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Hardegger Thomas · Nationalrat · 2018-09-28

Hardegger Thomas · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-09-28

Wortprotokoll

Auch mein Antrag betrifft den Konsumentenschutz. Ziel dieses Antrages ist es, dass es weniger Störungen und darum auch weniger Schäden aufgrund von Versorgungsunterbrüchen gibt. Der Anlass für diesen Antrag sind die grossen Ausfälle im Zuge der Umstellung auf die IP-Telefonie - z.[NB]B. der grosse Unterbruch bei der Swisscom im Januar -, die dazu geführt haben, dass Betriebe stunden-[NB]und tagelang ohne Festnetz und Internet auskommen mussten.

Mit der neuen IP-Telefonie wird bei Unterbruch des Internets auch das Festnetz unterbrochen. Wenn Sie die Freundin oder den Kollegen erst eine Stunde später anrufen oder Ihre Internetbestellung erst etwas später abschicken können, verkraften Sie das sicher. Für eine sicherheitsrelevante Verbindung, zum Beispiel im Gesundheitswesen oder bei den Versorgungsbetrieben, ist ein Ausfall unter Umständen mit Risiken für Leib und Leben verbunden, und für aufs Internet angewiesene Unternehmen wie Servicefirmen, Handelsbetriebe oder Hotlines können die Netzausfälle grosse finanzielle Schäden zur Folge haben.

Der Minderheitsantrag will nun mit einer Entschädigungspflicht für die Anbieter von Internetdienstleistungen erreichen, dass die Nonchalance, mit der die Anbieter heute die von ihnen verursachten Unterbrüche hinnehmen, aufhört. Wir wollen mehr Sorgfalt und weniger Unterbrüche. Die Verwaltung verweist auf das Privatrecht, unter welchem die Verträge mit den Anbietern abgeschlossen werden. Ein Telefonanschluss gehört aber in die Grundversorgung; für die Qualität des Anschlusses ist die öffentliche Hand somit mitverantwortlich. KMU und Privatkunden erhalten heute, wenn sie Glück haben, eine lauwarme Entschuldigung. Eine Entschädigung für entstandene Schäden gibt es nicht.

Ich habe mich nach Vorbildern umgeschaut. Grossbritannien wird ab dem 1. Januar 2019 eine Entschädigungsregelung einführen. Finnland und Kroatien haben bereits eine Entschädigungsregelung. Das System könnte ganz einfach sein: Die Anbieter werden verpflichtet, die festgelegte Entschädigung für die Ausfälle, nach Dauer abgestuft, auf der nächsten Rechnung gutzuschreiben. Die Anbieter haben so ein Interesse daran, dass es möglichst wenige Störungen gibt und dass Störungen möglichst schnell behoben werden. Mein Antrag verlangt, dass die Branche selber einen Vorschlag macht und dass der Bund nur dann eingreifen muss, wenn sich die Branche ihrer Verantwortung entzieht.

Zeigen Sie sich konsumentenfreundlich, sorgen Sie für mehr Qualität, und unterstützen Sie meinen Minderheitsantrag!

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