Janiak Claude · Ständerat · 2018-11-27
Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-11-27
Wortprotokoll
Der Nationalrat hat Artikel 11c gestrichen und stattdessen neu Artikel 3a, "Evaluationsbericht", aufgenommen. Das Stimmenverhältnis im Nationalrat war 127 zu 57 Stimmen. Wie schon bei der Eintretensdebatte zum Ausdruck gebracht worden ist, handelt es sich hier um einen Punkt, der zwischen Bundesrat und Nationalrat, und auch zwischen Bundesrat und Kommissionsmehrheit umstritten ist. Ich bitte Sie mit der Kommissionsmehrheit, dem Nationalrat zu folgen. Der Entscheid wurde dort in der Kommission fast einstimmig und im Plenum wie bereits erwähnt mit deutlicher Mehrheit gefällt. Es wurde dort hauptsächlich mit den Investitionen in die Infrastruktur argumentiert, vor allem auch in den ländlichen Gebieten. Auch wenn es sich im Entwurf um eine Kann-Formulierung handelt, halte ich die Argumente des Nationalrates - auch in Bezug auf die Kompetenzen des Bundesrates - für stichhaltiger.
Die Bestimmungen in Artikel 3a zur Berichterstattung unterstützen wir ebenfalls. Der Bundesrat hätte gerne das Recht, bei Marktversagen sofort einzugreifen. Das heisst, wenn der Besitzer der Leitung den Mitstreitern den vollständig entbündelten Zugang zum Teilnehmeranschluss und zur gesamten Übertragungskapazität nicht gewährt oder dafür zu hohe Preise einfordert, darf der Bundesrat direkt eingreifen. Die Variante, welche der Nationalrat und die Mehrheit unserer Kommission bevorzugen, sieht vor, dass der Bundesrat alle drei Jahre Bericht erstattet und dabei aufzeigt, wie gut der Markt spielt. Sollte dieser aus irgendwelchen Gründen plötzlich nicht mehr funktionieren, müsste der Bundesrat Vorschläge machen, wie der Wettbewerb wirksam gefördert werden kann.
Artikel 11c - ich habe das auch schon gesagt - hat die Schwesterkommission intensiv beschäftigt, offenbar an vier Sitzungen. Folgende Gründe waren für den Entscheid massgebend: Dieser Gesetzesartikel verursacht bei den Investoren - vor allem, aber nicht nur bei der Swisscom - viel Unsicherheit. Wenn die Möglichkeit der Regulierung auf die neugebauten Netze ausgeweitet wird, werden sich die einzelnen Investoren noch viel mehr Gedanken darüber machen, ob sie wirklich investieren wollen. Unsicherheiten sind für die Investitionsfreudigkeit immer schlecht. Auch wenn der Bundesrat nur die Möglichkeit der Regulierung erhält, wird der Druck zur Regulierung des Netzes gross. Der Bundesrat würde nach erfolgter Kompetenzdelegation diesem Druck wohl nachgeben müssen und die neuen Netze bald einmal regulieren. Damit hätten alle Anbieterinnen mit und ohne Netze günstigeren Zugang auf allen neugebauten Netzen der Swisscom. Eine Regulierung würde mit aller Sicherheit - das wäre die Idee der Regulierung - zu Mindereinnahmen bei der Swisscom führen, was zwingend Auswirkungen auf die Amortisation und die Investitionstätigkeit hätte.
Die Leidtragenden wären mit aller Garantie die ländlichen Gebiete - das ist im Nationalrat betont worden -, wo die Netze in den nächsten Jahren dringend massiv ausgebaut werden müssten. In der Zwischenzeit hat auch die Swisscom realisiert, dass alle Schweizer Gemeinden an Hochbreitbandnetze angeschlossen werden müssen. Wir haben dazu ja Vorstösse von Kollege Candinas gehabt. Genau jetzt, wo die Swisscom endlich so weit ist, sollten nicht Unsicherheiten geschaffen werden.
Im Nationalrat wurde auch ausgeführt, dass es falsch sei, bei einer so zentralen Frage wie der Regulierung des Netzzugangs die Kompetenz alleine dem Bundesrat zu übertragen. Das Parlament solle entscheiden, ob eine Regulierung notwendig sei. Mit dem in Artikel 3a eingefügten Evaluationsbericht müsste der Bundesrat alle drei Jahre über die Entwicklung der flächendeckenden schweizweiten Investitionen und der Grundversorgung, über die Qualität und die Preise der angebotenen Dienste sowie über den Netzwettbewerb Bericht erstatten. So könne auch der Druck auf die Investitionstätigkeiten der Swisscom aufrechterhalten werden. Bei allen Vorbehalten der Swisscom gegenüber sei sie halt die einzige Anbieterin, die auch in Regionen investiere, in denen private Kabelnetzbetreiber nicht investierten. Davon sei auch in Zukunft auszugehen, nachdem die Räte die Zielsetzung der Erhöhung der Leistung der Netze auf 10 Megabit gegen den Willen des Bundesrates und auch gegen den Willen der Swisscom beschlossen hätten. Ich erinnere Sie an die Motion von Herrn Candinas, des Kollegen von Herrn Engler, der ja auch aus der Bergregion kommt.
In unserer Kommission wurde argumentiert, dass man einen Antrieb brauche, um Investitionen zu tätigen. Dieser Antrieb werde nicht in der vagen Aussicht bestehen, die Kosten später vielleicht mit Interessenten teilen zu können. Für Investitionen braucht es eine konkrete Strategie und eine klare Ausgangslage. Die Zukunft gehöre dem Mobilfunk, führte Frau Bundesrätin Leuthard in der Kommission aus. Insofern geht es also auch um eine Art Übergangslösung, was Investitionsentscheide für Unternehmen, die nicht über die Kapazitäten der Swisscom verfügen, zusätzlich erschwert. Mit dem Evaluationsbericht gemäss Artikel 3a wird der Druck auf den Investor in der Grundversorgung aufrechterhalten. Wenn dort festgestellt wird, dass er die Anforderungen nicht erfüllt, wird er Probleme bekommen. Zentral ist, dass der Zugang zu guten Leistungen gesichert wird.
Es wurde in der Kommission auch daran erinnert, dass das FMG zu einer Zeit eingeführt worden ist, als die Swisscom über das alleinige Monopol verfügte. Nach der Öffnung musste damals einzig die Kupfertechnologie geregelt werden. Heute gibt es Hybridlösungen und reine Glasfaserlösungen. In den Ballungszentren, wo nur mit Glasfaser operiert wird, funktioniert der Wettbewerb. Neue Regulierungen in einem gut funktionierenden Markt schaffen grosse Unsicherheiten für Investoren. Sie hätten zur Folge, dass Investitionen reduziert oder gar nicht getätigt würden.
Der Wettbewerb ist, das habe ich auch schon gesagt, nur im Bereich der Kupferkabel reguliert, nicht aber im Glasfaserbereich. Neuinvestitionen und die Entwicklung neuer Technologien haben gerade im Bereich der Glasfaser stattgefunden. In der Kommission wurde gefragt, wieso also gerade dieser bisher nicht regulierte Bereich nun reguliert werden soll. Die Argumente im Nationalrat habe ich Ihnen dargelegt, auch diejenigen in der Kommission. Diese haben dazu geführt, dass die Kommission mit 7 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung dem Beschluss des Nationalrates gefolgt ist. Ich bitte Sie, das ebenfalls zu tun.