PTT-Infrastruktur, also auf Rohr-, Schacht- und teilweise Kabelanlagen aus der Monopolzeit. Das ist zwar technisch sinnvoll und richtig, dem muss aber mit wettbewerbspolitischen Begleitmassnahmen begegnet werden.

Wir Grünliberalen unterstützen deshalb eine Zugangsregulierung, entweder als zwingenden Gesetzesartikel, wie ich es mit meiner Minderheit fordere, oder als Kompetenzdelegation, wie es die bundesrätliche Lösung im Gesetz mit einer Kann-Bestimmung in Artikel 11c vorsieht; denn irgendwie müssen wir eine diskriminierungsfreie Lösung und einen fairen Wettbewerb erreichen, um einen technologieneutralen Zugang zum Teilnehmeranschluss für alle sicherzustellen.

Ein weiteres Anliegen der Grünliberalen ist die Netzneutralität, das offene Internet. Hier ist es mit Artikel 12e mit grossem Mehr gelungen, diesem Anliegen Rechnung zu tragen.

Ein weiterer Diskussionspunkt ist das Thema Sperren bzw. Löschen von pornografischen Inhalten. Wir Grünliberalen machen einen klaren Unterschied zwischen Sperren und Löschen, und zwar auch einen Unterschied zwischen Sperren zu protektionistischen Zwecken, wie es zum Beispiel beim Geldspielgesetz gemacht wurde - das lehnen wir ab -, und Netzsperren zur Verhinderung der Verbreitung von illegalen Inhalten, zum Beispiel Kinderpornografie; diese Sperren befürworten wir. Solche Netzsperren sollen aber zwingend gemeinsam mit dem Löschen der Inhalte erfolgen.

Zudem möchte ich bei dieser Gelegenheit noch auf einen anderen Punkt hinweisen, wenn wir schon dabei sind, ein Swisscom-Gesetz zu machen. Es besteht nämlich eigentlich noch weiterer Handlungsbedarf. Die mehrheitlich in Bundesbesitz befindliche Swisscom weitete in den vergangenen Jahren ihre Tätigkeiten und Dienstleistungen immer weiter in Bereiche aus, in welchen auch eine ausreichende Anzahl privater Anbieter qualitativ hochwertige Angebote macht. Das ist für eine börsenkotierte Firma zwar legitim, ja sogar richtig. Die Grenzen müssen dabei vom Bundesrat bei den strategischen Zielen mit Fingerspitzengefühl festgelegt werden.

Wettbewerbspolitisch bedenklich ist die Situation dort, wo sich die Swisscom aus ihrer alten Monopolstellung heraus Marktvorteile verschaffen kann. Diese Problematik betrifft nicht nur die Swisscom, sondern auch viele andere staatseigene und staatsnahe Betriebe von Bund und Kantonen, die heute vermehrt ihre Marktvorteile zulasten von privaten Firmen ausspielen. Das ist wettbewerbspolitisch sehr brisant. Wir Grünliberalen haben bereits bei anderen Gelegenheiten - Postfinance, Postauto usw. - darauf aufmerksam gemacht. Wir sehen sowohl den Bundesrat wie auch uns selber als Gesetzgeber hier klar in der Pflicht. Good Governance ist und bleibt ein Muss für unser Land.

Wir treten auf diese Gesetzesrevision ein und beantragen in der Detailberatung mehrere wichtige Verbesserungen.