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Gysi Barbara · Nationalrat · 2018-11-26

Gysi Barbara · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-11-26

Wortprotokoll

Wie gesagt, ich vertrete die Minderheit Carobbio Guscetti, die auf dieses Geschäft nicht eintreten will. Es wurde nun schon von den Kommissionssprechern ausgeführt: Eigentlich haben wir kein grosses Problem mit den "Franchisenhüpfern", wie sie genannt werden. Es ist kein Massenphänomen, darf ich den Kommissionssprecher zitieren. Warum müssen wir dann in dieser Sache legiferieren?

Die parlamentarische Initiative will Knebelverträge: Dreijahresverträge fix, wenn man in einer Wahlfranchise ist. Das nutzt nur den Versicherern, aber sicher nicht den Versicherten selbst. Ob damit die sogenannte Selbstverantwortung wirklich gestärkt ist, mag bezweifelt werden. Denn das kann nämlich auch dazu führen, dass sich weniger Leute mit höheren Wahlfranchisen versichern und darum sogar mehr Gesundheits- oder Krankheitskosten produziert werden, weil die Leute dann eher zum Arzt oder zur Ärztin gehen. Ob das zutrifft, sei dahingestellt.

Es sind rund 5 Millionen Franken, die eingespart werden würden - bei über 60 Milliarden Franken Kosten ein sehr kleiner Betrag. Aber es ist wirklich die Frage, was man damit erreichen will. Die Knebelverträge, die Dreijahresverträge, binden primär die Versicherten an die Versicherung. Man kann zwar wechseln, aber man kann das Modell nicht wechseln. Schlussendlich wird es dazu führen, dass die Macht der Kassen eher gestärkt wird, und das sicher nicht zum Nutzen der Patientinnen und Patienten.

Es ist auch erstaunlich: Die Kommission führt ja bei einer parlamentarischen Initiative die Vernehmlassung selber durch. Die Vernehmlassung wurde durchgeführt. Zwei Drittel der Vernehmlassungsantworten waren negativ. Zahlreiche Bedenken wurden ins Feld geführt, einerseits von Patientinnen-[NB]und Patientenorganisationen, die wirklich befürchten, dass die vorgesehene Regelung zum Nachteil von Patientinnen und Patienten ist, auch zum Nachteil von chronisch kranken Menschen, die besonders betroffen sind. Konsumentenschutzorganisationen sprechen sich dagegen aus. Schlussendlich haben auch diverse Kantone grosse Bedenken und lehnen diese Gesetzesänderung ab. Sie befürchten, dass sie höhere Kosten in der Sozialhilfe haben, wenn die Leute nicht wechseln können und bei Behandlungen höhere Kosten selber bezahlen müssen, womöglich muss das dann eben die Sozialhilfe finanzieren. Wir haben zahlreiche Stellungnahmen erhalten, mehrere Seiten.

Zusammengefasst: Es gibt wie gesagt diverse negative Punkte, die allerdings überhaupt nicht aufgenommen wurden. Man muss wirklich fragen, warum man denn eine Vernehmlassung macht, wenn man nicht auf die Inhalte eingehen oder die Rückmeldungen nicht hören will. Auch das hat der Kommissionssprecher ausgeführt: Man wollte nach der Stellungnahme des Bundesrates nicht nochmals darüber abstimmen. Da geht es wirklich darum, die Interessen der Versicherungen durchzuboxen und nicht die Interessen der Menschen.

Wir wollen keine Verlagerung der Kosten auf die Sozialhilfe oder allenfalls sogar auf die Ergänzungsleistungen; das kann es ja nicht sein. Von Versichererseite wurde zum Teil ins Feld geführt, dass solche Knebelverträge gerade die Hausarztmodelle und die integrierte Versorgung unattraktiver machen. Das kann es ja irgendwie auch nicht sein. Das ist wirklich auch ein Widerspruch, wenn man diese Vorlage anschaut. Irgendwie dünkt es mich, das Ganze sei sehr wenig durchdacht, sehr ideologisch aufgezäumt. Wenn dann heute noch ein Rückweisungsantrag aus den Reihen der beiden Vertreter der parlamentarischen Initiative kommt, dann habe ich wirklich das Gefühl, dass da etwas durchgeboxt wurde. Man merkt: Es stimmt irgendwie nicht. Wir alle haben in den letzten Wochen und Tagen Zuschriften erhalten. Deren Inhalte haben wir in der Kommission gekannt. Wir haben ja eine Vernehmlassung gemacht. Man wollte all dies nicht aufnehmen. Nun kommt schnell, schnell noch ein Rückweisungsantrag. Das zeigt einfach, wie schlecht dieses Gesetz ist.

Darum: nicht zurückweisen, sondern gar nicht erst eintreten. Es ist unnötig, wir brauchen keine solchen Dreijahres-Knebelverträge bei den Wahlfranchisen, denn, wie erwähnt, es handelt sich um ein sehr kleines Problem. 0,17 Prozent der Versicherten wählen vorübergehend eine tiefere Franchise. Deswegen müssen wir kein neues Gesetz machen.

Besten Dank für das Nichteintreten.