Hardegger Thomas · Nationalrat · 2018-09-28
Hardegger Thomas · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-09-28
Wortprotokoll
Wenn ich heute ein Modem oder einen Router von einem Anbieter installieren lasse, sind möglicherweise mehrere Funktionen darauf: das wohnungseigene, persönliche WLAN, die Verbindung zum Fernsehen und eine Wi-Free-Funkion. Das WLAN kann ich selber ein-[NB]und ausschalten, aber das Wi-Free wird vom Anbieter gesteuert. Es kann sein, dass das Gerät bei ausgeschaltetem WLAN Tag und Nacht weiterstrahlt und so als Hotspot für die Umgebung genutzt wird. Ein Anbieter ohne eigene Mobilfunkantenne kann so ein eigenes Mobilfunknetz aufbauen, ohne dass der Abonnent oder die Abonnentin das beeinflussen kann - ausser er oder sie ist technisch sehr versiert und kümmert sich sehr aktiv darum, was mit dem Gerät eigentlich gemacht wird. Ich möchte, dass Anbieter explizit die Zustimmung der Nutzerinnen und Nutzer einholen müssen, wenn der Router als Wi-Free genutzt wird. Es geht hier um den Gesundheitsschutz, aber auch um die Besitzerrechte der Nutzerinnen und Nutzer.
Zum Antrag zu den Artikeln 36a bis 36c: Es ist doch ein volkswirtschaftlicher Unsinn, wenn bestehende passive Infrastrukturen, zum Beispiel Kanalisationen oder Schächte, nicht genutzt werden können, insbesondere wenn vielleicht sogar schon Leerrohre eingelegt wurden. Wir haben in Block 1 über die Investitionsbereitschaft diskutiert; dieser Antrag könnte einen Beitrag dazu leisten. Wenn die Investitionen günstiger werden, findet sich schneller ein Investor für den Netzausbau. Der Antrag wurde vom Bundesrat in die Vernehmlassung gegeben und wegen des Widerstands einiger kommunaler Werke wieder gestrichen. Aber wieso soll man günstige Möglichkeiten für den Infrastrukturausbau nicht nutzen dürfen? Neue Gräben in den Strassen aufzureissen ist immer der teuerste Teil des Ausbaus. Es ist unter unseren Strassen sehr viel Potenzial in Form von leeren Rohren und Schächten vorhanden, und gerade im ländlichen Raum würde das den Netzausbau beschleunigen.
Bei meinem Antrag zu Artikel 38 geht es darum, Hilfeleistungen für elektrosensible Personen zu ermöglichen. Die Fernmeldedienste erheben bereits eine Abgabe. Diese soll nun, neben ungedeckten Kosten der Grundversorgung, auch für Hilfeleistungen an elektrosensible Personen zur Verfügung stehen. Ich habe bei Block 1 bereits die Problematik der Auswirkungen nichtionisierender Strahlung beschrieben. Ein entsprechend einzurichtender Fonds könnte genutzt werden, um beispielsweise Betroffenen die Anpassung ihres Wohnumfeldes zu finanzieren oder um die strahlenden Leitungen abzuschirmen. Nach dem Verursacherprinzip müssten diejenigen, die mit ihren Leistungen Geld verdienen, damit aber andere in ihrer körperlichen Integrität beeinträchtigen, doch die Folgekosten übernehmen.
Noch eine Bemerkung zu den Artikeln 35a und 35b: Es geht um die Pflicht der Liegenschaftseigentümerinnen und -eigentümer, weitere Anschlüsse bis in die Wohnungen und Geschäftsräume zu dulden und bestehende Anlagen mitbenützen zu lassen. In der Kommission wurde von der Verwaltung ausgeführt, dass damit keine Pflicht zur Duldung von funkbasierten Anschlüssen bestehen soll. Es geht nur um Anschlüsse, die ermöglichen, dass die modernen Technologien in die Häuser gezogen werden können. Wenn eine Mobilfunkantenne ein bestimmtes Leistungsniveau überschreitet, braucht es dafür eine Baubewilligung; das kann mit den Artikeln 35a und 35b nicht ausgehebelt werden. Ich habe aufgrund dieser Erklärung darauf verzichtet, einen Antrag für einen expliziten Ausschluss des Mobilfunks zu stellen. Ich bitte Sie aber, die gestellten Minderheitsanträge zu unterstützen.