Grossen Jürg · Nationalrat · 2018-09-28
Grossen Jürg · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2018-09-28
Wortprotokoll
In Block 3 geht es um die Mitbenutzung von Infrastruktur, um unlautere Werbung, um Kinder-[NB]und Jugendschutz sowie um zeitversetztes Fernsehen. Eine Minderheit will bei Artikel 35c die Zustimmung der Kundinnen und Kunden zur Mitbenutzung von Hardware durch Fernmeldeanbieter gesetzlich verankern. Das geht uns zu weit, wir unterstützen hier die Mehrheit.
Bei den Artikeln 36a, 36b und 36c unterstützen wir die Minderheit Hardegger, welche einen zusätzlichen Artikel für die Mitbenutzung bestehender passiver Infrastruktur wie Rohranlagen, Schächte usw. will. Die Mitbenutzung soll auf transparente und nichtdiskriminierende Weise sowie zu angemessenen Preisen gestattet werden, wenn die bestehenden Anlagen über ausreichende Kapazität verfügen und wenn es wirtschaftlich zumutbar und technisch vertretbar ist. Der Grund für unsere Unterstützung ist ein volkswirtschaftlicher. Es macht gerade in ländlichen Gebieten mit weiten Distanzen keinen Sinn, wenn mehrere Infrastrukturanbieter die Strasse aufreissen, um eigene Rohr- und Schachtanlagen zu bauen, wenn daneben noch genügend Kapazität vorhanden wäre.
Bei Artikel 37a geht es um den Amateurfunk. Hier unterstützen wir die Minderheit Fluri. Der gutgemeinte Antrag der Hobbyfunker, welcher in der Kommission eine Mehrheit gefunden hat, geht uns zu weit. Er stellt einen unangemessenen Eingriff in die föderalistische Kompetenzordnung dar. Bei aller Sympathie für die Hobbyfunker: Die Baureglemente auf diese Art von Bundesseite zu übersteuern ist sachlich falsch und unangemessen.
Bei Artikel 38 unterstützen wir die Mehrheit und lehnen den Antrag der Minderheit Hardegger ab.
Beim intensiv diskutierten Thema "Löschen statt Sperren" ist es uns in der Kommission gelungen, bei Artikel 46a einen zusätzlichen Absatz 1bis für Massnahmen zur Löschung von kinderpornografischen Inhalten und zur Koordination mit den internationalen Behörden einstimmig einzubringen. Damit ist [PAGE 1719] zwar nicht, wie von einigen Organisationen verlangt, "Löschen statt Sperren", aber immerhin "Löschen und Sperren" im Gesetz verankert. Eine grundsätzliche Ablehnung von Netzsperren können und wollen wir Grünliberalen im Zusammenhang mit Kinderpornografie nicht vertreten.
Ein weiterer heiss diskutierter und letzter Punkt war das Thema des zeitversetzten Fernsehens und die damit verbundene Problematik der wegfallenden Werbeeinnahmen. Die von der Interessengemeinschaft Radio und Fernsehen verlangte Regulierung zur Signalintegrität haben wir in der vorgeschlagenen Form und in dieser Revision des Fernmeldegesetzes nicht unterstützt. Wir verstehen zwar das Problem und die wirtschaftliche Herausforderung für die Fernsehsender, aber der Wandel der Zeit macht neue Geschäftsmodelle auch hier erforderlich. Mit allen Mitteln die alte Welt erhalten zu wollen führt hier nicht zum Ziel. Werbeblöcke im althergebrachten Sinn haben wohl ohnehin keine Zukunft mehr. Wie bei den Printmedien tun auch die Fernsehsender, insbesondere die nicht gebührenfinanzierten, wohl gut daran, neue Möglichkeiten der Finanzierung zu suchen.
Gegen Artikel 61a RTVG unter der Änderung anderer Erlasse haben wir nichts einzuwenden. Dieser führt zu keinen Veränderungen gegenüber der heutigen Situation.
Den Einzelantrag Nantermod unterstützen wir im Sinne einer Präzisierung.